Inkasso in Österreich aus D betreiben?

24. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)
Inkasso in Österreich aus D betreiben?



Hallo,


habe bitte eine Frage. Ist es sinnvoll aus Deutschland gegen einen Schuldner in Österreich seine Forderung durch ein Inkassounternehmen einzutreiben?

Es wurde Ware nach Österreich geliefert und diese Lieferung auch auf der Rechnung mit Unterschrift vom Geschäftsführer + Stempel quitiert (vollständig + in Ordnung geliefert stand noch als Zusatz dabei). Trotz mehrmaligen Aufforderungen und Versprechungen des Schuldners erfolgte bis dato keine Zahlung.

Wäre in dem Fall das Betreiben der Geldforderung über einen Anwalt besser oder ist es sinnvoller doch ein Inkassounternehmen zu beauftragen?

Der Schuldner hat einen Teil der Ware nach Deutschland geliefert. Der deutsche Kunde hat diese noch nicht bezahlt. Kann ich diesen irgendwie "anzapfen"? Die Ware steht ja noch unter meinem Eigentumsvorbehalt.


Vielen Dank für jede Hilfe / Tipps.


Grüße

Bebbi

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Sofern man im Zweifel auch klagen und nicht nur Druck machen will, wäre ein Anwalt immer sinnvoller.
Denn erst Inkasso- und dann Anwaltskosten, lassen sich i.d.R. nicht gerichtlich durchsetzen.
In diesem Fall würde ich mich gleich an einen österr. Anwalt wenden.

quote:

Der Schuldner hat einen Teil der Ware nach Deutschland geliefert. Der deutsche Kunde hat diese noch nicht bezahlt. Kann ich diesen irgendwie "anzapfen"? Die Ware steht ja noch unter meinem Eigentumsvorbehalt.


M.E. nein, denn gegen diesen Empfänger der Ware bestehen keinerlei Ansprüche; auch dann nicht, wenn es noch zivilrechtliche Unstimmigkeiten zwischen Zwischenhändler und ursprünglichen Lieferanten gibt.


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#2
 Von 
Inkassokontakt Steffen Osten
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 38x hilfreich)

Klar geht das machen wir ständig :-)))

Mittlerweile gibt es auch den EU-Mahnbescheid etc. wobei die Vollstreckung in dem Land selber stattfinden muss.

Bei Fragen einfach melden.

Mfg steffen

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"Steffen Osten
Angerstr. 6
30161 Hannover
http://www.xing.com/profile/Steffen_Osten"

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#3
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Da gibt's wohl schon Abkommen im Rahmen der EU-Rechtshilfe...

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