Inkasso ignoriert sämtliche Schreiben

2. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
EeehMacarena
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso ignoriert sämtliche Schreiben

Ich hatte ihnen bereits mehrmals in EMails und Schreiben erklärt, wie meine derzeitige Situation ist. Ihnen sogar einen Nachweis über meine momentane Arbeitslosigkeit geschickt. Auch das ich natürlich bereit bin meine Schulden zu zahlen, nur momentan nicht in der finanziellen Lage bin. Ich bat mehrmals um Stundung. Forderungen kamen immer wieder. Meine Schreiben wurden ignoriert. In der letzten EMail von ihnen sagten sie, dass ein Außendienstmitarbeiter vorbeikommen will und ich bitte einen Termin vereinbaren soll. Ich weigerte mich und schrieb das auch. Auch das ich Hausverbot erteile. Ich fühlte mich unter Druck gesetzt.

Heutige Email Zitat:

Zitat:
leider verweigern Sie nach wie vor jede Zahlung.
Zur Beitreibung der Forderung stehen nun folgende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an:
1. Mobiliarpfändung bzw.
2. Lohn- oder Gehaltspfändung
3. erforderlichenfalls Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft.
Durch die Abgabe der Vermögensauskunft kann Ihre Kreditwürdigkeit beeinflusst werden.
Für eine Zahlungsvereinbarung ist es aber noch nicht zu spät. Rufen Sie uns daher am besten sofort an.


Wie soll ich jetzt am besten darauf reagieren?

ps: die Forderung ist schon rechtens. Aufgrund eines psychischen Zusammenbruchs gab es eine Zeit in der ich nichts mehr mitbekam. Nur wie oben gesagt derzeit nicht begleichbar.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124564 Beiträge, 40378x hilfreich)

Zitat (von EeehMacarena):
Wie soll ich jetzt am besten darauf reagieren?

Gar nicht.

Denn die wollen eine Zahlungsvereinbarung, bedeutet man bietet eine angemessene Zahlung an, das bedeutet naturgemäß deutlich mehr als 0.


Irgendwann kommt dann halt der Gerichtsvollzieher, pfändet was zu pfänden ist und nimmt notfalls die Vermögensauskunft ab.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34295 Beiträge, 5907x hilfreich)

Zitat (von EeehMacarena):
Meine Schreiben wurden ignoriert.
Das ist nicht wahr. Du hast die Angebote nicht angenommen, kein Gespräch vereinbart, sogar Hausverbot erteilt...
Hast auch trotz rechtmäßiger Forderungen nicht eine einzige Mini-Rate überwiesen.
Zitat (von EeehMacarena):
Wie soll ich jetzt am besten darauf reagieren?
Am besten sofort anrufen und eine Rate anbieten, diese auch sofort zahlen.

Wer arbeitslos ist, ist nicht mittellos.
Wer bedürftig ist, kann Bürgergeld erhalten.
Wer Bürgergeld erhält, kann davon kleine Raten zahlen.
Wer Spenden erhält, kann davon kleine Raten zahlen.
Wer 2-4 Minijobs hat, kann davon kleine Raten zahlen.

Zitat (von EeehMacarena):
Aufgrund eines psychischen Zusammenbruchs gab es eine Zeit in der ich nichts mehr mitbekam.
Das dürfte dem Inkasso ziemlich egal sein. Jetzt gehts ja wieder, trotzdem verweigerst du alles.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2508 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von EeehMacarena):
Meine Schreiben wurden ignoriert

Was bitte soll denn sonst mit Schreiben passieren wo nichts angeboten wird? Niemand wird einer Stundung zustimmen bis der Schuldner Lust oder Geld hat um was anzubieten. Über Stundungen mit Perspektive (z.B. für 6 Monate) kann man immer verhandeln.

Zitat (von EeehMacarena):
. Ich fühlte mich unter Druck gesetzt.

Das soll nun wen interessieren auf Gläubigerseite?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.616 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.170 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen