Inkasso - falsche Adresse

10. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
pumpkinpie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso - falsche Adresse

Hallo,

Ich hatte letztes Jahr eine BahnCard, um zu meiner Freundin zu fahren. Nun bin ich Ende vergangenen Jahres mit ebendieser zusammengezogen und brauchte die BahnCard nicht mehr bzw. verschwendete keinen Gedanken mehr an diese. Darum war mir auch nicht mehr bewusst, dass ich den Vertrag für diese noch kündigen musste. Nun erreichte mich vergangene Woche ein Mahnbescheid des Gerichtes, ein Inkassounternehmen verlangt 220 Euro von mir (die BahnCard kostet meines Wissens nach 60 Euro). Der Mahnbescheid ging bei meinen Eltern ein, an der Adresse, an der ich vor über einem Jahr gemeldet war. Ich wurde von diesen weder in Kenntnis gesetzt, dass ich eine BahnCard zugeschickt bekommen habe, noch das mehrere Inkassoforderungen auf meinen Namen eingegangen sind. Liegt der Fehler nun bei mir, da ich es versäumt habe, einen Nachsendeantrag einzureichen oder allen Unternehmen meine neue Anschrift mitzuteilen oder liegt der woanders? Der Briefkasten meiner Eltern ist außerdem nicht beschriftet, falls das was zur Sache tut. Was sind meine nächsten Schritte, ich habe noch ca. < eine Woche Zeit, Einspruch vor Gericht einzulegen und lohnt es sich für mich, überhaupt die hohe Forderung des Inkassobüros anzufechten?

Lg ein verzweifelter armer Student

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von pumpkinpie):
Was sind meine nächsten Schritte, ich habe noch ca. < eine Woche Zeit, Einspruch vor Gericht einzulegen

Dann sollte man das machen.



Zitat (von pumpkinpie):
lohnt es sich für mich, überhaupt die hohe Forderung des Inkassobüros anzufechten?

Kommt ganz darauf an, wie genau sich diese Forderung zusammensetzt. In aller Regel enthalten die Forderungen ja einiges an Unfuggebühren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
pumpkinpie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt ganz darauf an, wie genau sich diese Forderung zusammensetzt. In aller Regel enthalten die Forderungen ja einiges an Unfuggebühren ...


Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
61.90 Euro Hauptforderung (Kaufvertrag)
36.00 Euro Gerichtskosten
49.00 Euro Rechtsanwalts-/ Rechtsbeistandskosten (Gebühr)
9.80 Euro Rechtsanwalts-/ Rechtsbeistandskosten (Auslagen)
2.50 Euro Mahnkosten
59.40 Euro Inkassokosten
0.85 Euro Zinsen

Was davon wäre denn Unfug?

Das Problem ist, dass der Gläubiger gewechselt hat. Früher war das scheinbar DB Vertrieb GmbH, seit dem 02.08.21 Universum Inkasso.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde die Hauptforderung bezahlen, sowie etwas Briefporto und Zinsen. Also großzügig aufrunden. Mehr nicht.
Ansonsten dem Mahnbescheid komplett widersprechen.
Parallel die Bahn anschreiben, dass man gerne auch die Bahncard nun hätte.

Die Inkassokosten halte ich für frei erfunden, wenn die die Forderung eh übernehmen (Factoring). Dass die einen Anwalt für einen Mahnbescheid brauchen, halte ich auch eher für Quatsch.

Ansonsten würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass man nicht in Verzug war, da es nie eine Mahnung gab. Das ist doch soweit richtig, dass es auch davor nie Mahnungen o.ä. gab?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
pumpkinpie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ansonsten würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass man nicht in Verzug war, da es nie eine Mahnung gab. Das ist doch soweit richtig, dass es auch davor nie Mahnungen o.ä. gab?


Scheinbar gab es Mahnungen, die meine Mutter aber weggeworfen hat, sodass die nie bei mir angekommen sind. (Ich stand auch nie auf dem Briefkasten bzw. ist meine ganze Familie nicht angeschrieben.) Jedoch sind die Mahnungen an meine alte Adresse gegangen, an welcher ich zu diesem Zeitpunkt mindestens ein halbes Jahr nicht mehr gemeldet war.
Zitat (von mepeisen):
Ich würde die Hauptforderung bezahlen, sowie etwas Briefporto und Zinsen. Also großzügig aufrunden. Mehr nicht.
Ansonsten dem Mahnbescheid komplett widersprechen.
Parallel die Bahn anschreiben, dass man gerne auch die Bahncard nun hätte.

Das klingt gut, schicke ich das Geld dann dem Inkassounternehmen zu oder an DB direkt? Weil so wie ich das verstehe, hat das Inkasso alles von DB übernommen.

-- Editiert von pumpkinpie am 11.08.2021 12:46

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dem Inkasso. Aber unbedingt im Verwendungszweck ergänzen, wofür das ist "Nur HF+Porto+Zinsen" oder sowas.

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#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Die UI hat die FO nicht gekauft.
M.E. wäre folgendes Vorgehen richtig

Zitat (von pumpkinpie):
61.90 Euro Hauptforderung (Kaufvertrag) zu zahlen
36.00 Euro Gerichtskosten zu zahlen
49.00 Euro Rechtsanwalts-/ Rechtsbeistandskosten (Gebühr) zu zahlen
9.80 Euro Rechtsanwalts-/ Rechtsbeistandskosten (Auslagen) zu zahlen
2.50 Euro Mahnkosten kann man streiten
59.40 Euro Inkassokosten widersprechen
0.85 Euro Zinsen zu zahlen


Zusätzlich kann man der DB Vertrieb die neue Adresse mitteilen und die BC anfordern. Das kostet m.W. nochmal 10,00 EUR.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die UI hat die FO nicht gekauft.

Woher willst du das wissen? Wenn auf dem Mahnbescheid steht, dass das Inkasso die Forderung gekauft hat, dann ist es so.

Zitat:
M.E. wäre folgendes Vorgehen richtig

Nein, das ist teilweise Quatsch. Wenn bereits ein Inkasso involviert ist, gibt es keine Berechtigung für Anwaltskosten. Wenn man den Inkassokosten und den Mahnkosten mangels Verzug widerspricht, dann auch den Gerichtskosten für den Mahnbescheid.

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