Inkasso fordert über Titel

20. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Montfort
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso fordert über Titel

Habe vor kurzem ein Inkasso-Schreiben erhalten, indem eine Versicherung einen Restbetrag über 250,- € fordert. Ist ja schon mal gut. Aber der Titel stammt aus dem Jahre 1994, und ich war zu dem Zeitpunkt noch keine 18, ausserdem habe ich damals in einem Internat gelebt, und ich weiss garnichts von dieser Versicherung. Meine Eltern haben diese Versicherung abgeschlossen, ohne mir bescheid zu geben.
Also hat doch der Titel für mich keinerlei Bedeutung oder?
Der Erziehungsberechtigte muss doch mit unterschreiben, wenn solch eine Versicherung abgeschlossen wird. Da die Versicherung 2 Jahre lang gelaufen ist, ich aber noch nie von der gehört habe, geschweige denn den Beitrag bezahlt habe, gehe ich davon aus, dass der Beitrag von meinen Eltern bezahlt wurde, läuft der Titel doch auch auf meine Eltern, oder ist das irrelevant, da die Versicherung auf meinen Namen lief?
Wie muss ich jetzt vorgehen, und was muss ich beachten?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wer?
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 186x hilfreich)

Titel?

Meinst du eine Rechnung oder einen Vollstreckungsbescheid?

Falls du eine Rechnung meinst, Inkassoforderung wegen fehlender Legitimation zurueckweisen, Forderung bestreiten, auffordern Schriftwechsel, unter Ankuendigung die Abgabe einer Unterlassungserklaerung zu verlangen bei Zuwiderhandeln, einzustellen und auf den Rechtsweg verweisen.
Sollten die einen [color=red]gerichtlichen[/color] Mahnbescheid schicken, grundlos widersprechen, nicht zurueckziehen. Falls es zu einer Verhandlung kommt, die Forderung ist verjaehrt (wenn es denn kein Vollstreckungsbescheid ist).

Selbstauskunft gemaess Datenschutzgesetz nicht vergessen!

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#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

@wer:
Der TE sprich davon, dass das IKB aus einem TITEL fordert. Hier ist nichts verjährt.
Deswegen ist Dein Ratschlad so leider nicht praktikabel. Wie man allerdings einen 16 Jahre alten Titel noch angreifen will, weiß ich leider nicht. Auch nicht, ob du da überhaupt noch rauskommen kannst.
Allerdings würde ich in jedem Falle gegen die Kosten und Zinsen vor dem 31.12.2006 die Einrede der Verjährung erheben, diese sind nämlich verjährt. Dies naturlich nur, wenn klar ist, dass man nicht anderweit aus der gesamten Sache rauskommt.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Warum sollte ausgerechnet ein Inkassobüro nicht flunkern ?
Erst mal eine Kopie des vermeintlichen Titels vom Inkasso schriftlich einfordern !

lg

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#4
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Da gebe ich dir Recht, nur habe ich da nicht viel Hoffnung wegen des Gläubigers. Eine Versicherung, die auch ne Zeitlang einen gültigen Vertrag hatte, deren Rechtsabeteilungen lassen in der Regel so etwas nicht verjähren.
Und, wenn es einen Titel gibt, dann wäre sowas wie "Schreiben sie mich nicht mehr an, oder ich erwirke eine Unterlassungsverfügung" der beste Garant dafür, dass man von denen nichts mehr hört, aber dafür vom Gerichtsvollzieher.

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#5
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Wer?
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 186x hilfreich)

@Jonathon

1. Hast du meinen Beitrag gelesen, falls nicht hier noch mal die fuer dich relevanten Punkte

quote:
Titel?
Meinst du eine Rechnung oder einen Vollstreckungsbescheid?



quote:
Falls du eine Rechnung meinst[...]


quote:
[...](wenn es denn kein Vollstreckungsbescheid ist)


2. Inkassoprosa ist nun mal sehr fantasievoll, da wird aus einem Mahnschreiben auch gern ein "Mahntitel" oder ein "Vollstreckungsschreiben", du verstehst was ich meine.


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