Inkasso klagt und reist zum Gericht?

19. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Weissichechtnichtmehr
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso klagt und reist zum Gericht?

Eine Inkassobude hat sich eine Forderung abtreten lassen, die meiner Meinung nach unberechtigt ist. Deshalb würde ich es auf eine Klage ankommen lassen. Sorgen machen mir nur die Reisekosten für deren Anwalt, die ich im Falle des Verlierens ja wohl bezahlen müsste. Wie ist das denn eigentlich, wenn die hauseigenen Anwälte des Inkassos, sagen wir, in Heidelberg oder Dormagen sitzen und das zuständige Gericht in Hamburg? Fahren die dann leibhaftig zum Termin nach Hamburg oder wie läuft das?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Ich kenne es so, dass die RAe Anwälte vor Ort oder zumindest näher am Gerichtsort beauftragen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120276 Beiträge, 39863x hilfreich)

Zitat (von Weissichechtnichtmehr):
Fahren die dann leibhaftig zum Termin nach Hamburg oder wie läuft das?

Das frage man die Anwälte, denn nur die wissen wie sie das organisieren werden / wollen.

Vermutlich ist denen die Anreise zu lange und sie werden einen Anwalt vor Ort beauftragen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Dass ein Inkasso klagt, ist sehr sehr selten. Nach einem widersprochenen Mahnbescheid ist deren Latein meistens zu Ende.
Nicht verunsichern lassen!

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Dass ein Inkasso klagt, ist sehr sehr selten. Nach einem widersprochenen Mahnbescheid ist deren Latein meistens zu Ende.

Das halte ich für ein Gerücht. Es gibt durchaus bei höheren Forderungen recht häufig der Weg zum Gericht.
Natürlich klagt man nicht für 100€.

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#5
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 160x hilfreich)

Im Normalfall wird ein Terminsvertreter beauftragt. Den muss man dann natürlich auch bezahlen (wenn man den Prozess verliert). Die Inkasso-Büros haben vermutlich auch gar nicht so viele Anwälte, um die ganzen Prozesse abzudecken, denen bleibt vermutlich daher auch gar nichts anderes übrig.

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Das halte ich für ein Gerücht. Es gibt durchaus bei höheren Forderungen recht häufig der Weg zum Gericht.
Natürlich klagt man nicht für 100€.


Genau, auch Inkassos klagen, vor allem bei unbestritten Forderungen, so meine Erfahrung zumindest und bei höheren Beträgen sowieso. Ich denke auch nicht, dass die Geld "verschenken" möchten.

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#6
 Von 
Weissichechtnichtmehr
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Forderung habe ich aber bestritten und sie ist auch nicht sehr hoch. Trotzdem haben die sich ja die Kosten für den MB ans Bein gebunden.

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#7
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 160x hilfreich)

Naja, ich meinte bei Forderungen, die für das Inkasso-Büro recht klar sind und damit die Erfolgsquote auch sehr hoch ist. Also einfach "ich bestreite die Forderung" wird natürlich nicht reichen, spätestens wenn es zu einer möglichen Klage kommt, werden deine Einwände nochmal genau angeschaut.

Zitat (von Weissichechtnichtmehr):
Eine Inkassobude hat sich eine Forderung abtreten lassen, die meiner Meinung nach unberechtigt ist.


Da sollte man dann einfach sicher gehen. Du solltest doch wissen, ob berechtigt oder nicht. Falls ja, musst du zahlen, sonst kann es deutlich teurer (mehrere hundert Euro) werden, zumindest mal die Hauptforderung würde ich dann überweisen.

Wenn es nicht berechtigt ist, zahlt man eben nicht. Aber bei einer berechtigten Forderung darauf zu hoffen, dass keine Klage eingereicht wird, nur weil das Inkasso-Büro zu weit weg sitzt, ist sicher keine gute Idee.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Weissichechtnichtmehr
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hast du falsch verstanden. Ich habe nicht deshalb widersprochen, weil der Laden zu weit weg ist, sondern weil die Forderung meiner Meinung nach unberechtigt ist. Sonst hätte ich gezahlt.
Die haben in dem Mahnantrag angekreuzt, die Leistung hänge von einer Gegenleistung ab, diese sei aber erbracht. Dem ist nicht so. Ich kann nun aber schlecht beweisen, dass eine Leistung nicht erbracht wurde. Die aber wohl ebenso wenig.

Von daher schaue ich mal, was das Gericht dazu meint, bevor ich einfach so zahle.
Die Gerichtskosten an sich werden sich im Rahmen halten.

-- Editiert von Weissichechtnichtmehr am 03.04.2022 18:23

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#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Weissichechtnichtmehr):
Die haben in dem Mahnantrag angekreuzt, die Leistung hänge von einer Gegenleistung ab, diese sei aber erbracht. Dem ist nicht so. Ich kann nun aber schlecht beweisen, dass eine Leistung nicht erbracht wurde. Die aber wohl ebenso wenig.
Die Gegenseite wird garantiert Beweise dafür haben, dass eine Leistung erbracht wurde bzw. werden sollte (zB. Vorauszahlungen, Anzahlungen).

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#10
 Von 
Weissichechtnichtmehr
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Woher will deine Glaskugel das wissen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120276 Beiträge, 39863x hilfreich)

Zitat (von Weissichechtnichtmehr):
Ich kann nun aber schlecht beweisen, dass eine Leistung nicht erbracht wurde.

Die Beweislast liegt in der Regel bei der Gegenseite, also dem der fordert


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Weissichechtnichtmehr):
Woher will deine Glaskugel das wissen?
Weil Inkassounternehmen in der Regel nur dann einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, wenn die Forderung berechtigt ist. Sonst kommen meist nur Bettelbriefe.

Nenn doch mal die Forderung und die Grundlage und warum Du der Meinung bist, die Forderung wäre unberechtigt.

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#13
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Ich hatte vor Jahren eine Forderung vom jemanden, der in Köln wohnt, ich wohne Mitteldeutschland.
Als die Ladung kam, erkundigte sich mein Anwalt beim Gericht in Köln, welcher Anwalt zu der Zeit im Haus war.
Der Anwalt führte dann die mündliche Verhandlung für mich.
Ich gewann den Prozess und im Kostenfestsetzungsantrag beantragte mein Anwalt die Kosten für beide Anwälte und begründete dies mit den hohen Fahrtkosten Bahn / PKW.
Alles Kosten wurde wie beantragt festgesetzt.

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