Inkasso fordert 1775€ für PayPal

18. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
PayPal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso fordert 1775€ für PayPal

Hallo,

ich habe folgende E-Mail von einem Unternehmen bekommen, welches PayPal anwaltlich vertritt. Dazu bräuchte ich einen Rat oder Tipp, ob diese Forderungen berechtigt sind.

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre E-Mail vom 17.03.2021.

Sie monieren die hier geltend gemachte Forderung.

Der auf Ihrem PayPal-Konto entstandene Negativsaldo resultiert im Wesentlichen auf einer Rückbuchung des unter dem 08.01.2021 zunächst vom Sender mit der E-Mailadresse „jonasbXXXX@gmail.com" empfangenen Betrages in Höhe von EUR 1.775,00.

Der Käufer des von Ihnen veräußerten Artikels hat die Kaufpreiszahlung aus einer betrügerischen Quelle vorgenommen. Der seitens unserer Mandantin zunächst auf Ihrem PayPal-Konto gutgeschriebene Betrag wurde sodann seitens des PayPal-Kontoinhabers nicht autorisiert, da dieser die Zahlung nicht in Auftrag gegeben hatte. Selbstverständlich war unsere Mandantin nach Prüfung der ihr zugetragenen Informationen gehalten, diese Transaktion rückgängig zu machen sowie den von Ihnen empfangenen Betrag wieder von Ihrem PayPal-Konto abzubuchen.

In diesem Fall hat sich eine Gefahr realisiert, die jedem Verkaufsgeschäft innewohnt. Hätten Sie den Online-Zahlungsservice unserer Mandantin nicht verwendet, hätten Sie ebenfalls keine endgültige Verfügungsgewalt über den – derzeit von unserer Mandantin praktisch verauslagten – Betrag erhalten.

Es besteht keine Veranlassung, geschweige denn eine vertragliche Verpflichtung unserer Mandantin, den nicht in ihrem Risikobereich entstandenen Schaden im Zusammenhang mit dem Verkauf zu tragen.

Unsere Mandantin bedauert, dass Sie mit der Verwendung von PayPal schlechte Erfahrungen gemacht haben. Dennoch ist es nicht an ihr, die Auseinandersetzung mit dem Käufer zu suchen. Dies liegt vielmehr an Ihnen.
Hingegen sind Sie unserer Mandantin aufgrund des mit ihr geschlossenen Nutzungsvertrages zum Ausgleich des auf Ihrem PayPal-Konto entstandenen Negativsaldos verpflichtet. Da Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages bereits in Zahlungsverzug befinden, schulden Sie unserer Mandantin zudem den Ausgleich des hierdurch entstandenen Schadens, namentlich die gesetzlichen Verzugszinsen.

Insgesamt steht hiernach ein Betrag in Höhe von EUR 1.735,00 aus, dessen Zahlung wir spätestens bis zum 26.04.2021 erwarten. Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der rechtzeitige Zahlungseingang auf unserem unten genannten Anderkonto. Sollte vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen, werden wir unserer Mandantin empfehlen, ohne weitere Ankündigung das Verfahren gegen Sie fortzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
KSP Rechtsanwälte


Ich habe damals ein Notebook verkauft dieses habe ich nachweislich verschickt und auch nicht wiederbekommen.

Sehe nicht, wieso ich da jetzt etwas zahlen sollte.

Wie seht ihr das?

Das ist zwar nur eine PayPal Richtlinie aber genau hier steht, dass der "Verkäuferschutz" mich dafür schützen würde. Deswegen habe ich ja den "Service" genutzt.

PayPal Verkäuferschutz Richtlinie

Liebe Grüsse


-- Editiert von PayPal am 18.04.2021 17:31

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Die Nachweise hast du noch? Nur für alle Fälle.
Auch sonst hast du nie eine Nachricht bekommen von PayPal?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
PayPal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort @mepeisen

Zitat (von mepeisen):
Die Nachweise hast du noch? Nur für alle Fälle.

Ja, eine Sendungsnummer und eine Nachricht vom Käufer, dass er die Ware erhalten hat.

Zitat (von mepeisen):
Auch sonst hast du nie eine Nachricht bekommen von PayPal?

Nein, das PayPal Konto ist seit Ende 2020 geschlossen. Das hatte ich als erstes der Kanzlei geschrieben, daraufhin kam dann diese Rückantwort.

Irgendeine Idee was ich denen jetzt sagen sollte?

-- Editiert von PayPal am 18.04.2021 21:36

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von PayPal):
Der Käufer des von Ihnen veräußerten Artikels hat die Kaufpreiszahlung aus einer betrügerischen Quelle vorgenommen.

Und? Stimmt das?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
PayPal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und? Stimmt das?


Hehe, keine Ahnung. Ich bin ja nur der Verkäufer. Woher soll ich das wissen?
Scheint aber ja zu stimmen, denn die Information hat das Inkassobüro doch von PayPal.





-- Editiert von PayPal am 18.04.2021 22:12

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von PayPal):
Hehe, keine Ahnung. ... Woher soll ich das wissen?

Die haben keine Beweise vorgelegt?

Dann würde ich denen mal als erstes mitteilen, das man die Forderung nicht nachvollziehen kann und sie mögen unverzüglich diese unsubstantiierten Behauptungen mal durch gerichtsfeste Nachweise belegen.
Mit Frist nach Datum (14 Tage mindestens) und Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

1. Nicht zahlen! Nicht verunsichern lassen!
2.

Zitat:
Der Käufer des von Ihnen veräußerten Artikels hat die Kaufpreiszahlung aus einer betrügerischen Quelle vorgenommen. Der seitens unserer Mandantin zunächst auf Ihrem PayPal-Konto gutgeschriebene Betrag wurde sodann seitens des PayPal-Kontoinhabers nicht autorisiert, da dieser die Zahlung nicht in Auftrag gegeben hatte.


Paypal muss diese Behauptung aber gerichtsfest nachweisen. Ansonsten ist zu sagen, dass Zahlungsaufträge unwiderruflich sind.

3. Es ist nicht bekannt, dass Paypal bei diesen Fallkonstellationen (angeblich nicht autorisierte Zahlung) vor Gericht ein Klageverfahren durchgezogen hat. Nach einem widersprochenen Mahnbescheid + einem weiteren Bettelbrief ist i.d.R. Schluss.

-- Editiert von vundaal76 am 18.04.2021 23:58

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

ganz wichtig: Fordere Beweise an, dass der Kontoinhaber sein Passwort nie woanders verwendet hat, nie weitergegeben hat und all seine Geräte mit aktuellen Virenscannern und Co. gesichert hat.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
marcel53797
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Forderung ist berechtigt, da der Sender des Geldes nie vorhatte, dir das Geld zu überweisen. Du warst ungerechtfertigt bereichert und PayPal hat dein Konto wieder belastet. Das Geld wirst du bezahlen müssen.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von go556308-12):
Die Forderung ist berechtigt, da der Sender des Geldes nie vorhatte, dir das Geld zu überweisen.

Faszinierend ... Wo hat man die hellseherischen Fähigkeiten erworben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Die Forderung ist berechtigt, da der Sender des Geldes nie vorhatte, dir das Geld zu überweisen. Du warst ungerechtfertigt bereichert und PayPal hat dein Konto wieder belastet. Das Geld wirst du bezahlen müssen.

Das ist komplett irrelevant.

Denn wenn der Kontoinhaber sein Konto nicht ausreichend gesichert hat (bei PayPal ist das im Grunde stets erst mal zu bejahen), dann gibt es keine Pflicht von PayPal, ihm das Geld zu erstatten. Macht PayPal es am Ende doch, ist das deren Privatvergnügen, aber nichts, was dem Verkäufer zur Last gelegt werden darf. PayPal muss sich das Geld dann schon selbst vom Betrüger zurückholen.

Mal abgesehen davon, dass noch lange nicht geklärt ist, ob das PayPal-Konto nicht doch zufällig dem Käufer selbst gehört, womit das ganze Konstrukt sowieso in sich zusammenfällt.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Lobbyisten von Paypal/Paigo/KSP versuchen mit erfundenen Stories die Rechtslage zu verdrehen, deshalb werden hier im Forum teilweise uralte Threads herausgeholt.

Die Rechtslage ist klar. Zahlungen sind per Gesetz unwiderrufbar. Das gilt auch für den Zahlungsdienstleister Paypal.

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