Eine Inkassobude hat sich eine Forderung abtreten lassen, die meiner Meinung nach unberechtigt ist. Deshalb würde ich es auf eine Klage ankommen lassen. Sorgen machen mir nur die Reisekosten für deren Anwalt, die ich im Falle des Verlierens ja wohl bezahlen müsste. Wie ist das denn eigentlich, wenn die hauseigenen Anwälte des Inkassos, sagen wir, in Heidelberg oder Dormagen sitzen und das zuständige Gericht in Hamburg? Fahren die dann leibhaftig zum Termin nach Hamburg oder wie läuft das?
Inkasso klagt und reist zum Gericht?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ich kenne es so, dass die RAe Anwälte vor Ort oder zumindest näher am Gerichtsort beauftragen.
ZitatFahren die dann leibhaftig zum Termin nach Hamburg oder wie läuft das? :
Das frage man die Anwälte, denn nur die wissen wie sie das organisieren werden / wollen.
Vermutlich ist denen die Anreise zu lange und sie werden einen Anwalt vor Ort beauftragen.
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Dass ein Inkasso klagt, ist sehr sehr selten. Nach einem widersprochenen Mahnbescheid ist deren Latein meistens zu Ende.
Nicht verunsichern lassen!
ZitatDass ein Inkasso klagt, ist sehr sehr selten. Nach einem widersprochenen Mahnbescheid ist deren Latein meistens zu Ende. :
Das halte ich für ein Gerücht. Es gibt durchaus bei höheren Forderungen recht häufig der Weg zum Gericht.
Natürlich klagt man nicht für 100€.
Im Normalfall wird ein Terminsvertreter beauftragt. Den muss man dann natürlich auch bezahlen (wenn man den Prozess verliert). Die Inkasso-Büros haben vermutlich auch gar nicht so viele Anwälte, um die ganzen Prozesse abzudecken, denen bleibt vermutlich daher auch gar nichts anderes übrig.
ZitatDas halte ich für ein Gerücht. Es gibt durchaus bei höheren Forderungen recht häufig der Weg zum Gericht. :
Natürlich klagt man nicht für 100€.
Genau, auch Inkassos klagen, vor allem bei unbestritten Forderungen, so meine Erfahrung zumindest und bei höheren Beträgen sowieso. Ich denke auch nicht, dass die Geld "verschenken" möchten.
Die Forderung habe ich aber bestritten und sie ist auch nicht sehr hoch. Trotzdem haben die sich ja die Kosten für den MB ans Bein gebunden.
Naja, ich meinte bei Forderungen, die für das Inkasso-Büro recht klar sind und damit die Erfolgsquote auch sehr hoch ist. Also einfach "ich bestreite die Forderung" wird natürlich nicht reichen, spätestens wenn es zu einer möglichen Klage kommt, werden deine Einwände nochmal genau angeschaut.
ZitatEine Inkassobude hat sich eine Forderung abtreten lassen, die meiner Meinung nach unberechtigt ist. :
Da sollte man dann einfach sicher gehen. Du solltest doch wissen, ob berechtigt oder nicht. Falls ja, musst du zahlen, sonst kann es deutlich teurer (mehrere hundert Euro) werden, zumindest mal die Hauptforderung würde ich dann überweisen.
Wenn es nicht berechtigt ist, zahlt man eben nicht. Aber bei einer berechtigten Forderung darauf zu hoffen, dass keine Klage eingereicht wird, nur weil das Inkasso-Büro zu weit weg sitzt, ist sicher keine gute Idee.
Das hast du falsch verstanden. Ich habe nicht deshalb widersprochen, weil der Laden zu weit weg ist, sondern weil die Forderung meiner Meinung nach unberechtigt ist. Sonst hätte ich gezahlt.
Die haben in dem Mahnantrag angekreuzt, die Leistung hänge von einer Gegenleistung ab, diese sei aber erbracht. Dem ist nicht so. Ich kann nun aber schlecht beweisen, dass eine Leistung nicht erbracht wurde. Die aber wohl ebenso wenig.
Von daher schaue ich mal, was das Gericht dazu meint, bevor ich einfach so zahle.
Die Gerichtskosten an sich werden sich im Rahmen halten.
-- Editiert von Weissichechtnichtmehr am 03.04.2022 18:23
Die Gegenseite wird garantiert Beweise dafür haben, dass eine Leistung erbracht wurde bzw. werden sollte (zB. Vorauszahlungen, Anzahlungen).ZitatDie haben in dem Mahnantrag angekreuzt, die Leistung hänge von einer Gegenleistung ab, diese sei aber erbracht. Dem ist nicht so. Ich kann nun aber schlecht beweisen, dass eine Leistung nicht erbracht wurde. Die aber wohl ebenso wenig. :
Woher will deine Glaskugel das wissen?
ZitatIch kann nun aber schlecht beweisen, dass eine Leistung nicht erbracht wurde. :
Die Beweislast liegt in der Regel bei der Gegenseite, also dem der fordert
Weil Inkassounternehmen in der Regel nur dann einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, wenn die Forderung berechtigt ist. Sonst kommen meist nur Bettelbriefe.ZitatWoher will deine Glaskugel das wissen? :
Nenn doch mal die Forderung und die Grundlage und warum Du der Meinung bist, die Forderung wäre unberechtigt.
Ich hatte vor Jahren eine Forderung vom jemanden, der in Köln wohnt, ich wohne Mitteldeutschland.
Als die Ladung kam, erkundigte sich mein Anwalt beim Gericht in Köln, welcher Anwalt zu der Zeit im Haus war.
Der Anwalt führte dann die mündliche Verhandlung für mich.
Ich gewann den Prozess und im Kostenfestsetzungsantrag beantragte mein Anwalt die Kosten für beide Anwälte und begründete dies mit den hohen Fahrtkosten Bahn / PKW.
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