Inkasso fordert Titel nach Vergleich

28. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
go490663-22
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso fordert Titel nach Vergleich

Hallo,

ich mache es so kurz wie möglich:

Inkassobüro fordert Zahlung zum Schultitel von vor 10 Jahren. Für diesen Titel gab es bereits ein gerichtliches Verfahren, bei dem ein Vergleich erwirkt wurde. In diesem Vergleich ist die Telekom der Gläubiger. Ob diesem Vergleich nachgekommen ist, ist nach 10 Jahren nicht mehr festzustellen.
Nun hat ein Inkassobüro diesen Titel gefordert, zuerst nicht den Vergleich. Erst später nachdem ich darauf hingewiesen habe, fordert man nun aus dem Vergleich.

Kann das Inkassobüro aus dem Vergleich fordern?
Der Vergleich ersetzt den Titel (Steht als Punkt im Vergleich)
Im Vergleich steht, dass der Gläubiger bei Nichteinhaltung der Frist zur Zahlung sofort den Gesamtbetrag der Forderung fordern kann. Festgelegt wurde, dass beginnend im anschließenden Monat gezahlt werden muss. Eine Nichtzahlung hat man nie beanstandet, daher gehe ich nach 10 Jahren davon aus, dass es beglichen wurde.

Wie sehen hier meine Rechte aus? Es ist bereits zum Vollstreckungsverfahren gekommen. Das Amtsgericht versteht meine "Erinnerung" nicht und sagt, ich solle bitte eine Zwangsvollstreckungsgegenklage machen, wenn ich der Ansicht bin, dass man den Titel nciht fordern darf. Nach meinem Verständnis wird hier doch aber kein Titel mehr gefordert, sondern der Vergleich?!

Ich würde mich freuen über jeden Rat, den ich bekommen kann. Probleme das zu zahlen habe ich nicht, allerdings unterstütze ich Betrug nicht.

Vielen Dank im Voraus

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von go490663-22):
Ob diesem Vergleich nachgekommen ist, ist nach 10 Jahren nicht mehr festzustellen.

Pech, Ende der Fahnenstange, Drops gelutscht.



Zitat (von go490663-22):
Probleme das zu zahlen habe ich nicht,

Dann sollte man den Vergleich zahlen, bevor es noch teurer wird.



Zitat (von go490663-22):
allerdings unterstütze ich Betrug nicht.

Wieso Betrug? Der Vergleich wurde noch nicht bedient, die Summe steht dem Gläubiger zu.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kontoauszüge sind nicht mehr vorhanden? Die damalige Bank kann auch nicht weiterhelfen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go490663-22
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Kontoauszüge sind nicht mehr vorhanden? Die damalige Bank kann auch nicht weiterhelfen?

Leider nichts mehr da, auch die Bank, die früher genutzt wurde (nicht durch mich), kann dazu keine Daten herausgeben.
Danke dennoch für die Idee

0x Hilfreiche Antwort

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