Inkasso fordert Fahrpreisnacherhebung

27. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.05.2011 22:06:00
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso fordert Fahrpreisnacherhebung

Die Vogtlandbahn hat ein Inkassobüro beauftragt die Kosten
einer Fahrpreisnacherhebung einzuklagen.Fahrpreisnacherhebung ist aber zu einer falschen Uhrzeit und Ortsanangabe ausgestellt.
Dazu kam eine Anzeige wegen Körperverletztung.Verfahren wurde eingestellt.Wie soll ich mich hier weiter verhalten.



Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.

mfg Locke

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Ob nun das Strafverfahren wegen Körperverletzung eingestellt wurde, hat ja nun erstmal nichts mit deiner Schwarzfahrt zu tun; zumindest nichts mit dem erhöhten Fahrgeld.

Bestenfalls könnte es passieren, dass bei einer Klage wegen des Formfehlers (falsche Uhrzeit/Ort) die Bahngesellschaft scheitert. Das wird aber wohl nichts dran ändern, dass sie ihre Forderung gegen dich im Anschluss (mit berichtigten Formalien) durchsetzen werden.
Ebenso können sie die Schwarzfahrt gegen dich auch noch zur Anzeige bringen, sofern noch nicht geschähen.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Inkassogebühr lässt sich - mangels Durchsetzungsfähigkeit - leicht "einsparen"
An der eigentlichen Hauptforderung (40 €) wirst Du nichts ändern können !
Hast Du die erste Zahlungsaufforderung ( vor dem Inkassoschreiben ) noch ?
Zum Zeitpunkt der Schwarzfahrt warst Du schon 18 ?

-----------------
"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.05.2011 22:06:00
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe das erste Schreiben von der Zahlungsaufforderung noch.Und zu diesen Zeitpunkt war ich schon 18.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Habe das erste Schreiben von der Zahlungsaufforderung noch.Und zu diesen Zeitpunkt war ich schon 18.


Dann nimm den Zahlschein und überweise die 40 !
Im Verwendungszweck des Überweisungsträgers zusätzlich eintragen : " Hauptforderung 40 € "
Das Inkassoschreiben würde ich zunächst komplett ignorieren und dann wieder hier posten wenn sich das Inkassobüro meldet



lg

-----------------
"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12329.05.2011 22:06:00
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe die $0 Euro Fahrpreisnacherhebung überwiesen,und auch schon das nächste Schreiben vom Inkasso Büro bekommen.Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten.


Lg Locke

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die bereits überwiesene Summe ist natürlich im Inkassoschreiben noch mit aufgelistet ?

lg

-----------------
"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12329.05.2011 22:06:00
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein noch nicht,also abwarten was witer pasiert.Danke erstmal.
MfG Locke

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12329.05.2011 22:06:00
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo jetzt melde ich mich wieder,habe heute einen Brief von Rainer Hass und Kollegen be.
Im Auftrag von der Vogtland-Bahn.Hauptforderung ist eingegangen und für mich ist Angelegenheit noch erledigt.Soll jetzt R.Agebühren noch zahlen.
wie soll ich jetzt hier weiter verfahren.
Mfg Locke

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wie hieß das vorherige Inkassobüro ?
Lt deinem Posting ist kein Rechtsanwalt tätig geworden
Kannst Du das RA Schreiben mal hier verlinken ?
(Namen und Anschrift abdecken)

-----------------
"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12317.03.2011 09:39:12
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12329.05.2011 22:06:00
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Geht leider nicht mit den verlinken.

:-)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

www.imageshack.us ist ein Bilderdienst mit dem man kostenlos ohne Anmeldung die Scans hierhin verlinken kann.

-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert am 21.03.2011 00:28

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12329.05.2011 22:06:00
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich Probiert geht aber leider nicht .:-(

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12329.05.2011 22:06:00
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe bis zum heutigen Datum nicht,s weiter bek. noch gehört von diesen R.A

Lg Locke

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wieso? Der Schreibstil des TE gehört doch hier zum guten Ton. Wir sind doch hier nicht im Rechtschreibforum!

-----------------
""
________________________________________
von Konzultant, alias Pikowitzchen am 31.03.2011 08:44


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12329.05.2011 22:06:00
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

??????????????????????????

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@Locke123
@meri bezog sich nur auf ein Troll Posting welches zwischenzeitlich schon gelöscht wurde

-----------------
"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12329.05.2011 22:06:00
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Der aktuelle Stand ist das ich weiter hin Zahlungsaufforderungen bek.Obwohl ich den R.A angeschrieben habe das ich seine Kosten nicht übernehmen werde.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was wird noch eingefordert ?
Liste mal auf

-----------------
"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12329.05.2011 22:06:00
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

R.A Gebühren 30,00 Euro
Gerichtkosten 23,00 Euro
Summe weiteren Kosten 53,00 Euro

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Na und?
Ignorieren!

Bei gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen und ans Gericht zurück!

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen