Hallo Leute,
folgendes Problem habe ich. Plöckl.Inkasso verlangt aus einer Forderung noch Inkassogebühren von 39Euro ,Bankrücklastkosten v.5.07.2005 in Höhe von 13Euro + Bankgebühren v.5.07.2005 in Höhe von 5 Euro. und die Bearbeitungsgebühr v. Gläubiger in Höhe v.6 Euro.
Die sagen ich muß das Zahlen da ich im Verzug war. Habe aber bereits die Hauptforderung plus Zinsen bezahlt. Und jetzt wäre der Rest auch noch zu zahlen. Die haben schon beim Amtgericht nachgefragt,ob ich eine eidesstattliche Erklärung in den letztn drei Jahren abgelegt hätte und ob ein Haftbefehl in einer anderen Sache gegen mich vorliegt. Die übermittelten personenbezogenen Informationen werden nur ge.§915 Abs.2 ZPO
verwendet.
Was habe ich davon zu halten und wie soll ich mich verhalten? Hade die gebten per Telefon,mir die Original Abtrittsurkunde sowie die Original Belege von den offenen Forderungen zu kommen zu lassen.
Angeblich wären die Bankgebühren von meiner Bank in Rechnung gestellt worden.18Euro an einem Tag???
Die haben mir eine Frist bis zum 17.03.2006 gegeben. Ansonsten wird ein Mahbescheid gegen mich beantragt.
Bitte sagt mir was ich tuen soll!?
Danke,herzliche Grüße grübeline
Inkasso fordert Inkassogebühren
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Fax an die Hütchenspieler :
ich lehne die forderung mangels vorlage der Vollmacht gem. §§ 174,410 BGB
ab !
Mehr brauchst Du nicht !
......................................
Hier nochmal meine Empfehlung bei Inkassobelästigung :
Jede Inkassofirma ist verpflichtet sich nach Aufforderung des "vermeintlichen Schuldners" mittels einer Vollmacht zu legitimiern ( §§ 174,410 BGB
)
Diese Vollmacht wird aus verwaltungstechnischen Gründen meistens "vergessen" dem Mahnbrief mit bei zu legen ! Ein " Manko " welches man ausnutzen sollte !
Ich würde dem Inkassobüro folgendes Fax schicken :
"Ich lehne die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht gemäß §§ 174,410 BGB
ab"
Die Inkassofirma muß lt BGB die Vollmacht im Orginal (!) vorlegen und (!) die eigentliche
Forderung Muß (!) mit dabei sein !
Die überwältigende Mehrheit der Inkassofirmen reagiert hier hilflos
Meistens kommt dann nur eine Kopie der Vollmacht (mit z.b eingescannter Unterschruft ): Dies ist nicht rechtens !
In diesem Fall : zurückweisen wieder mit ähnlichen Fax
z.b :
"Ich beziehe mich auf mein am (datum)... verschicktes Fax ! Ich fordere sie erneut auf mir endlich die Vollmacht gemäß §§ 174,410 BGB
vorzulegen "
oder :
Die Vollmacht wird verschickt aber die Forderung ist nicht beigelgt ! Nicht rechtens !
Eine detailierte Forderungsaufstellung muß (!) mit vorgelegt werden
wieder zurückweisen mit dem selben fax : ( " ich beziehe mich.....")
oder :
Das Inkassobüro geht in keiner weise auf die Vollmachtsanforderung ein (auch oft)
und verhält sich so als ob es nie eine Anforderung gegeben hätte und mahnt munter weiter !
Nach jedem weiteren (Baustein) Mahnbrief dasselbe Fax (" ich beziehe mich....")
Die meisten Inkassobüros , vor allem die, die im sogenannten Masseninkassogeschäft tätig sind geben nach der 2 oder 3 Zurückweisung entnervt auf.
Innerhalb dieser "Vollmachtsanforderungszeit" würde ich eine evtl nichtstrittige Summe (ohne gebühren) direkt auf das gläubigerkonto überweisen (nicht aufs inkassokonto)
mit dem vermerk : unter vorbehalt ! Natürlich nur wenn die Forderung auch akzeptiert wird !
Ich würde hier, abgesehen von der permanententen und peniblen Vollmachtseinforderung,
keinerlei (!) Kommunikation mit dem inkassobüro führen .
Auf die evtl schriftliche Forderung des Inkassobüros - etwaige Rechnungs - bzw Ktoauszugskopien zur "Klärung" zu schicken natürlich nicht eingehen
............................
privatmeinung eines laien
Hallo nochmal,
habe heute die Vollmacht v.Inkasso bekommen.Es ist die Original Vollmacht! Und die haben noch einmal eine Aufstellung der Posten aufgelistet. Die stimmen mit der Auflistung des leteten Briefes nicht überein.Die Gebühren von der Bank werden doppelt aufgeführt.
Was muß ich mit den Inkassogebühren machen? Soll ich die Bezahlen??? Oder besser muß ich die Bezahlen? Wie sieht das eigentlich aus,wenn der erste Versuch scheitert per Lastschrift,dürfen die ein zweites mal versuchen den Betrag ab zubuchen? Oder dürfen die nur einmal Abbuchen und müssen die sich dann an die Schuldnerbank wenden? Und muß ich die zweit Gebühren für einen zweiten Fehlversuch tragen?
Wäre wieder für nützliche Infos dankbar,das ganze nervt nähmlich langsam,zumal es schon längst bezahlt ist die Hauptforderung!
Danke,Gruß grübeline
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Erneute vollmacht anforderung !
So würde ich es machen !
Fax reicht !
gelassen sein !
Gibt schlimmeres im Leben als ein Bausteinmahnbrief eines IB
gruß
thehellion
Hallo thehelion,
die haben mir doch eine Inkassovollmacht geschickt!? Das einzige was komisch ist,wenn man einen Maschinell erstellten Brief bekommt,ist doch die Unterschrift in Druckbuchstaben des Unterzeichners zu lesen.Aber bei diesem Brief nicht.Da ist zwar der Stempel der Firma mit Anschrift,aber nicht der Name der diese Vollmacht unterzeichnet hat.Das kann ja auch eine Inkassovollmacht von denen ausgestellt sein! Oder?? Und dann ist das Datum mit TipEx überstrichen und ein anderes Datum eingetragen worden. Das erste Datum war 27.09.2005 überstrichen und dann steht da mit Kugelschreiber überschrieben der 12.08.2005 . Das finde ich auch irgendwie komisch.
Soll ich gegen diese Vollmacht Einspruch einlegen!?
Gruß vom genervten grübelchen
Aber ja doch - zurückweisen - logisch
Eine vollmacht mit tippex bearbeitet ?
lächerlich
gruß
thehellion
höflich nachfragen welches Datum denn nun gilt ? Vor Tippex einsatz oder Danach ?
gruß
thehellion
privatmeinung eines laien
Hallo thehellion,
habe so eben eine E-Mail an das Inkasso geschickt. Habe gegen die Forderung und die Inkassovollmacht Einspruch eingelegt !
Bin mal gespannt, was da jetzt kommt.Melde mich dann noch mal,
bis dahin,gruß grübeline
Hallo, habe ein ähnliches Problem.
Hatte eine Rechnung bei Web.de nach Mahnungen usw. zu spät bezahlt. Als ich dann den Kompletten ausstehenden Betrag überwiesen habe (zwei Tage zu spät) wurde mein Web Account wieder frei geschaltet. ABER zwei Tage später flatterte ein schreiben von dem Inkasso Unternehmen "BID Bayrischer Inkasso Dienst AG" ins Haus. Ich habe aber bis jetzt auf keine Mahnung und kein schreiben von denen reagiert. Jedenfalls wurde das Ganze jetzt an einen Rechtsanwalt übergeben, der mir jetzt bei nicht Zahlung der Inkassokosten mit einem gerichtlichen Mahnverfahren droht.
Als Gläubiger wird Web.de genannt und unten steht noch "P.S.: Bitte beachten Sie , dass nach Zahlung des Gesamtbetrages die Feischaltung Ihres Accounts unserem Mandanten obliegt." Was mich aber wiederum wundert, weil mein Account ja schon seit meiner verspäteten Zahlung wieder frei geschalten ist.
Bitte daher dringent um Hilfe.
Schon mal danke im Voraus.
Wenn ein Mahnbescheid kommt, sollten Sie Diesem fristgerecht widersprechen
...Widerspruch komplett und begründungslos
lg
hallo,
mir wurde eine allgemeine vollmacht in kopie zugesandt und der hinweis, dass das original zu geschäftszeiten im büro einzusehen wäre.
auf mein bestehen auf §§ 174,410 wurde ich jetzt darauf hingewiesen, dass ich mich nicht darauf berufen kann:
***********
§ 174: Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um ein einseitiges rechtsgeschäft, welches ein bevollmächtigter ohne vollmacht für sie getätigt hat. sie selbst haben einen vertrag mit unserer mandantin geschlossen (anm: premiummitgliedschaft bei XING). es handelt sich somit um ein zweiseitiges rechtsgeschäft. sie haben dem vertragsschluss zugestimmt, als uach unsere mandantin. sollte dennoch ein anderer diesen vertrag für sie abgeschlossen haben, dann müssen sie eine vollmacht vorlegen, mit der sie den anderen zum abschluss des vertrages beauftragt haben, aber nicht wir oder unsere mandantin. hiervon können wir im vorliegenden fall aber nicht ausgehen, da sie unstreitig rechnungsempfänger sind.
§410: dieser paragraph ist nur anwendbar, wenn eine forderung von einem gläubiger an einen anderen gläubiger abgetreten wird. dies ist hier aber ebenfalls nicht der fall, da die forerdung nicht an uns abgetreten wurde. wir sind lediglich mit der eintreibung der forderung geauftragt. hierüber hatten wir ihnen bereits eine entsprechende vollmacht zukommen lassen.
***************
die xing-forderung wurde von mir deshalb nicht bezahlt, weil das e-mail mit der rechnung sowie die mahnungen nicht mehr durch den spamfilter in der firma gelangten. mittlerweile ist die hauptforderung an xing bezahlt. der streitpunkt sind die inkassokosten von 56,19 EUR.
ich würde mich über eine schnelle antwort freuen.
danke
http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/verbraucher/index.html?id=561919
Ohne Vollmacht nicht zahlen
Jedes Inkassobüro braucht eine Zulassung vom Präsidenten des zuständigen Land- oder Amtsgerichts. Sie muss aus dem Anschreiben des Unternehmens ersichtlich sein. Inkassounternehmen oder -anwälte treten beim säumigen Schuldner nicht immer im Auftrag des Gläubigers auf, sondern mitunter auch auf eigene Rechnung. Das ist dann der Fall, wenn der Gläubiger seine Forderung an das Inkassounternehmen verkauft hat. Schuldner sollten zunächst immer überprüfen, ob eine gültige Vollmacht beziehungsweise Abtretungserklärung des Gläubigers vorliegt. Kann das Inkassobüro keines dieser Schriftstücke vorweisen, darf es auch keine Zahlungen verlangen.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Inkassob%C3%BCro
Eine erfolgreiche Klage explicit wegen nicht bezahlter nicht titulierter Inkassogebühren eines vom Gläubiger extern beauftragten Inkassobüros ist bisher nicht bekannt bzw. wurde verloren: Oberlandesgericht Oldenburg 11 U 8/06
sowie Landgericht Oldenburg 16 O 3484/05
Hallo,
erstmal vielen Dank für den tollen Tip mit der Vollmacht!
Habe auch gerade Probleme mit Inkasso-Unternehmen... und lassen leider nicht mit sich reden!!
Hatte vor 6 Monaten etwas im Laden auf Rechnung gekauft und leider vergessen meinen neue Anschrift anzugeben (Umzug 1,5 Jahre her) ---Okay meine Schuld---
Vor kurzem mal zu Besuch in meiner alten Wohnung gewesen...
tja was lag da...ne Rechnung und Mahnungen (überfällig)!
Ich habe gleich den Betrag überwiesen (Hauptforderung + Mahngebühr + Verzugszinsen) , aber leider nach dem Fälligkeitstermin!
Dieses Wochenende wieder Briefe vom Inkassounternehmen an der alten Anschrift mit einer Forderung von 68,-€ !
Hab dort angerufen, hab der Dame SV erklärt... naja wie sie so sind, kein Verständnis!
Daraufhin wollte ich mir die einzelnen Posten erläutern lassen ... z.B. Kontoführungsgebühren ...etc
Tja keine Antwort ...dann wurde es auf beiden Seiten lauter und sie beendete das Gespräch!!
***Nu muss ich wohl mit den 68,- Leben***
Gibt es noch andere nette Möglichkeiten die Sache zu verlangsamen...ihn die Arbeit zu erschweren ohne das ich mit weiteren Konsequenzen rechnen muss!!
Vielen Dank für Antworten!!
mfg
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quote:Wenn Sie vor einem halben Jahr etwas unter der Anschrift auf Rechnung bestellt haben, an der Sie bereits seit 1,5 Jahren nicht mehr wohnen, dann würde ich Ihnen Betrug oder zumindest Betrugsversuch unterstellen!? Ja klar - alle sind böse ....
Hatte vor 6 Monaten etwas im Laden auf Rechnung gekauft und leider vergessen meinen neue Anschrift anzugeben (Umzug 1,5 Jahre her) ---Okay meine Schuld---

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ...

-- Editiert anephan am 05.12.2011 16:01
quote:
Ich habe gleich den Betrag überwiesen (Hauptforderung + Mahngebühr + Verzugszinsen)
aber hoffentlich direkt an den Gläubiger ?
quote:
Hab dort angerufen, hab der Dame SV erklärt..
Gespräche mit weisungsgebundenen Inkasso Call Agenten führen zu nichts !
quote:
Dieses Wochenende wieder Briefe vom Inkassounternehmen an der alten Anschrift mit einer Forderung von 68,-€
werden expl nur noch die Inkassogebühren eingefordert ?
Zitat:Wenn Sie vor einem halben Jahr etwas unter der Anschrift auf Rechnung bestellt haben, an der Sie bereits seit 1,5 Jahren nicht mehr wohnen, dann würde ich Ihnen Betrug oder zumindest Betrugsversuch unterstellen!? Ja klar - alle sind böse
Da gäbe es ja Millionen von Betrüger in Germany

-- Editiert thehellion am 05.12.2011 22:49
Moin,
na klar habe ich direkt an den Gläubiger überwiesen, hatte ja auch noch keine Kenntnis von dem Inkasso unternehmen!
Die Briefe vom Inkassounternehmen liefen cirka zeitgleich mit meiner Überweisung! ...ich habe sie aber leider erst später erhalten, da ich ja nicht täglich meine alte Wohnung aufsuche...(**ganz schön doof von mir**)
Was mich halt nervt, ist die Unfreundlichkeit des Inkassounternehmens und das mir am Telefon nicht einmal die einzelnen Posten erklärt werden! Dann wurde ich noch so hingestellt, als wäre ich ein ständiger Schuldner...
Hatte mich vorher schon ein bischen Schlau gemacht und las darüber, dass Kontoführungsgebühren in den allgemeinen Inkasso-Gebühren enthalten sind!
Die schicken zwei Briefe innerhalb von nicht einmal 1,5 Wochen und bekommen 68,- € !
Im ersten Brief vom 22.11.2011 war die Kosten so aufgeschlüsselt:
Hauptforderung 87,89
Übernahmepauschale/Kosten 20,00
Sonstige Kosten 6,00
10% Zinsen seit dem 26.10. 0,80 26,80
Inkassokosten 45,00
Kontoführungskosten 3,00
Gesamtbetrag 162,69
im zweiten Brief vom 30.11.2011:
Inkassogebühren & Mahnspesen 68,00
Verzugszinsen 0,78
Gesamtbetrag 68,78
Also werden nur noch die Inkassokosten gefordert!
Bin ich verpflichtet die darauf hinzuweisen, dass sie vergessen haben haben mir die Vollmacht mit der Forderung zu zusenden?? Könnte man sich auch einfach sagen, okay entspricht nicht den gesetzlichen Regelung somit ist mir das egal und ich betrachte das als gegenstandslos!!
Wenn die schon so einen Job ausführen, dann kann ich doch auch erwarten, dass sie sich mit den gesetzlichen Bestimmungen auskenne und sie einhalten??
Vielen Dank für die Antwort!!
mfg
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Hallo Tonyaaa
Klar schreiben die einen 2.ten Brief.
Die HF haben sie ja getilgt, daher entfällt der Posten nun. Und das Inkasso beginnt natürlich zu schwitzen, ob es überhaupt zu seiner Forderung kommt.
________________________________________
quote:
Was mich halt nervt, ist die Unfreundlichkeit des Inkassounternehmens und das mir am Telefon nicht einmal die einzelnen Posten erklärt werden! Dann wurde ich noch so hingestellt, als wäre ich ein ständiger Schuldner...
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Da die einzelnen Posten nicht alle rechtens sind, hat das IKB natürlich kein Interesse diese auch noch zu erklären. Und warum einem Schuldner gegenüber besonderes freundlich sein, wenn das IKB eventuell denkt, auf seinen Kosten sitzen zu bleiben.
Unseriös an der 1.Aufstellung sind die Posten Kontoführung und sonstige Kosten. Die Übernahmegebühr ist auch eine tolle Geschäftsidee. Und die 10% Zinsen sind wirklich ein Schnäppchen.
An der 2.ten Aufstellung stimmt so ja gar nichts.
Zinsen können nicht mehr anfallen, da das IKB und der Gläubiger ihre Zahlung ja akzeptiert haben (! daraus würde ich dann auch schließen, das keine Übernahmegebühr vom Inkasso zum Gläubiger gezahlt wurde:) !)
Zinsen fallen auf die HF an und nicht auf die Gebühren der IKBs. Kann man also ignorieren.
Inkassogebühren & Mahnspesen?grübel?
Ich sehe da einen reinen Phantasiebetrag.
Also, wollen Sie ein bisschen mit dem IKB kommunizieren, und dann gleich schriftlich, fragen sie nach deren Vollmacht.
Oder lassen es bleiben und lesen ein bisschen in dem Forum was da so auf sie zukommt.
Oder teilen dem IKB mit bereit zu sein folgenden Betrag zu zahlen:
Zitat aus dem Stern.de
quote:
"Nach den Regelsätzen für Anwälte dürften Inkasso-Firmen für Beträge unter 300 Euro eine Gebühr von maximal 32,50 Euro verlangen."
Warten sie, vieleicht hat noch jemand eine tip, was sie tun können.
Und nicht das jemand jatzt auf die Idee kommt. Reine Laienaussagen. Bin da kein Fachmann oder gar RA.
Bis bald
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""
quote:<hr size=1 noshade>Was mich halt nervt, ist die Unfreundlichkeit des Inkassounternehmens und das mir am Telefon nicht einmal die einzelnen Posten erklärt werden! <hr size=1 noshade>
Weisungsgebundener Call Agent (8 €) ;-)
ICH würde :
Forderung gegenüber dem IB schriftlich (!) zurückweisen unter Anheimstellung des rechtsweges !
Weitergabe deiner daten gem BDSG sowie tel Konatktaufnahme untersagen
Schläft aufgrund der Inkassounfreundlichen rechtsprechung ein
Hier 3 neuere AZ
quote:<hr size=1 noshade>AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11
Das Gericht schließt sich den vom OLG Dresden, a.a.O., angeführten Argumenten an, nach denen Inkassokosten im Regelfall nicht auf den Schuldner umgelegt werden können........Diesen grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwand für die Einziehung einer eigenen Rechnung hat die Klägerin vorliegend ausgelagert, indem sie vorliegend wenige Tage nach Eintritt des Verzugs mit der letzten Rechnung vom 06.05.2010 und nach nur einer Mahnung ein Inkassobüro mit der Beitreibung beauftragt hat. Ihr stand selbstverständlich frei so zu verfahren. Jedoch kann sie die damit verbundenen Kosten nicht auf den Schuldner umlegen, weil es sich gerade um Kosten des grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwands handelt.
AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10 Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig .
AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 8 C 118/09)
"Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat,
kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die
Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB ausgeschlossen….
Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind,
wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten,
die denen des Gläubigers überlegen wären. Mehr als die Forderung anmahnen kann auch das Inkassobüro nicht (LG Cottbus, Beschluss vom 25.01.2004, 10 T 36/04 ).
<hr size=1 noshade>
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Hallo,
nach langer Zeit treibt mich nun der Mahnbescheid wieder zu euch!
Kurz zu Erläuterung:
Nach ein paar Faxen mit dem IB in denen ich auf die fehlende Vollmacht aufmerksam machte und sie abforderte, übergaben sie es einfach ihrem Anwalt...der natürlich auch gleich seine Gebühr in Rechnung stellte.
Diesem Anwalt teilte ich mit, dass die Vollmacht noch vom Inkasso Büro aussteht und mehrfach darauf aufmerksam gemacht wurde! Daraufhin teilte er mir mit, dass er die Unterlagen wieder an das IB zurück gibt!
Irgendwann bekam ich dann einen Brief vom IB mit irgendwas zurechtkopierten, was anscheinend die Vollmacht sein soll!
In einem erneuten FAX wollte ich eine Erläuterung warum in den Briefen/Rechnungen die Posten unterschiedliche Namen tragen und bat bis zur Erläuterung um Zahlungsaufschub!!
Auszug FAX vom 13.01.2012
quote:
In dieser Forderungsaufstellung benennen sie den Posten Gläubigerspesen der sich auf 20,- € belaufen soll.
In ihrem ersten Schreiben wurden diese 20,- € mit dem Titel Übernahmekosten benannt.
Aus meiner Sicht können keine Übernahmekosten entstanden sein, da die Hauptforderung einschließlich deren Nebenforderung beglichen wurden und die Zahlung vom Hauptgläubiger akzeptiert wurde.
Außerdem stellt sich mir die Frage, warum der Posten inzwischen einen anderen Namen trägt?
Am 01.06.2012 bakam ich vom Amtsgericht Stuttgart den Mahnbescheid mit nachstehenden Forderungen:
Gerichtskosten: 23,00
Rechtsanwalts-/Rechtsbestandskosten 8,75
Auslagen: 5,00
Hauptforderung:
Zinsrückstände/Verzugszinsen
gemäß Zinsstaffelung 0,78
Nebenforderung:
Mahnkosten 20,00
Auskünfte 14,25
Inkassokosten 39,00
Anwaltskosten (vorgerichtliche Tätigkeit) 39,00
Summer: 149,78 €
Wenn ich jetzt nicht zahlen sollte und Widerspruch einlege, wie wäre der weitere Verlauf...kommt es bei sowas zu einer Gerichtsverhandlung?? Wenn ja wo? Hätte der Anwalt nicht nochmal in einem Brief Kontakt mit mir aufnehmen sollen!
Wenn weitere Kosten den ihrer Meinung nach zu Stande kommen, sollte die dann nicht in Ihren Briefen ein Preisverzeichnis mitschicken??
Kennt jemand ein paar Albaner in Stuttgart...nein Spass...
Wäre nett wenn jemand mit Erfahrung sich zum SV äußert!
Bin ja gern bereit, wenn ich was falsch mache dafür gerade zu stehen...aber da sagt selbst mein Rechtsempfinden halt!!
Die gehen mir mittlerweile echt auf den Zeiger!!
Vielen Dank für eure Hilfe!!
mfg
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""
Vollumfänglicher Widerspruch !
Verlink den MB mal hier (Namen und Anschrift abdecken)
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Schönen Guten Morgen,
also mittlerweile kann ich nachvollziehen, dass die Hauptforderung in Höhe von 0,78 € Zinsen auf die Forderung sind! Sie berechnen Zinsen auf die damalige Forderung (cirka 82,- €) für den Zeitraum vom 26.10. - 28.11.2011!
Nach Durchsicht meiner Unterlagen hatten die mir damals nach Aufforderung eine Abtretung zukommen lassen, in der bestätigt wird, dass die Forderung besteht! Diese Abtretung ist mit verschiedenen Datumsangaben versehen, die alle Ende Dezember liegen.
Die Forderung wurde am 26.11.2012 veranlasst.
Sind das heilbare Gründe, wenn Vollmachten/ Abtretungen nachträglich ausgestellt werden??
grüße
-----------------
""
MB präsentiert
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""
Wurde dem Mahnbescheid bereits widersprochen?
Bei der aktuellen Rechtssprechung kann ich mir nicht vorstellen, dass es hier zu einer Klage der Gesamtforderung kommt. Mahnkosten+Inkassokosten+Rechtsanwaltgebühren -> das ist so nicht durchsetzbar.
-----------------
" "
Hallo,
ich habe den widerspruch noch nicht gemacht, habe mir aber die FAX-Nummer besorgt! Ich war jetzt immer noch unschlüssig, wenn sowas in die Hose geht was für Kosten auf mich zukommen??
Wenn ich zahlen würde, dann nur mit übelsten Bauchweh...
Wie ich schonmal gesagt habe, wenn ich was falsch mache stehe ich dafür auch gerade...aber sicherlich nicht um ein Unternehmen komplett am Leben zu erhalten!!
Aber die sind ja absolut frech in meinen Augen...
Die haben mir am Anfang sogar angedroht ne Ewo (Einwohnermeldeauskunft) zu machen (wegen meiner veralteten Anschrift) und sie mir in Rechnung zu stellen...das war damals das erste und einzige Telefonat was ich mit denen führte...ich lass mich so ungern blöd anmachen, wenn ich vielleicht sogar ein wenig Einsicht habe...wollte es nur erklärt haben!!
Habe denen damals sofort ein FAX zukommen lassen damit die meine aktuelle Anschrift haben!!
Das sowas überhaupt in Deutschland geduldet wird...die betreiben doch eine absolute Abzocke!!
greetz
-----------------
""
Was ich mal wieder einen nicht so netten Richter haben..
mit welchen Kosten muss ich rechnen??
kann man das eingrenzen??
danke
-----------------
""
quote:
Mahnkosten+Inkassokosten+Rechtsanwaltgebühren ->
Bei einer substantiierten Klageerwiderung ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Gegenseite obsiegt.
Ich würde das Risiko eingehen und dem Mahnbescheid komplett widersprechen.
-----------------
" "
Also im allerschlimmsten Fall - also vollständige Klagestattgabe - würden nochmal zusätzliche 165 EUR auf dich zukommen. Das ist aber äußerst unwahrscheinlich.
Kurze Erläuterung:
1. gehe zu dieser Seite: http://rvg.pentos.ag/
2. gib Streitwert 0,78 EUR ein (Eigentlich ist das falsch. Der Mahnantrag ist falsch ausgefüllt worden. Was als Nebenforderung eingetragen ist, hätte hier eigentlich als Hauptforderung eingetragen müssen, nachdem die eigentliche Hauptforderung von dir schon bezahlt ist. Aber selbst wenn du als Streitwert die ca. 150 EUR eingibst, macht das für die Gerichtsgebühren keinen Unterschied. Das nur so nebenbei.)
3. setz ein Häkchen bei "gerichtlich"
4. du siehst: fremde Anwaltskosten = 89,25 EUR, Gerichtskosten = 75 EUR (zzgl. ggf. noch dein Anwalt)
Ein paar EUR werden wegfallen, da du hier die Umsatzsteuer des gegnerischen Rechtsanwalts nicht erstatten musst. Ein paar EUR kommen hinzu z.B. für Fahrtkosten des gegnerischen Anwalts, wenn es zur mündlichen Verhandlung kommt.
Wahrscheinlich ist aber, dass die Positionen durch das Gericht deutlich zusammengestrichen werden:
1. du bestreitest vor Gericht ausdrücklich, dass der Gegenseite Mahnkosten entstanden sind, hilfsweise bestreitest du die Angemessenheit der Mahnkosten, außerdem erklärst du, dass du die Mahnkosten bereits bezahlt hast (s. deinen ersten Post)
2. du bestreitest, dass die Gegenseite kostenpflichtige Auskünfte eingeholt hat
3. du bestreitest die Angemessenheit der Inkassokosten
4. du bestreitest, dass ein Rechtsanwalt vorgerichtlich tätig geworden ist (nach deinen Schilderungen hast du nur Post von einem Inkassobüro gekommen, die Position "Anwaltsverg. für vorgerichtliche Tätigkeit" wäre überhaupt nur angmessen, wenn du irgendwann einmal auch direkt Post vom Rechtsanwalt erhalten hast).
Meine Glaskugel sagt, dass du allenfalls ca. 40 bis 60 EUR von den Nebenforderungen zahlen musst. Außerdem dann noch den Prozentsatz der "Kosten wie Nebenstehend" und der weiteren Gerichtskosten entsprechend der Unteliegensquote. Ich würde fast sagen, im schlimmsten Fall würdest du nach einer Gerichtsverhandlung genauso viel zahlen, wie schon jetzt von dir verlangt wird.
Die zusätzlichen Inkassokosten und ein Teil der Mahnkosten würden - gesetzt dem fall die gegenseite klagt - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wegfallen.
Einen nicht unerheblichen teil der Kosten hätte die Gegenseite ebenfalls zu tragen
ICH würde komplett wodersprechen
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
-- Editiert thehellion am 12.06.2012 21:46
Guten Morgen,
erstmal ein dickes DankeSchön an alle die sich hier beteiligt haben. Diese IB Firmen wissen ja wie sie Druck ausüben und somit den "Schuldnern" zum zahlen zwingen!
Es sind ja nicht nur die geforderten Kosten.
Es gibt sicherlich viele (wie ich) die nicht soviel Ahnung davon haben, müssen sich dadurch einen Anwalt nehmen und diese Kosten kommen noch obendrauf.
Dank eurer Hilfe bin ich auf jeden Fall einiges schlauer und kann mir die Anwaltskosten sparen! Wenn die noch wären, würde ich aus Kostengründen sagen, ich zahle den Mahnbescheid!
Was mir sicherlich einige Nächte Schlaf rauben würde, weil es mir zuwiderläuft...so eine Ungerechtigkeit in Deutschland!
Ich will mal hoffen, dass ich ohne Anwalt nicht den kürzeren ziehe!!
Wenn das Gericht die Kosten kürzt, muss ich dann Kosten der gegnerischen Seite tragen??
(Anwaltskosten, Fahrtkosten des Anwalts ...etc...keine Ahnung was die sich da noch einfallen lassen)
Werden die Gerichtskosten auch geteilt??
Falls die Kosten gekürzt werden, macht eine Strafanzeige gegen dieses IB Sinn??
grüsse
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""
Da kommen keine fahrtkosten auf Dich zu.
Es ist unwahrscheinlich das nach Deinem MB Widerspruch eine Klagebegründung kommt.
Die Gegenseite ist nicht dumm
schau auch mal hier
http://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inkassogebuehren
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Hallo,
ich habe gegen den mahnbescheid widerspruch eingelegt und nun wurde mein konto gesperrt, weil ich einen negativeintrag habe!!
wie kann ich da jetzt weiter vorgehen, will samstag in den urlaub...aber ohne zugriff auf mein geld ist es blöd!!
wie kann das jetz regeln?
mfg
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