Hallo,
Ich habe vergessen den Schornsteinfeger zubezahlen (ja, meine Schuld). Am 09.06. erhielt ich eine Mahnung
datiert auf den 05.06. in Höhe von 52,33 € plus 2,50 Mahngebühr (Gesamt 54,83€). Also, ich auf den to-do Stapel wenn Gehalt kommt. Am 01.07. habe ich diese Rechnung gleich bezahlt. Am 03.07. kommt ein Inkasso-Schreiben (Datum 30.06.) über die Hauptforderung 52,33€ plus 5€ Mahngebühr (57,33€). In der Kostenaufstellung ist die Forderung datiert auf den 25.05. also vor der letzten Mahnung. Habe beim Feger und beim Inkasso widersprochen wegen falscher Rechnung und bereits beglichener Forderung. Nun schreibt mir das Inkassobüro, dass sie aus Kulanz auf die 2,50 € verzichten und ihre Forderung (Inkasso-Kosten) gültig wäre, da sie vom 30.06. ist. Hat die Inkasso recht, oder habe ich recht mit falscher Rechnung daher ungültig? Wir reagiere ich jetzt?
Greez Nordi
Inkasso gültig?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Du hast am 09.06. bereits im Verzug/eine Mahnung erhalten und hast dann erst am 01.07 bezahlt?
Der Schornsteigerfeger hätte auch am 09.06. schon ein Inkasso beauftragen können.
Und ja, die Forderung mit Inkassogebühren ist durchsetzbar. Also zahlen.
Ja, auch bei uns ist Corona Kurzarbeit usw....es geht mir nicht um die Mahngebühr für den Feger, sondern um die unterschiedlichen Beträge...
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ZitatJa, auch bei uns ist Corona Kurzarbeit usw.... :
Corona muss mal wieder herhalten? Wo soll denn da der Zusammenhang bestehen? Mit dem Feger hätte man wohl auch mal reden / schreiben können, trotz Corona ...
Zitates geht mir nicht um die Mahngebühr für den Feger, sondern um die unterschiedlichen Beträge... :
Welche unterschiedlichen Beträge?
ZitatHat die Inkasso recht, :
Grundsätzlich war man in Verzug, schuldet also die Kosten der Rechtverfogung, hier Inkassokosten.
Einzig wenn die Kosten überhöht wären, könnte man über eine Kürzung nachdenken.
Zitat:Der Schornsteigerfeger hätte auch am 09.06. schon ein Inkasso beauftragen können.
Hätte er können, nur wäre er dann auf den Kosten auf jeden Fall sitzen geblieben.
Was fordert das Inkasso an Gebühren? Der Schornsteinfeger ist nicht Teil eines großen Konzerns, sondern Einzelperson oder?
-- Editiert von mepeisen am 11.07.2020 06:53
Welche unterschiedlichen Beträge?
Grundrechnung lt. Inkasso vom 25.05. ist höher als die letzte Mahnung vom Feger vom 09.06.
Es gibt in der Tat Inkassos, die mehr oder minder erfundene Gebühren dazutun. Hier dann wohl erfundene Mahngebühren. Das ist für die Inkassos ein kleiner Zusatzverdienst. Für mich ist das gewerblicher Betrug. Wenn der Gläubiger selbst nur 2,50€ Mahngebühr fordert, das Inkasso dann plötzlich 5€, dann ist das eine Täuschung und in meinen Augen wie gesagt strafrechtlich relevant.
Ernst nehmen muss man so einen Unsinn aus juristischer Sicht jedenfalls nicht.
ZitatGrundrechnung lt. Inkasso vom 25.05. ist höher als die letzte Mahnung vom Feger vom 09.06. :
Das wurde ja bereits korrigiert, also nicht mehr existent und damit nicht mehr relevant.
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