Inkasso kann den original Titel nicht finden

20. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kimi1996
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso kann den original Titel nicht finden

Hallo erstmal :)
Ich habe folgendes Problem - Habe vor ca. 3 Wochen die Forderung des Inkassos bezahlt, auf einen Schlag.
Habe zeitgleich den original Titel entwertet angefordert.. Eine Woche später angerufen um nachzufragen, da hieß es die hätten es noch gar nicht in der Akte vermerkt, dass diese abgeschlossen wird. Dies alles geschehe aber zeitnah und ich erhalte auch den Titel zeitnah.
Wieder ne Woche später hieß es dann die akte ist immer noch nicht abgeschlossen, man möchte sich nicht auf ein Datum festlegen.
Jetzt ist ein Brief eingetrudelt, mit einer Kopie von meinem Titel wo quer drüber geschrieben ist entwerteter Titel.
Nebenbei noch der nette Satz "Hier ist die entwertete Kopie ihres Titels, das original ist aktuell nicht auffindbar."

Jetzt bin ich ehrlich gesagt ziemlich am Ende mit meinem Latein und hoffe hier vielleicht Hilfe erhalten zu können.

MfG Kimi :)

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Kein Thema,
das Inkasso schriftlich auffordern, den Originaltitel bis zum (14 Tage nach Briefdatum) herauszugeben, oder alternativ eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden dass das Original niocht mehr aufzufinden ist und der Titel erledigt ist.
Auch direkt ankündigen, dass man nach fruchtlosem Ablauf der Frist einen Anwalt mit einer Herausgabeklage beauftragen wird.
Hintergrund ist der, dass die Kopie in Deinen Händen nichts wert ist.
Bitte unbedingt nachweisbar versenden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Ich würde das Geld zurück verlangen, da es keinen Titel gab und Sie zu unrecht das Geld verlangt haben. Hast du kein Geld, dann ab zum Anwalt, der soll das machen.

Hast du Geld, dann sch.. drauf. Das lohnt den Aufwand nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Ich würde das Geld zurück verlangen, da es keinen Titel gab und Sie zu unrecht das Geld verlangt haben. Hast du kein Geld, dann ab zum Anwalt, der soll das machen.

Hast du Geld, dann sch.. drauf. Das lohnt den Aufwand nicht.


Interessanter Kommentar:
Der TE hat bereits eine Titelkopie zu Gesicht bekommen. Wenn das IKB die Kohle zurückgeben soll, wird man einfach eine weitere vollstreckbare Ausfertigung beantragen.
Diese Kosten wird dann auch noch der Schuldner auferlegt bekommen.

Wenn er das Geld nicht nötig haben sollte, dann lohnt es den Aufwand nicht?
Dein Gesicht würde ich dann sehen wollten wenn die Inkassobande dann in 10 Jahren mit dem Originaltitel wieder die Zwangsvollstreckung beantragt und der Betrag dann gleich nochmal bezahlt werden muss.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Situation ist schwierig. Wenn man genau weiß, dass man diese Schulden hatte und dass sie nicht bezahlt wurden bisher, wäre Dumitris Vorgehen risikoreich. Denn taucht der Titel plötzlich doch wieder auf...

Zitat:
wird man einfach eine weitere vollstreckbare Ausfertigung beantragen.

Und wieso sollte man damit durchkommen?

Es ist halt eine doofe Situation. Richtig ist, dass man auf Original-Titel oder auf beglaubigte Erledigung bestehen sollte. Ich würde daher dem Inkasso folgendes schreiben:

"Wertes Inkasso. Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie nie den Original-Titel besessen haben? Soll ich hier gar einen Betrugsversuch vermuten? Sie werden nochmals intensiv suchen und den Original-Titel wiederfinden, sowie aushändigen. Alternativ werden Sie eine notariell beglaubigte Erledigt-Erklärung des Titelgläubigers vorlegen, sowie erklären, dass der Titel verloren gegangen ist. Sie haben 14 Tage Zeit. Danach wird mittels Anwalt Klage eingereicht, sowie beim Aufsichtsgericht ein Entzug ihrer Zulassung beantragt."

Das sind deutliche Worte. Manchmal finden sie den Titel dann doch plötzlich.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kimi1996
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Werde mich heute nach der Arbeit mit denen mal in Verbindung setzen.. Bin mir immer ziemlich unsicher direkt mit dem Anwalt zu "drohen", denn falls die es darauf anlegen muss ich dafür erstmal das Geld haben ..

Aber vielen Dank für eure Hilfe :)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mach das bitte nicht telefonisch. Ausschließlich schriftlich.

Ansonsten: Keine Bescheidenheit oder unangebrachte Demut bei Inkassos. Die sind selbst sehr schnell mit Drohungen dabei. Wenn du zu unterwürfig bist, nutzen die das einfach aus. Deutliche und klare Meinung vertreten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von Kimi1996):
Werde mich heute nach der Arbeit mit denen mal in Verbindung setzen.. Bin mir immer ziemlich unsicher direkt mit dem Anwalt zu "drohen", denn falls die es darauf anlegen muss ich dafür erstmal das Geld haben ..

Aber vielen Dank für eure Hilfe :)


Ich verstehe das mit dem unsicher sein jetzt nicht so richtig.
Drohen kann man mit vielen, denn das wichtigste ist, dass Du denen damit einen Hinweis gibst, dass Du Dir der Rechtslage bewusst bist und Du weisst worauf es ankommt und die nicht machen dürfen was sie wollen.

Außerdem: auch Anwälte sind normale Menschen, wenn man mit denen spricht und auch über Deine Finanzknappheit offen offen redest, werden auch dort Lösungen gefunden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120358 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Außerdem: auch Anwälte sind normale Menschen,

Bei den bekannten Inkassoanwälten habe ich da arge Zweifel dran.



Zitat (von Jonathon):
werden auch dort Lösungen gefunden.

Ja, aber irgendwie immer Gunsten dieser Anwälte ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Ich glaube, da hast du Jonathon jetzt falsch verstanden. Er bezog sich meines Erachtens hierauf:

Zitat (von Kimi1996):
Bin mir immer ziemlich unsicher direkt mit dem Anwalt zu "drohen", denn falls die es darauf anlegen muss ich dafür erstmal das Geld haben ..


Und ja, es gibt so engagierte Anwälte, die solche Fälle auf sowas wie "Erfolgsbasis" übernehmen und der Mandant selbst nicht in Vorleistung treten muss. Wenn es bisher so abgelaufen ist, wie geschildert, ist das mit der Titelherausgabeklage für den Anwalt fast schon sowas wie ein Selbstläufer, denke ich.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.352 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen