Inkasso für unberechtigte Mahnung von clickandbuy?

29. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
alheinrich
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso für unberechtigte Mahnung von clickandbuy?

Hallo zusammen!

Meine Frau hat mitte August bei iTunes 3 Lieder heruntergeladen und mit clickandbuy bezahlt. Einige Tage später erreichte sie die E-Mail von clickandbuy, dass die abbuchung fehlschlug, da das Konto nicht existiert (was auch wegen Bankwechsel wahr ist), und dass man in den nächsten Tagen versuchen wird nochmal abzubuchen (wo ist die Logik?). Meine Frau hat daraufhin die Angaben bei clickandbuy aktualisiert. Da die Bestätigung einige Tage in Anspruch nahm (clickandbuy überweist 0,01 Euro auf das neue Konto mit dem Bestätigungscode als Verwendungszweck, dass auf der Homepage von clickandbuy eingeben muss), hat clickandbuy versucht, das Geld wieder vom alten (nicht existierenden) Konto abzubuchen. Da dieser Versuch wieder fehlschlug, bekam meine frau die 1. Mahnung. Aus 5 Euro wurden gleich 21 Euro. "Gut"- dachten wir uns - "selber schuld", und haben Zähne knirschend bezahlt, d.h. den Betrag auf das clickandbuy-Konto eingezahlt (29.08.09, Abbuchung vom Konto am 01.09.09), was von clickandbuy auch per E-Mail am 03.09.09 bestätigt worden ist. Allerdings, bekam meine Frau halbe Stunde vorher eine weitere Mahnung in Höhe von 7,50 Euro. Daraufhin haben wir noch am selben Tag an clickandbuy eine E-Mail mit der Frage geschickt, was das bedeute. Schließlich war die Rechnung ja bezahlt. Geantwortet hat man uns am 13.09.09 mit der Bitte um Zusendung des Überweisungsformulars. Also, hat meine Frau Kontoauszug geholt und an clickandbuy geschickt. Die Antwort von clickandbuy: "wir bestätigen den Zahlungseingang, aber sie müssen die 7,50 Euro trotzdem bezahlen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die Inkasso-Gesellschaft acoreus Collection Service GmbH". Diese hat dann auch schon am nächsten Tag eine Forderung in Höhe von 53 Euro gestellt (wenn's ums Geld geht sind sie alle schnell). Wir haben diesen Sachverhalt auch gegenüber der Inkasso-Firma geschildert und somit wiedersprochen. Ich glaube aber nicht, dass acoreus das einfach so hinnehmen wird.

Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht und / oder kann mir einen Rat geben, ob ich einfach bezahlen soll (wozu ich mich nicht verpflichtet fühle) oder ob ich sogar rechtlich dagegen vorgehen soll (und wie?)

Vielen Dank im Voraus
Heinrich

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Aus 5 Euro wurden gleich 21 Euro. "Gut"- dachten wir uns - "selber schuld", und haben Zähne knirschend bezahlt, d.h. den Betrag auf das clickandbuy-Konto eingezahlt

Es sind bereits 16 € an Gebühren beglichen
Die geforderten Inkassogebühren sind meiner Meinung nach nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig
Ich ( ex Mitarbeiterin von acoreus) würde gegenüber dem Inkassoladen die Haupt Forderung ( 7,50 plus Inkassogebühren) vollumfänglich zurückweisen und den rechtsweg anheimstellen
Schriftlich machen


-- Editiert am 29.09.2009 22:21

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.662 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen