Inkasso fordert Extrakosten

9. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
go501157-26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso fordert Extrakosten

Hallo zusammen

Ich machs mal kurz und knapp.
Ich mache eine Ausbildung die vom jobcenter finanziert wird. In dieser Zeit (noch etwa ein Jahr lang) bekomme ich Hartz4.
Ich habe bei ebay diverses verkauft, konnte aber die ebaygebühr nicht begleichen. Nun habe ich, zurecht, Inkasso am Hals.
Mein Problem: der Betrag den ich geschuldet habe war 66€
Das inkassounternehmen will von mir 127€. Das kann stimmen. Doch sie sagen: bei mehr als zwei Ratenzahlungen muss ich eine Gebühr von 81€ entrichten. Kann das sein?
Wie soll ich mit Alg2 das in 2 Raten zahlen? Habe mich schon per Telefon mit denen auseinandergesetzt, doch die beharren darauf.
Sind die 81€ rechtens? Und auf welches Urteil kann ich verweisen, falls dies nicht rechtens ist?
Vielen Dank im voraus

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Die sogenannte Rateneinigungsgebühr ist begründbar, ja. Es ist aber keinen Zwang, die zu bezahlen. Genaugenommen muss die der Gläubiger (eBay) selbst bezahlen.

Frage: Wusste eBay von deinen Geldproblemen, bevor das Inkasso eingeschaltet wurde? Sprich: Hattest du schon bei eBay erfolglos um eine Ratenzahlung gebeten?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go501157-26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi
Danke schon mal. Nein. Ebay hat mir ein paar mal per mail gesagt das mein Konto im Minus ist. Ich habe nicht reagiert. Nach etwa 2 Monaten kam dann der Inkasso Brief.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Rein rechnerisch ist eine Ratenzahlung bei einem Gerichtsvollzieher in der Tat sogar etwas günstiger. Warum?

Mahnbescheid kostet 32€ Gerichtskosten
Inkasso erhält 25€ Inkassopauschale
Gerichtsvollzieher erhält pro Rate 4€ (soweit ich das im Kopf habe).

Das ist bei wenigen Raten somit weniger als die 81€ Rateneinigungsgebühr.

Ich würde folgendes machen:
1. Das bezahlen, was man bezahlen kann. Zweckgebunden nur auf die Hauptforderung.
2. Das Inkasso in eine Diskussion verzetteln. Beispielsweise:
"Wertes Inkasso. Gemäß ZPO fällt die Rateneinigungsgebühr ihrer Mandantin zur Last. Eine Kostenübernahme lehne ich kategorisch ab. Des Weiteren möchten Sie mir bitte durch Vorlage des vollständigen zwischen Ihnen und Ihrer Mandantin geschlossenen Vertrages, eines ausführlichen Arbeitsprotokolls und eines Kontoauszuges mit der Überweisung der Inkassokosten durch ihre Mandantin nachweisen, dass sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen und dass sie bezahlt wird. Ich verweise auf BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17 ."

Und dann mal schauen, ob sie einen Mahnbescheid beantragen oder erst mal diskutieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go501157-26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Tausendfachen Dank :)
Hat weitergeholfen!
Schönen Abend noch!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Mepeisen in deiner Rechnung fehlen die ZV Gebühr vom IKB und die ZV Gebühr vom GV.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Mepeisen in deiner Rechnung fehlen die ZV Gebühr vom IKB und die ZV Gebühr vom GV.

Korrekt. Sorry.

Dann kommen noch wenige Euros drauf. Man landet dann trotzdem bei weniger, insbesondere, wenn man die volle 1,3 Gebühr, also die vorgerichtlichen Inkassokosten, bestreitet. Und wie wir alle wissen, ist im Masseninkasso niemals eine 1,3 Gebühr begründbar und durchsetzbar.

Bei einer Rateneinigung mit einem Inkasso würde man aber sowohl die 70,20€ Inkassogebühren als auch die 81€ Rateneinigungsgebühren anerkennen müssen. 150€ sind für Studenten/Schüler bzw. Geringverdiener halt extrem viel. Wenn man sich davon die Hälfte sparen kann,.. Nun, muss jeder für sich entscheiden.

-- Editiert von mepeisen am 10.10.2018 06:58

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen