Inkasso eCollect AG

4. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
ruescherl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso eCollect AG

Hallo zusammen,

mir hat diese Inkasso Unternehmen geschrieben, mit Rechnung und das sie Klagerecht haben.
Kurz zum Vorfall, ich bin vor kurzem Abends etwas rumgesurft und wollte auf einer Seite ein Probeabo mit 14 Tagen Laufzeit probieren. Also meine Daten eingegeben, und dann wollt ich auf der Übersichtsseite die ja rechtlich normal kommen müsste, mir noch einmal alles ansehen, ob es wirklich bei den Kosten bleibt, die Laufzeit passt usw., also auf "Fortfahren" gedrückt (nicht kaufen, bezahlen, abschließen oder sonstiges). Dann kam aber keine Übersicht, bzw Seite zum Kauf bestätigen, sondern auf einmal ganz viel Popups mit Jahresangebot usw. Also alles geschlossen, das wollte ich ja auf keinen Fall. Ein paar Minuten später habe ich auf der Seite gesehen, das ich auf einmal Mitglied wäre. Also sofort geschrieben, das ich keinen Kauf bestätigt habe und zur Sicherheit noch einen Widerruf dazu. als Antwort kam, ich habe Daten eingegeben und ein Zahlungsdienst macht das, der wird wohl Geld wollen. So kam dann auch auf meine Rückbuchung vom Betrag (SEPA Mandat habe ich auch nicht bestätigt) eine Rechnung der Novalnet AG. Also denen und in Kopie der Seite geschrieben das die Forderung unrecht ist, da ich zwar Daten eingegeben habe, aber keinen Kauf abgeschlossen oder bestätigt habe. Darauf kam keine Antwort, bis jetzt die Inkasso Rechnung der eCollect AG, die schreibt, das ihre Forderung in Ordnung sei.

Es geht nicht um einen wahnsinns Betrag, aber warum soll ich was bezahlen, was ich nicht ausdrücklich bestellt habe.
Wie würdet ihr vorgehen?

Viele Grüße
Frank

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 138x hilfreich)

1. ein Inkassobüro klagt nicht
2. würde ich dich bitten wenn du etwas schreibst, schreib es bitte leserlicher & mit Absätzen.
3. du bist augenscheinlich schlicht & ergreifend in eine Abofalle getappt.

Wichtig wäre erstmal zu wissen um was für eine Seite es sich hier überhaupt handelt, also du kannst sie mir gerne per PM schicken dann kann ich sie mir mal anschauen und ggf. was dazu sagen.
Dass deren Forderung "völlig okay" sei ist doch logisch dass man das sagt. Und ein "Klagerecht" hat jeder Bürger. Ein Inkasso klagt aber aus guten Grund zu 99,99% niemals.

Schreibe dem Inkasso dass du der Forderung vollständig widersprichst.
Man soll dir bitte den angeblich vollständig zugestimmten Vertrag vorlegen.

Vll. könntest du auch einmal eine Kopie von dem Schreiben zensiert hier zur Verfügung stellen. Wäre lieb.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119041 Beiträge, 39677x hilfreich)

Zitat (von ruescherl):
die schreibt, das ihre Forderung in Ordnung sei.

Naja, was sollen die auch sonst schreiben? Könne ja schlecht zugeben das sie Abzocker sind ...



Zitat (von ruescherl):
Wie würdet ihr vorgehen?

Die Rechtmäßigkeit der Forderung bestreiten, einen Nachweis anfordern das man eine zahlungpflichtige Handlung getätigt hat und die Weitergabe der Daten an Auskunfteien.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ruescherl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier mal das letzte Schreiben:

INKASSO - Forderung Novalnet AG
- Rücklastschrift zu der TID 14019700000313574 vom 11.10.2019 vom 05.10.2019, fällig am 11.10.2019 -

Sehr geehrter Herr Ruckerl, (Name schon falsch)

wir zeigen an, mit dem Einzug der o.g. gegen Sie bestehenden Forderung beauftragt worden zu sein. Ordnungsgemäße Vollmacht sowie Geldempfangsvollmacht wird versichert.

Wir haben den der Forderung zu Grunde liegenden Sachverhalt durch unsere Rechtsabteilung prüfen lassen. Die Forderung unserer Mandantschaft ist demnach berechtigt. Aufgrund Ihres Verzuges mit der Begleichung der Forderung war unsere Mandantschaft zudem berechtigt, die Forderung im Wege des Inkasso weiterzuverfolgen und die hierfür erforderlichen Kosten neben der Forderung gegen Sie geltend zu machen. Wir erwarten die umgehende Zahlung der Gesamtforderung von EUR 39,91 auf folgendes Konto:

Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE22600501010008084028
BIC/SWIFT: SOLADESTXXX

unter Angabe des Aktenzeichens


Hauptforderung (Bestellung vom 2019-10-05) EUR 13,86
Rücklastschriftgebühren (Novalnet AG) EUR 6,00
Inkassokosten (reduzierte Gebühr 1. Anschreiben, Erhöhung mit Fristablauf, gem. § 286 BGB, 13, 14 RVG iVm
Nr. 2300 VV RVG) EUR 20,00
Verzugszinsen (5,00% über dem Basiszinssatz vom 2019-10-11 bis 2019-11-01) EUR 0,05
Gesamtforderung (Stand 01.11.2019) EUR 39,91

Sollte bis zum 11.11.2019 keine Zahlung erfolgt sein besteht Klageauftrag.
Im Falle Ihres Unterliegens im gerichtlichen Verfahren haben Sie die anfallenden weiteren Kosten (Rechtsanwalt- und Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherauslagen, Zinsen) ebenfalls auf Grundlage der Verzugshaftung zu tragen. Schon jetzt weisen wir auch darauf hin, dass wir uns die Einleitung von Scoring-Maßnahmen, insbesondere die Meldung unbestrittener Forderungen bei Scoring-Agenturen, explizit vorbehalten.

Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten und künftiger Schriftverkehr mit uns zu führen. Bitte antworten Sie zur Kontaktaufnahme einfach auf diese Email oder schreiben Sie an contact@ecollect.de. Zur Kommunikation mit uns nutzen Sie bitte auch unseren Chatbot auf https://ecollect.online.

In Erfüllung unserer Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO verweisen wir auf https://ecollect.de/informationspflichten-artikel14-dsgvo-gdpr

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 138x hilfreich)

Ich habe mir mal einen Blick zur besagten Webseite machen können & jap... hier liegen einige Misstände auf. Hier mal ein angepasstest Bild zum dem Fall wie die Abo-Seite aufgebaut ist:
>> https://abload.de/img/111111rak6a.png

Was hier natürlich ein NO-GO ist, ist die Tatsache wie du sie schilderst nachdem du deine Daten angegeben hast & auf "FORTFAHREN" gedrückt hast. Damit ist quasi der Kauf nach deiner Schilderung abgeschlossen worden obwohl zu erwarten war dass es noch weiter geht.
Der Button hätte "Zahlungspflichtig bestellen" oder "Zahlungspflicht kaufen" heißen müssen.

Hier liegt also erstmal grundlegend eine Verstoß gegen das geltende Button-Gesetz vor.
In diesem Fall: § 312J BGB > https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312j.html
Hier Augenmerk auf Abs. 3

Was solltest du nun also tun.
Als erstes solltest du einen kompletten Widerspruch gegen die Forderung machen.
Diesen musst du nicht speziell Begründen, ich würde hier aber ganz klar darauf verweisen dass kein Rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen wurde & zudem ein Verstoß gegen geltende Gesetze, insbesondere des genannten Paragraphen vorliegt.

- - > Parallel würde ich auch aktive Verträge auf der Seite sofort widerrufen.

Hierbei handelt es sich in diesem Fall sogar um Täuschung bzw. ggf. sogar arglistige Täuschung um Abo-Betrug zu begünstigen.

- - > Desweiten würde ich dir Raten schleunigst raten den Verbraucherschutz mit all deinen Screenshots & Beweisen aufzusuchen & je nachdem was die sagen, sogar Anzeige bei der Polizei einleiten.

Ich würde in den Widerspruch auch genau das reinschreiben, dass du den Verbraucherschutz eingeschaltet hast & aktuell geprüft wird Strafanzeige bei der Polizei zu stellen zzgl. zu weiteren rechtlichen Schritten.

Dann abwarten was kommt & was der Verbraucherschutz sagt.

-- Editiert von DStein am 05.11.2019 08:50

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
H. Keller
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Frank,

vielen Dank für Ihre Rückäußerung.

Von Ihren Anregungen bezüglich der von uns geltend gemachten Forderung im Auftrag der Novalnet AG haben wir erst durch Ihre auf dieser Plattform abgegebene Stellungnahme Kenntnis erlangt. Da Sie uns bis jetzt nicht direkt kontaktiert haben, konnten wir auf Ihr Anliegen nicht näher eingehen und Ihnen die Sachlage erläutern, die zur Entstehung der Zahlungsverbindlichkeit geführt hat.

Sie können sich gern jederzeit an uns per E-Mail an contact@ecollect.de oder über unseren Chatbot auf https://ecollect.online wenden, unabhängig davon, ob Sie die zugrunde liegenden Unterlagen anfordern möchten, Fragen zur besseren Nachvollziehung des Inkassovorganges haben oder Widerspruch einlegen möchten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 138x hilfreich)

@ H.Keller
Du möchtest genau was mitteilen?
Was genau ist deine Frage? Willkommen im Forum.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16161x hilfreich)

Das dürfte so ein Fall der Image-Pflege sein... Ein lächerlicher Versuch, das irgendwie zu retten, indem man so tut, als würde man vernünftig reagieren.

@H. keller: Vielleicht in Zukunft nicht mehr Forderungen von betrügerischen Abo-Fallen eintreiben. ;-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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