Hallo,
ich habe folgende E-Mail von einem Unternehmen bekommen, welches PayPal anwaltlich vertritt. Dazu bräuchte ich einen Rat oder Tipp, ob diese Forderungen berechtigt sind.
Zitat:Sehr geehrter Herr XXX,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre E-Mail vom 17.03.2021.
Sie monieren die hier geltend gemachte Forderung.
Der auf Ihrem PayPal-Konto entstandene Negativsaldo resultiert im Wesentlichen auf einer Rückbuchung des unter dem 08.01.2021 zunächst vom Sender mit der E-Mailadresse „jonasbXXXX@gmail.com" empfangenen Betrages in Höhe von EUR 1.775,00.
Der Käufer des von Ihnen veräußerten Artikels hat die Kaufpreiszahlung aus einer betrügerischen Quelle vorgenommen. Der seitens unserer Mandantin zunächst auf Ihrem PayPal-Konto gutgeschriebene Betrag wurde sodann seitens des PayPal-Kontoinhabers nicht autorisiert, da dieser die Zahlung nicht in Auftrag gegeben hatte. Selbstverständlich war unsere Mandantin nach Prüfung der ihr zugetragenen Informationen gehalten, diese Transaktion rückgängig zu machen sowie den von Ihnen empfangenen Betrag wieder von Ihrem PayPal-Konto abzubuchen.
In diesem Fall hat sich eine Gefahr realisiert, die jedem Verkaufsgeschäft innewohnt. Hätten Sie den Online-Zahlungsservice unserer Mandantin nicht verwendet, hätten Sie ebenfalls keine endgültige Verfügungsgewalt über den – derzeit von unserer Mandantin praktisch verauslagten – Betrag erhalten.
Es besteht keine Veranlassung, geschweige denn eine vertragliche Verpflichtung unserer Mandantin, den nicht in ihrem Risikobereich entstandenen Schaden im Zusammenhang mit dem Verkauf zu tragen.
Unsere Mandantin bedauert, dass Sie mit der Verwendung von PayPal schlechte Erfahrungen gemacht haben. Dennoch ist es nicht an ihr, die Auseinandersetzung mit dem Käufer zu suchen. Dies liegt vielmehr an Ihnen.
Hingegen sind Sie unserer Mandantin aufgrund des mit ihr geschlossenen Nutzungsvertrages zum Ausgleich des auf Ihrem PayPal-Konto entstandenen Negativsaldos verpflichtet. Da Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages bereits in Zahlungsverzug befinden, schulden Sie unserer Mandantin zudem den Ausgleich des hierdurch entstandenen Schadens, namentlich die gesetzlichen Verzugszinsen.
Insgesamt steht hiernach ein Betrag in Höhe von EUR 1.735,00 aus, dessen Zahlung wir spätestens bis zum 26.04.2021 erwarten. Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der rechtzeitige Zahlungseingang auf unserem unten genannten Anderkonto. Sollte vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen, werden wir unserer Mandantin empfehlen, ohne weitere Ankündigung das Verfahren gegen Sie fortzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
KSP Rechtsanwälte
Ich habe damals ein Notebook verkauft dieses habe ich nachweislich verschickt und auch nicht wiederbekommen.
Sehe nicht, wieso ich da jetzt etwas zahlen sollte.
Wie seht ihr das?
Das ist zwar nur eine PayPal Richtlinie aber genau hier steht, dass der "Verkäuferschutz" mich dafür schützen würde. Deswegen habe ich ja den "Service" genutzt.
PayPal Verkäuferschutz Richtlinie
Liebe Grüsse
-- Editiert von PayPal am 18.04.2021 17:31