Hallo, Schuldner hat Forderung insgesamt inzwischen bezahlt. Inkasso ständig angemahnt und um Herausgabe des Titels gebeten. Mit Strafanzeige und Klage auf Herausgabe gedroht unter Fristsetzung.
Schuldner hat doch das Recht, den Titel zu erhalten.
Klage auf Herausgabe o.K.? Strafanzeige? Vielen Dank
Inkasso gibt Titel nicht heraus
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Wenn die Forderung komplett beglichen ist, dann muss der Titel herausgegeben werden.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
mahnmann, sie ist bezahlt. Habe mir hierüber sogar ein Schriftstück geben lassen vom Inkasso. Ich renne seit 8 Wochen dem Titel hinterher, vielen Dank, Gruss katinka
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Zur Übergabe des Titels habe ich leider nunr die 757 ZPO gefunden. Sie besagt allerdings, dass der Titel vom Gerichtsvollzieher nach der Zahlung herausgegeben werden muss. Ob man daraus auch die Pflicht des Gläubigers ableiten kann, entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Evtl. gibt es dazu noch an einer anderen Stelle was zu finden.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
GV hat keine ZV gemacht. Forderung wurde ohne ZV bezahlt, nachdem Titel rechtskräftig war. Kosten ZV und GV wurden gespart aufgrund von RZV.
Ich sage Bescheid, wie's weitergegangen ist, Gruss katinka
herausgabeanspruch folgt analog angewendet aus § 371 BGB
vgl auch
BGH 5. Zivilsenat, Urteil vom 21. Januar 1994, Az: V ZR 238/92
BGH 9. Zivilsenat, Urteil vom 22. September 1994, Az: IX ZR 165/93
Ach so. Im BGB hatte ich in diesem Zusammenhang nicht gesucht. Wieder was gelernt!
Dazu mal eine Nachfrage: Muss ich jedem Schuldner automatisch den Titel heausgeben, oder reicht es, ihn zu entwerten und entsprechend zu archivieren, falls der Schuldner das Ding noch mal haben möchte?
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
danke Luhda, die §§ werde ich morgen mal ins Tel. plappern bei denen, wenn ich anrufe und frage ob mein Fax und mail angekommen sind. Irgendwas stimmt da ja wohl nicht. Habe auch gefragt, ob Schufa eingetragen worden wäre. Antwort: sie tun das nicht, aber vielleicht der Gläubiger. Na toll.
Wie kann man Schufaeintrag löschen lassen? Indem man Gläubiger auffordert, der Schufa mitzuteilen, das Forderung erledigt?
Kann ja auch noch mit Schadensersatz drohen, wenn wieder keine Herausgabe!
Die Hauptforderung und Kosten sollen nämlich gegenüber jemandem anderen geltend gemacht werden. Derjenige telefonierte mit dem Handy, während sich die Handybesitzerin schwerkrank im Krankenhaus befand.
Gruss von katinka
@mahnmann, ehrlich gesagt keine ahnung - nur wenn man es muss und nicht macht aber einen keiner auffordert dann passiert ja auch nichts.
§ 371 BGB
ziehlt ja auch auf das verlangen des schuldners ab.
Ich hab mal einen mir bekannten Anwalt angerufen. er meinte, ein schuldner kann seiner Auffassung nach nicht einfach Herausgebaklage erheben, da hier kein Rechtsschutzbedürfnis besteht. Anders liegt der Fall, wenn wir die Herausgabe verweigern würden.
Damit werde ich die Titel weiter entwertet bei mir aufheben. Bisher wollte den noch kein Schuldner haben.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Hallo Mahnmann, aufgrund des Titels soll ein MB gegen jemanden gemacht werden, die Kosten, MV + VB-Antrag, gelten für ihn dann als außergerichtliche/vorgerichtliche Kosten, die Hauptforderung des Titels wird per MB als Hauptforderung im neuen MB geltend gemacht, Gruss katinka
Titel - entwertet - heute eingegangen, Gruss und schöne Ostern, katinka
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