Inkasso hat zuviel geld bekommen, bewohl erledigt,

10. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
mpvin
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)
Inkasso hat zuviel geld bekommen, bewohl erledigt,

Kurze sachlagenschilderung,

das konto von meiner Oma wurde gepfändet, weil sich das andere enkelchen nicht an die vereinbarte ratenzahlung gehalten hat, heißt kontopfändung- diese wurde aufgehoben mit der vereinbarung das 100 euro monatlich eingehen)- geht ja eigentlich nur mit dauerauftrag der bank das die pfändung zurückgenommen wird.egal- wurde nicht bezahlt wodurch 600 euro guthaben sofort gepfändet wurden 2 wochen drauf nochmals 400 euro. udn es war laut denen erledigt. Bei den 600 euro wurde ein neuer dauerauftrag eingerichtet weil es wieder komplett gepfändet war und die restlichen 400 euro monatlich bezahlt werden sollten. was ja nicht geschehen ist) die bank buchte am 1.09 schön die 100 euro dauerauftrag ab- und am 1.10 nochmals weil mäch der dauerauftrag nicht storniert wurde.

nun zum problem das inkassounternehmen vertröstet mich nun schon seit 4-5 wochen das es in bearbeitung ist, nun sagte man mir das die 100 euro vom 01.09 spurlos verschollen seien und es in prÜfung ist was nun ausgezahlt wird, die 100 euro vom 01.10 werden auch erstmal nicht überwiesen.

Wie kann ich vorgehen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10626 Beiträge, 4198x hilfreich)

Folgendes per Einschreiben (Einwurfeinschreiben) an das Inkasso senden.

Sehr geehrtes Inkasso XYZ,

hiermit setze ich Ihnen eine Frist bis zum (14 Tage) zur Rücküberweisung der irrtümlich eingezogenen Raten.
Sollte ich innerhalb dieser Frist keinen Zahlungseingang verbuchen können, werde ich ohne weitere Mahnung einen Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Rechte, auf Ihre Kosten,beauftragen.

Mit freundlichen Hallihallo

xxxx


Sollte in den nächsten 14 Tagen kein Geld auf dem Konto sein, sofort zum Anwalt! Die Kosten für diesen muss ebenfalls das Inkasso tragen.
Einfach mal die Herrschaften mit den eigenen Waffen schlagen.
Eventuell kann die Frist sogar verkürzt werden, da bin ich mir aber nicht sicher. Für schlampige Buchhaltung in deren Hause bist weder Du noch die Oma verantwortlich.

-- Editiert spatenklopper am 10.10.2014 14:22

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde auch so vorgehen, aber eine Frist von 7 Tagen setzen und zudem noch ergänzen: "Sie gaben an, das Geld vom 1.9. sei spurlos verschwunden. Da Geld nicht einfach spurlos verschwindet, werde ich zudem gegen Sie eine Strafanzeige wegen Betrugs/Unterschlagung vorbereiten, sollten Sie das Geld nicht plötzlich wiederfinden. Mit dieser Mahnung sind Sie automatisch in Verzug. Ich behalte mir das Fordern von Verzugszinsen vor und verlange für dieses Mahnschreiben eine Gebühr von 2,50€."

Und ich würde direkt heute noch einen Brief ans Aufsichtsgericht schicken mit der Angabe, dass bei denen einfach so Geld verschwindet. Dass die doch bitte prüfen möchten, ob man dem Inkasso nicht die Lizenz entziehen muss, wenn die Geld verschwinden lassen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."



-- Editiert mepeisen am 10.10.2014 14:24

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zusätzlich noch im Schreiben ankündigen das Du bei Fristverstreichung den zuständigen Landgerichtspräsidenten über diesen Sachverhalt in Kenntnis setzen wirst

Wie ist der Name der Inkassobude ?

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#4
 Von 
mpvin
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

danke für die antwort. an welches Aufsichtsgericht muss ich mich denn wenden. nach den heutigen anruf hab ich die schanuze gestrichen voll.

Es handelt sich um fÜlleborn inkasso.

erstmal wird im gespräch aufgelegt, was ja schon sehr motivierend ist.
Dann immer die aussage das geld wurde gestern angewiesen( aber kommen tut nichts). udn das beste jetzt das verschollene geld das bin jetzt spurlos weg war ist nun gar nicht bei ihnen eingegangen.

der satz vorm auflegen ---#er könnte es nicht herzaubern- das geld sei weg-----

scheinabr wird hier gedacht das man die alten leute mit über 80 jahren schön verarschen kann.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das ist kein Inkasso, sondern das sind Anwälte. Insofern ab zur Anwaltskammer mit der Beschwerde. Und zwar: "Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Bleichenbrücke 9, 20345 Hamburg."

Ich würde hier die eigene Bank hinzuziehen. Vielleicht noch direkt heute hin. Die Banken haben normalerweise untereinander den ein oder anderen Kontakt. Und zwar A) zur Recherche, wo das Geld abgeblieben ist, es sei ja verschwunden und B) zur Nachfrage, ob auch wirklich heute Geld auf das Konto angewiesen wurde.

Sobald man die Info von der Bank hat, dass das Geld bei denen eingegangen ist (ich würde davon ausgehen) und nicht verschwunden ist, würde ich zur Polizei und Strafanzeige wegen Betrugs/ Unterschlagung erstatten mit der Schilderung, dass man von der Bank weiß, dass die das Geld bekommen haben, dass die aber (wohl wegen dem Alter der Schuldnerin) einfach lügen, es sei verschwunden. Und ich würde direkt zu einem eigenen Anwalt, der die Gesellschaft wegen dem verschwundenen Geld rund macht.

Sollte bis Montag auch das angeblich angewiesene Geld nicht auf dem Konto sein, direkt den eigenen Anwalt klagen lassen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 17.10.2014 15:48

-- Editiert mepeisen am 17.10.2014 15:49

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#6
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Über die per Dauerauftrag geleisteten Zahlungen hast du doch auch Nachweise in Form von Kontoauszügen. Die einfach als Anlage zu deinem Schreiben mitschicken. (WICHTIG! Alle Angaben außer den Zahlungen an die Kanzlei schwärzen. WICHTIG!)

Dann kann die dortige Buchhaltung die angeblich verschwundenen Zahlungen ggf. besser wiederfinden.

Rechtsanwalt Fülleborn ist übrigens der Hausanwalt von Real Inkasso und hat seine Kanzlei mit in dem riesigen Bürogebäude in dem auch Real Inkasso sitzt.

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