Inkasso durch Verlängerung vom falschen O2-Vertrag

28. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
br1tney
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso durch Verlängerung vom falschen O2-Vertrag

Hallo!

Eine Frage in die Runde zu Inkasso und Mobilfunkverträgen. Habe schon ein bißchen recherchiert, aber bisher noch keinen ähnlichen Sachverhalt gefunden.

Ich habe bei O2 einen Tarifwechsel telefonisch beantragt für meinen Handyvertrag, mit dem ich O2 auch angerufen habe. Nachdem ich ca. einen Monat keine Antwort erhalten habe, habe ich mich noch einmal telefonisch gemeldet und um Tarifwechsel gebeten. Hat dann auch funktioniert.

Leider hatte ich noch einen alten Vertrag, der mir damals unbekannt war (ohne monatliche Grundgebühr). Dessen Tarif wurde auch kostenpflichtig geändert, obwohl ich O2 dazu niemals beauftragt habe. Mehrfache Telefonate haben O2 nicht zum Einlenken bewegt. Resultat: eine Email vom Inkassounternehmen mit einer Forderung über ca. 300 Euro.

Soll ich einfach abwarten, bis der Mahnbescheid ankommt und dem widersprechen? Bisher habe ich gelesen, dass das Inkassounternehmen selten über Details verfügt und der Kontakt nicht zielführend ist.

Ich habe keine RS. Ich habe nie O2 zu dem Wechsel schriftlich aufgefordert. Zu einem gültigen Vertragsabschluss fehlt also meine Meinungsäußerung? Sollte doch hoffentlich auch einem Tarifwechsel gelten oder?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten


-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.09.2010 11:13:58
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 74x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
br1tney
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ich rufe immer von meiner Handynummer an, dessen Vertrag ich verlängern möchte bzw. muss ich meine persönliche Kunden-PIN zur Authentifizierung angeben. Des Weiteren - wie gesagt - habe ich beides mal, um Verlängerung meines Vertrages gebeten mit dem ich auch angerufen habe.

-----------------
""

-- Editiert am 28.09.2010 18:55

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was sagen die AGBs ?
Der Vertrag ist von Q2 noch nicht gekündigt worden ?
Was genau fordert der Inkassoladen ein ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.066 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen