Inkasso hat Gv eingeschaltet.

17. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Paul500
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso hat Gv eingeschaltet.

Da freue ich mich mal das ich keine
Schulden habe. Schufa ist nichts eingetragen.
Zur Vorgeschichte... irgendwann im August kam
ein schreiben von Inkasso.

Da soll ich eine vor Jahren Unfall hatte
diese wurden auch von der Vericherung Devk bezahlt.
War nicht betrunken oder sonstiges.

Habe auch bis heute nie ein einziges schreiben von der Versicherung Zahlungsaufforderung, oder Gerichtliches Mahnbescheid bekommen. Außer dem Inkasso im August.
Und diese habe mich auch nur einmal angeschrieben.

Diese wollten von mir wegen der Devk 1500 Eu.
Drauf habe ich auch gleich reagiert.
Habe erklärt das ich einen Gerichtlichen Mahnbescheid oder Zahlungsaufforderung Devk nie bekommen habe.

Und das ich die Forderung bestreite.
Außer das man mir Titelkopie oder vollmacht
etc. übersendet zur Prüfung.

Wie erwähnt Falls dieses Titel gibt, sollte die doch
Auskunftsstellen eingetragen sein (Schufa).
Irgendwie kommt mir die Sache suspekt vor.
Ohne irgendwelche forderungsversuch droht mir der Gv
mit Gefängnis, falls ich zum genannten Termin
anzutreffen bin.

Obwohl ich meine Schulden ernst nehme und reagiere. Habe auch 300 Eu wegen einer anderen Sache erfolgreich bezahlt. Was kann ich nun tun. Kann doch nicht sein
das ich nicht mal die Chance bekomme den Sachen nachzugehen. Inkasso hat bis heute nicht geantwortet.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

also kein Gerichtsvollzieher bewegt sich auch nur einen Meter, ohne das ihm ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Somit hat es da einen Mahnbescheid des zustaendigen Gerichtes gegeben, gegen den Sie offensichtlich keinen Widerspruch erhoben haben.

Als naechstes muessen Sie einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben, gegen den Sie erneut keinen Widerspruch erhoben haben. Jetzt hat der Glaeubiger einen Titel und kann Ihnen den Gerichtsollzieher auf den Pelz hetzen.

quote:
.....Ohne irgendwelche forderungsversuch droht mir der Gv mit Gefängnis, falls ich zum genannten Termin
anzutreffen bin.....

Na, das ist ja wohl Quark hoch drei.


Viele Gruesse
bernardoselva


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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hast du bisher nur Briefe vom Inkasso bekommen oder wirklich auch von einem Gerichtsvollzieher?

Wenn von einem Gerichtsvollzieher, hast du dich mit ihm in Verbindung gesetzt? Wer genau droht nun mit Inhaftierung und in welchem Wortlaut?

Der Gerichtsvollzieher macht normalerweise nur seinen Job. Und wenn der tätig wird und die Vermögensauskunft von dir verlangt o.ä., hat der auch einen Titel vorliegen. Dann bekommst du evtl. von ihm eine Kopie (frage danach) und kannst schauen, ob du beispielsweise damals unter der Adresse gemeldet warst, unter der der Titel damals zugestellt worden sein soll.

Warst du damals nicht dort gemeldet, gibt es eventuell einen Weg gegen den Titel nachträglich vorzugehen (würde hier dann empfehlen einen Anwalt zuzuziehen). Warst du aber dort gemeldet, gilt der Titel als zugestellt und dann wird man wenig dagegen tun können. Außer vielleicht bei Zinsen auf Verjährung zu setzen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Paul500
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@bernardoselva

Danke. Wie erwähnt habe ich weder ein schreiben von der Versicherung je bekommen, noch ein Mahnschreiben vom Gericht. Allein die Forderung der Devk würde doch einen vermerk in der Schufa geben, wegen nicht gezahlter Rechnung/Forderung etc.

Wenn ich wüsste das es einen Titel gibt, wehere ich mich
nicht dagegen. Würde auch keinen Sinn ergeben.
Nur kommt mir die Sache komisch vor, wenn ich der Inkasso
anschreibe, das mir ein Titel nicht bekannt ist.
Und das ich zahle gegen Vollmacht und Titelkopie.
bzw. nachweise. Demnach wurde die Schadenminderung nicht
eingehalten.

@mepeisen Danke.

Nur 1x im August(Inkasso). Davor noch nie.
Heute Gv . davor noch nie. wegen dieser Sache.
Meine Wohnhaft hat sich seit 20 Jahren nicht geändert.

Werde wohl zum Amtsgericht die Schuldnerkartei anschauen.
Ob es diesen Titel gibt. So oder so ist an der Sache etwas faul.




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-- Editiert Paul500 am 17.12.2014 18:13

-- Editiert Paul500 am 17.12.2014 18:14

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Allein die Forderung der Devk würde doch einen vermerk in der Schufa geben, wegen nicht gezahlter Rechnung/Forderung etc.

So etwas passiert nicht automatisch. Die Schufa ist hier kein zwingender Maßstab, dass da nie etwas war.

Nochmal: Sprich mit dem GV. Das musst du sowieso. Eventuell gibt er dir dann eine Kopie des Titels und gibt dir Fristaufschub, das zu klären. Sag ihm ruhig, dass die dir eine Vorlage der Titelkopie und Vollmacht verweigert haben, frage, ob er eine Vollmacht vorliegen hat und sage auch, dass du auch, weil das merkwürdig ist, dran denkst, einen Anwalt einzuschalten. Aber freundlich zum GV sein, der macht nur seinen Job. Die GV haben aber meistens etwas Spielraum.

Und dann, wenn du irgendeinen Anhaltspunkt hast, dass da etwas nicht stimmt, kannst du eventuell dagegen vorgehen. Mit dem Aktenzeichen des Titels auch mal beim Amtsgericht nachfragen, von dem der Titel stammt, ob da eine Titelumdeutung stattfand o.ä.

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