Inkasso gültig?

10. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nordmann81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso gültig?

Hallo,
Ich habe vergessen den Schornsteinfeger zubezahlen (ja, meine Schuld). Am 09.06. erhielt ich eine Mahnung datiert auf den 05.06. in Höhe von 52,33 € plus 2,50 Mahngebühr (Gesamt 54,83€). Also, ich auf den to-do Stapel wenn Gehalt kommt. Am 01.07. habe ich diese Rechnung gleich bezahlt. Am 03.07. kommt ein Inkasso-Schreiben (Datum 30.06.) über die Hauptforderung 52,33€ plus 5€ Mahngebühr (57,33€). In der Kostenaufstellung ist die Forderung datiert auf den 25.05. also vor der letzten Mahnung. Habe beim Feger und beim Inkasso widersprochen wegen falscher Rechnung und bereits beglichener Forderung. Nun schreibt mir das Inkassobüro, dass sie aus Kulanz auf die 2,50 € verzichten und ihre Forderung (Inkasso-Kosten) gültig wäre, da sie vom 30.06. ist. Hat die Inkasso recht, oder habe ich recht mit falscher Rechnung daher ungültig? Wir reagiere ich jetzt?

Greez Nordi

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Du hast am 09.06. bereits im Verzug/eine Mahnung erhalten und hast dann erst am 01.07 bezahlt?
Der Schornsteigerfeger hätte auch am 09.06. schon ein Inkasso beauftragen können.

Und ja, die Forderung mit Inkassogebühren ist durchsetzbar. Also zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nordmann81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, auch bei uns ist Corona Kurzarbeit usw....es geht mir nicht um die Mahngebühr für den Feger, sondern um die unterschiedlichen Beträge...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Nordmann81):
Ja, auch bei uns ist Corona Kurzarbeit usw....

Corona muss mal wieder herhalten? Wo soll denn da der Zusammenhang bestehen? Mit dem Feger hätte man wohl auch mal reden / schreiben können, trotz Corona ...



Zitat (von Nordmann81):
es geht mir nicht um die Mahngebühr für den Feger, sondern um die unterschiedlichen Beträge...

Welche unterschiedlichen Beträge?



Zitat (von Nordmann81):
Hat die Inkasso recht,

Grundsätzlich war man in Verzug, schuldet also die Kosten der Rechtverfogung, hier Inkassokosten.

Einzig wenn die Kosten überhöht wären, könnte man über eine Kürzung nachdenken.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Der Schornsteigerfeger hätte auch am 09.06. schon ein Inkasso beauftragen können.

Hätte er können, nur wäre er dann auf den Kosten auf jeden Fall sitzen geblieben.

Was fordert das Inkasso an Gebühren? Der Schornsteinfeger ist nicht Teil eines großen Konzerns, sondern Einzelperson oder?

-- Editiert von mepeisen am 11.07.2020 06:53

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nordmann81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)






Welche unterschiedlichen Beträge?



Grundrechnung lt. Inkasso vom 25.05. ist höher als die letzte Mahnung vom Feger vom 09.06.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es gibt in der Tat Inkassos, die mehr oder minder erfundene Gebühren dazutun. Hier dann wohl erfundene Mahngebühren. Das ist für die Inkassos ein kleiner Zusatzverdienst. Für mich ist das gewerblicher Betrug. Wenn der Gläubiger selbst nur 2,50€ Mahngebühr fordert, das Inkasso dann plötzlich 5€, dann ist das eine Täuschung und in meinen Augen wie gesagt strafrechtlich relevant.

Ernst nehmen muss man so einen Unsinn aus juristischer Sicht jedenfalls nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Nordmann81):
Grundrechnung lt. Inkasso vom 25.05. ist höher als die letzte Mahnung vom Feger vom 09.06.

Das wurde ja bereits korrigiert, also nicht mehr existent und damit nicht mehr relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.149 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen