Inkasso gebühren, ist das seriös?

17. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nightraven
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso gebühren, ist das seriös?

Hallo zusammen,
Ich hatte bei der Post Online ein Paketlabel bestellt, und dieses mit Lastschrift gezahlt.
Das Label kam umgehend per Email, und die Ware wurde auch ausgeliefert.
Nach 3 Wochen fand ich immer noch keine Abbuchung auf meinem Konto,
stattdessen kam ein Inkassobrief, mit 12 € gebühren.
Ich widersprach der Forderung sofort, und teilte mit das auch nicht abgebucht wurde.
Umgehend überweis ich den Kaufpreis auf das Inkasso Konto 5,99 €.

Das Inkasso meldete ich ei im Verzug, und hätte schon per Email Mahnungen erhalten.
Angeblich sei die Zahlung zurückgebucht worden.
Die Angebende Email Adresse auf den Schrieben war aber falsch.

Zur Erinnerung das Label, kahm an die Richte Email Adresse.

Daher habe ich der Forderung nochmals schriftlich (Email) widersprochen.

Ein par Wochen später kam ein weiter Brief, in dem mittgeteilt wurde, das ich mich nicht gemeldet hatte öder gezahlt hätte. (Die 5,99 € wurden berücksichtigt)
Bei einem unangenehmen Telefonat, wurde nur noch mit einem Anwalt und Mahnbescheid gedroht.

Ist die Forderung richtig?
Wie kann ich weiter vorgehen?

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Eine Rücklastschrift bedeutet automatisch Verzug. Ob du also die Mahnung erhalten hast oder nicht spielt keine Rolle.
Du hast mindestens die Kosten für die Rücklastschrift zu zahlen und ob man sich dann wegen weiterer 2-3€ streitet muss man selbst entscheiden.
Im Übrigen hätte das IB auch ca. 70€ von dir verlangen können.

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#2
 Von 
Nightraven
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Eine Rücklastschrift bedeutet automatisch Verzug. Ob du also die Mahnung erhalten hast oder nicht spielt keine Rolle.


Zählt das auch wenn von meinem Konto nicht abgebucht wurde ?
Denn eine abbuchung von der Deutschen post konnte ich zu diesem Zeitpunkt (Der "Rücklastschrift") nicht festellen.


-- Editiert von Nightraven am 17.07.2019 20:56

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#3
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Sicher, dass du die richtige Kontonummer angegeben hast?!

Zitat (von Nightraven):
Die Angebende Email Adresse auf den Schrieben war aber falsch.

Zur Erinnerung das Label, kahm an die Richte Email Adresse.

Wie kann ich weiter vorgehen?


Das würde aber auch für eine Verwechslung sprechen. Ich würde an deiner Stelle das Inkassobüro schriftlich auffordern, gem. §11a RDG alle Daten zu dem Bezahlvorgang offenzulegen, damit du die Forderung prüfen kannst. Nachdem du keine Rücklastschrift feststellen kannst, vor allem einen Beleg über die fehlgeschlagene Abbuchung.

Zitat:
Bei einem unangenehmen Telefonat, wurde nur noch mit einem Anwalt und Mahnbescheid gedroht.


Mit denen telefoniert man auch nicht, sonst kommt sowas dabei raus. Am Besten immer nur schriftlich mit denen kommunizieren, dann hast du auch immer einen Nachweis.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Nightraven):
Ich hatte bei der Post Online ein Paketlabel bestellt, und dieses mit Lastschrift gezahlt.


Wurde abgebucht? Weil du von bezahlt schreibst.

Oder hast Du nur die Lastschrifterlaubnis erteilt? Dann solltest Du prüfen, ob die von Dir dort eingetragenen Daten richtig sind.

Berry

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn die Daten richtig waren und es keinen Abbuchungsversuch gab (ggf. bei der eigenen Bank nochmal vergewissern), ist das Einschalten eines Inkassos auf jeden Fall grober Unfug.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Nightraven
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe bei miner Bank nachgefragt, es gabe Devintiv keine Abbuchung, und auch keinen Abbuchungsversuch.

Die Daten will das Inkasso nicht rausgeben, und die Post besteht daruf, damit nichts mehr zu tun zu haben, es soll alles über das Inkasso laufen.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Na dann. Sollen sie halt Klage einreichen und dann kannst du vor Gericht immer noch sagen "Es gab keinen Abbuchungsversuch und die eMail-Adresse ist falsch, das wirkt alles frei erfunden, um im Nachhinein den Verzug zu begründen."
Meine Erfahrung: So etwas geht nie vor Gericht. Maximal ein Mahnbescheid, dem man widerspricht, dann ist Ruhe. Wenn sich das ein Anwalt für eine Klagebegründung anschaut, wird er die Hände über den Kopf zusammenschlagen und sich sagen "Was haben die ungelernten Hilfsarbeiter da wieder angerichtet."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Was heisst bitte Daten will das Inkasso nicht rausgeben?
Das wäre mir schon ein Schreiben ans Aufssichtsgericht wert, wenn hier die Auskunft nach RDG 11a verweigert wird.

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Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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