Guten Morgen,
ich habe vor einer halben Ewigkeit die Rate bei einer Kreditkarte verhunzt und habe seit dem Probleme
diese zu begleichen. Jetzt habe ich gedacht dass ich das ganze endlich bezahlen kann, damals (Ende 2021) wurde vom Inkasso noch knapp 2700 Euro gefordert, und jetzt wollen die knapp 4400 Euro?
Die Forderung vom Vollstreckungsbescheid 2009 ist/war 1.418,85 Euro
Hauptforderung ist 1.022,16 Euro
Dann gab es 2015 die erste weitere große Forderung von 996,45 Euro
2017 gab es eine weitere in Höhe von 394,24 Euro
und die letzte ist 1.089,30 Euro
Laut Bemerkung: ausgerechnete Zinsen 19,94 % aus 1022,1 Euro
Zinsen sind 19,94% Jahreszinsen plus noch mal 5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz.
Jetzt soll ich nach über 14 Jahren nochmals eine Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher machen.
Ist sowas überhaupt legal?
Gruß
Inkasso fordert knapp das vierfache der Hauptforderung
23. März 2023
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Frage vom 23. März 2023 | 07:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso fordert knapp das vierfache der Hauptforderung
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 23. März 2023 | 09:24
Von
Status: Junior-Partner (5047 Beiträge, 1952x hilfreich)
Zitat:Die Forderung vom Vollstreckungsbescheid 2009 ist/war 1.418,85 Euro
Du zahlst zuerst diese Forderung mit einem klaren Hinweis im Überweisungszweck -> "NUR Verrechnung Forderung laut Vollstreckungsbescheid ...."
Alle Zinsforderungen vor 2020 sind mittlerweile verjährt.
#2
Antwort vom 23. März 2023 | 09:28
Von
Status: Senior-Partner (6448 Beiträge, 1379x hilfreich)
Zu vuundals Rat würde ich einmal mit der Verbraucherzentrale die Posten durchgehen. Damit Sie konret wissen, was an Forderung noch offen ist um diese dann strukturiert wieder auszugleichen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. März 2023 | 13:16
Von
Status: Student (2291 Beiträge, 683x hilfreich)
ZitatAlle Zinsforderungen vor 2020 sind mittlerweile verjährt. :
Das halte ich so pauschal für ein Gerücht.
ZitatJetzt soll ich nach über 14 Jahren nochmals eine Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher machen. :
Ist sowas überhaupt legal?
Was soll daran illegal sein. Der Gläubiger (vertreter) hat einen Titel und will diesen vollstrecken.
Fordere doch beim zuständigen GV eine Forderungsaufstellung an, stelle diese anonymisiert hier ein und dann schauen wir mal.
#4
Antwort vom 23. März 2023 | 14:42
Von
Status: Praktikant (768 Beiträge, 126x hilfreich)
Welche Summe hat man davon innerhalb der letzten 14 Jahre abbezahlt?
#5
Antwort vom 23. März 2023 | 19:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Was soll daran illegal sein. Der Gläubiger (vertreter) hat einen Titel und will diesen vollstrecken.
Es geht um die Zinsen, die trotz Kündigung weiterlaufen und nun doppelt so hoch sind wie die Forderung.
Eine Forderungsaufstellung habe ich schon vom Inkasso bekommen, da steht nicht mehr drinnen als ich hier aufgelistet habe.
Zitat:Welche Summe hat man davon innerhalb der letzten 14 Jahre abbezahlt?
Nichts. Ich hätte es letztes Jahr begleichen können, wenn die Forderung bei den 2700 Euro geblieben wäre. Das wurde auch als Vergleich abgelehnt, da die nicht auf einen Teil der Zinsen verzichten wollen.
Lohnt sich noch eine Einrede der Verjährung bzgl. der Zinsen?
Gruß
#6
Antwort vom 23. März 2023 | 21:32
Von
Status: Unbeschreiblich (116328 Beiträge, 39251x hilfreich)
ZitatDas halte ich so pauschal für ein Gerücht. :
Das ist es auch und leider nicht tut zu kriegen ...
ZitatEs geht um die Zinsen, die trotz Kündigung weiterlaufen :
Logischerweise ...
ZitatDie Forderung vom Vollstreckungsbescheid 2009 ist/war 1.418,85 Euro :
Hauptforderung ist 1.022,16 Euro
Finde den Widerspruch ...
ZitatEine Forderungsaufstellung habe ich schon vom Inkasso bekommen, da steht nicht mehr drinnen als ich hier aufgelistet habe. :
Da ist keine Forderungsaufstellung ...
Dann sollte man mal eine detaillierte Forderungsaufstellung anfordern. Am besten gerichtfest.
ZitatLohnt sich noch eine Einrede der Verjährung bzgl. der Zinsen? :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Da es aber auch keinen Nachteil gibt, würde ich einfach die Einrede der Verjährung erheben.
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