Inkasso fordert trotz Widerspruch

19. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
finy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso fordert trotz Widerspruch

Liebe Gemeinde,

vor etwa einem Jahr habe ich einen Vertrag mit einem Internetportal gekündigt. Meine Kündigung wurde fristgerecht mit einem vom Anbieter bereit gestelltem Formular via FAX eingereicht. Trotz mehrmaligem nachfragen nach dem Bearbeitungsstand habe ich keine Antwort erhalten. Ich habe das Thema dann schließlich für mich abgehakt.

Etwa ein Jahr später, erreicht mich eine Zahlungserinnerung. Nachdem ich auf meine Kündigung verwiesen habe und den FAX-Bericht angehängt habe, habe ich die Antwort erhalten, dass die Kündigung nicht bearbeitet wurde, weil diese nicht vollständig war.

Meine erste Frage: War meine Kündigung etwa ungültig? Woher soll ich als Kunde wissen das diese nicht vollständig war? Ich habe doch mehrfach nach dem Bearbeitungsstand gefragt.... Meine Willensbekundung zur Kündigung wurde ja offensichtlich vom Anbieter erfasst und offensichtlich stillschweigend aufgrund von nicht Vollständigkeit nicht akzeptiert....

Ich habe die Forderung jedenfalls nicht beglichen, da ich ja gekündigt habe. Nach einer erneuten Zahlungserinnerung und der Drohung mit einem Inkassobüro habe ich auch Post vom Inkassobüro erhalten.

Diesem Schreiben habe ich mit der Begründung und auch Kopien der Kündigung widersprochen!
Auf mein Schreiben habe ich dann erneut Post vom Inkasso erhalten - diesmal mit einer Stellungnahme des Internetportal Anbieters: (Zusammengefasst:) Der Kunde wurde darüber informiert, dass die Kündigung nicht vollständig war. Das Stimmt - jedoch wurde ich darüber informiert, nachdem ich der Rechnung in diesem Jahr widersprochen habe (zur Erinnerung: auf meine mehrfache Nachfrage im letzten Jahr kam keine Antwort). Es wirkt auf mich als ob der Anbieter mich in die Vertragsverlängerung hat laufen lassen. Ich erfasse diese Aussage außerdem als Bestätigung dafür, dass der Anbieter meine Kündigung auch erhalten hat.

Nunja, diesem Schreiben habe ich nochmal widersprochen.

Heute kommt ein neue Zahlungsaufforderung rein... Jedoch mit einer erhöhter Haupt- und Nebenforderung....

Meine zweite Frage: Wie verhalte ich mich?

Ich habe bereits über eine Negative Feststellungsklage (am liebsten gegen beide) nachgedacht.... lohnt sich das?

Vielen Dank im voraus & lieben Gruß
Jessi

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Meine zweite Frage: Wie verhalte ich mich?

ICH würde die Forderung ganz einfach schriftlich - unter Anheimstellung des Rechtsweges - zurückweisen und der telefonischen
Kontaktaufnahme widersprechen

Ansonsten den zuständigen Landgerichtspräsidenten informieren

User @mepeisen hat da sicher noch einige Vorschläge :grins:

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119330 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat:
habe ich die Antwort erhalten, dass die Kündigung nicht bearbeitet wurde, weil diese nicht vollständig war.

Und was soll da gefehlt haben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Ich erfasse diese Aussage außerdem als Bestätigung dafür, dass der Anbieter meine Kündigung auch erhalten hat.

Richtig und im Endeffekt ist erst mal nur das wichtig. Wenn es zudem mit einem vom Unternehmen vorbereiteten Formular geschah, will mir nicht so recht einleuchten, was nun "unvollständig" gewesen sein soll. Insofern schließe ich mich der Frage von Harry mal an.
Denn wenn etwas fehlte, was aus dem Formular nicht hervor ging, würde ich hier Strafanzeige erstatten, sowohl gegen den Anbieter, als auch wegen Beihilfe gegen das Inkasso. Das sollte dann IMHO Betrug sein.

Du hast nun zwei mal reagiert und deinen Standpunkt erläutert. Ich würde hier einfach schweigen und abwarten, ob es jemals zu einem Mahnbescheid kommt. Dem widersprechen und wenn es zu einer Klage kommt, alles vorlegen (Kündigung, unbeantwortete Rückfragen usw.)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
finy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo allerseits,

danke für eure Antworten!

@ thehellion:
Dbzgl. bin ich mir absolut nicht sicher. Ich habe bereits zwei mal der Forderung widersprochen ein drittes mal sehe ich irgendwo nicht mehr ein, da es ja schließlich mit Kosten verbunden ist. Die letzte Forderung ist jedoch aus mein Sicht ein neuer Fall (neues AZ, neue Forderungshöhe), weshalb ich hier Sorgen habe nicht zu widersprechen....
Die Beschwerde an den Landesgerichtpräsidenten geht noch heute raus. Sollte ich soetwas via Mail oder Brief machen?

@ Harry van Sell:
Das ist eine berechtigte Frage... dbzgl. hat sich der Anbieter nie geäüßert. Ich habe nachdem ich die Forderung seinerseits abgelehnt habe lediglich Textbaustein-Mails erhalten in denen die Kündigung als unvollständig bezeichnet wurde.

@mepeisen:
Eine Anzeige? Wenn etwas Fehlt? Kannst du mir das etwas geneauer erläutern, bin ja wie ihr merkt nicht vom Fach ;-)
Meine größte Befürchtung ist, dass es zu einem Schufaeintrag kommt... Kann es dazu kommen? Wie kann ich mich dagegegen wehren?

Vielen lieben Dank nochmal für eure Unterstützung!
Jessi

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Eine Anzeige? Wenn etwas Fehlt? Kannst du mir das etwas geneauer erläutern, bin ja wie ihr merkt nicht vom Fach ;-)

Die Kündigung ist üblicherweise ein einseitiges Rechtsgeschäft. Es ist nur wichtig, dass der Anbieter von der Kündigung Kenntnis erhält. Vom Gesetz her gibt es weder einen Formzwang noch einen zwang, wie es formuliert sein muss, solange es als Kündigung erkennbar ist.
Wenn es vom Anbieter ein Formular zur Kündigung herausgibt, du das vernünftig ausfüllst und dann "etwas fehlt", scheint mir das Vorsatz zu sein. So als ob die absichtlich so tun, als würde etwas fehlen, nur um weiter Geld zu kassieren. So etwas ist dann Betrug. Zumindest sehe ich das so.

Daher wäre auch interessant, was genau da gefehlt haben soll...

Zitat:
Meine größte Befürchtung ist, dass es zu einem Schufaeintrag kommt... Kann es dazu kommen? Wie kann ich mich dagegegen wehren?

Normalerweise darf es dazu nicht kommen. Denn du hast widersprochen und solange kein Gericht sagt, dass du zahlen musst, darf nichts in die Schufa, dem widersprochen wurde.
Falls sie es doch melden, könntest du zu einem Anwalt gehen und den mit einer "einstweiligen Verfügung" beauftragen, ohne weitere Vorwarnung. Sämtliche Kosten (Anwalt und Gericht) müssen die dann bezahlen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenerklärung. Solange aus dieser eindeutig dein Wille hervorgeht ist diese auch gültig. Der Anbieter hat ja nun auch bestätigt, dass er diese erhalten hat. Du solltest gar nichts mehr tun. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt solltest du diesem widersprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
habe ich die Antwort erhalten, dass die Kündigung nicht bearbeitet wurde, weil diese nicht vollständig war.


Gab es diese Antwort vom Anbieter schriftlich? Falls ja, dann liegt Dir ein gerichtsfester Beweis vor, dass die Kündigung dem Anbieter zugegangen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
finy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für euer Feedback.

@ vundaal76,
ja, via Mail und als Stellungnahme des Auftraggebers via Post vom Inkasso als Antwort auf meinen Widerspruch

Ich gehe jetzt wie folgt vor:
1. alle folgenden Inkasso Schreiben werden ignoriert
2. eine E-Mail an die Polizei mit Schilderung der Sachlage um ggf. eine Anzeige wegen Betruges zu erwirken
3. eine Beschwerde an den Landgerichtspräsidenten

Viele Grüße
Jessi

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
GoSSu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn, hast du Vollständigen Fax-Bericht, Brauchst du sich erstmal keine sorge machen. Ein Vollständigen Fax-Bericht ist ein Gültige nachweis dass du der Vertrag gesündigt hast.

Auf deinem stelle werde ich mit dem ganzen kram zur Schuldnerberatung gehen und dort sich beraten lassen...

Tipp fur die Zukunft, Eine Kündigung sende ich immer per Einschreiben mir Rückschein.
Viel Erfolg damit Gruß GoSSu.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119330 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat:
Wenn, hast du Vollständigen Fax-Bericht, Brauchst du sich erstmal keine sorge machen. Ein Vollständigen Fax-Bericht ist ein Gültige nachweis dass du der Vertrag gesündigt hast.

Zum einen können nur Menschen sündigen und Verträge nicht.
Zum anderen ist ein Fax-Bericht keineswegs ein "Beweis".



Zitat:
Auf deinem stelle werde ich mit dem ganzen kram zur Schuldnerberatung gehen und dort sich beraten lassen...

Das ist ja nun Unfug.
Die sind auch so schon überlastet genug. Im übrigen sind die nur für echte Schulden zuständig, also mindetstens höhere 5stellige Beträge...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.480 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen