Hallo, ich habe leider ein größeres Problem.
Ich habe in einem online Shop ein etwas älteres Handy (neu) gekauft, als Zahlart auf Rechnung.
Als das Handy ankam Pakete ich es aus und musste feststellen das es leicht von der Beschreibung der Webseite abwich.
Dennoch wollte ich es behalten.
Also lege ich den Akku ein und startete das Handy.
Da jedoch die performance des Handys zusätzlich recht schwach war, habe ich den Kauf widerrufen und das Handy wie in dem AGB vereinbart auf eigene Kosten mit sendungsnummer etc zurückgeschickt.
Dan erhielt ich vom Anbieter eine Mail, dieser forderte knapp 60 Euro das das Handy angeblich starke gebrauchsspuren hätte.
Angeblich wäre der sd Karten slot komplett verkratzt.
Ich habe jedoch zu keinem Zeitpunkt eine sd Karte im Gerät gehabt.
(Bei diesem Model in der hinterklappe nebst Akku und sim slot.
Also erklärte ich dem Händler das ich natürlich für die geöffnete Packung zahle und bat um Nachweis Bilder der Beschädigung.
Also habe ich direkt 15 Euro an den Händler überweisen (was dem Wert des Handys also die geöffnete Packung sehr gut abgedeckt hat.)
Ich erhielt jedoch kein Bild als Nachweis, auch nicht auf nochmalige Nachfrage.
Stadsessen erhielt ich eine Mahnung für knapp 45 Euro mit der Ankündigung von Inkasso.
Ich habe mich direkt nochmals per Mail an den Händler Gewand.
Am letzten Tag der Zahlungfrist der Mahnung meldete sich der Händler Dan doch und teilte mit das aus Kulanz (obwohl ich keine nachweise erhalten habe) der Händler such lit einer weiteren Zahlung von 10 Euro zu freiden gäbe.
Um weiteren Streß etc zu vermeiden ging ich auf das Angebot ein.
In der Mail des Händlers stand keine neue Zahlungsfrist.
Per Mail teilte ich dem Händler mit das ich das Angebot annehmen jedoch den vom Händler geltend gemachten Schaden nicht anerkenne.
Desweiteren das ich die Zahlung nur leiste um die Sache sofort zu beenden.
Die Zahlung wurde am gleichen Tag veranlasst.
Wie sich heraus stellte wurde die Zahlung erst 3 Tage später beim Händler registriert bzw. Wohl auch erst dort empfangen.
Ich erhielt nämlich ein Inkasso Schreiben mit verzugskosten, Gebühr etc. Sollte ich noch 29,88 Euro zahlen.
Das ich mit der Zahlung im Verzug gewesen wäre.
Nach einigen Mails etc. Teile mir das inaksso mit trotz des Wiederspruchs so wie der Erklärung das der schaden nicht anerkannt wird, wäre diese Gebühr dennoch zu zahlen, da das inaksso aktiv wurde und die zahlungsfrist überschritten wurde mit dem Eingang der Zahlung.
Selbstverständlich habe ich dem Inkasso den gesamten Schriftverkehr mit dem Händler als Nachweis zur Verfügung gestellt.
Wie ist hier die Rechtslage?
Inkasso kosten nach stritigem verfahren
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Meiner Meinung nach:
Es wurde keine Zahlungsfrist überschritten.
Vor Ende der Zahlungsfrist wurde mit dem Händler ein Vertrag geschlossen, mit dem die Restforderung aufgelöst ist und als Gegenleistung eine Zahlung von 10 EUR zu leisten ist.
Die Einschaltung eines Inkassos nach Ablauf der ursprünglichen Zahlungsfrist könnte ein Fall von Betrug sein (die nicht mehr bestehende Forderung wurde in vollem Wissen des Auftraggebers darüber, dass eine Aufhebungsvereinbarung getroffen wure, an das Inkasso weitergegeben).
ZitatWie ist hier die Rechtslage? :
Kann mich Kalanndok nur anschließen: es gibt keinen Verzug - ergo auch keinen Anspruch auf Erstattung eines Verzugschadens. Ich würde mir den Schriftwechsel mit dem Händler aufbewahren und das Schreiben des Inkassos einfach ignorieren.
Ich hätte hier gar nichts bezahlt... keine 15 EUR und auch keine 10 EUR. Das bloße Öffnen einer Verpackung ist zur Prüfung der Ware nötig und kann keine Wertersatzpflicht begründen. Die behaupteten Beschädigungen durch den Kunden hätte der Händler wohl schwer beweisen können und es kaum auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen.
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Danke für die Antworten.
Naja ich wollte kein langes Verfahren etc. Daher habe ich die 15 Euro gezahlt und dachte es wäre erledigt da der Händler die Beschädigungen trotz mehrfacher bitte nicht belegt hatte.
Das es nun so weit ging uff.....
Das Inkasso ist da leider sehr uneinsichtig, und der Händler fühlt sich durch die Weitergabe ans Inkasso nun nicht mehr zuständig.
Sollte ich somit darauf ankommen lassen oder doch lieber zahlen das die Sache erledigt ist.
Auf ein Gerichtsverfahren möchte ich es nicht ankommen lassen, ein anwalt kostet sicher mehr wie 30 Euro.
ZitatSollte ich somit darauf ankommen lassen oder doch lieber zahlen das die Sache erledigt ist. :
Das wird man selber entscheiden müssen.
Wenn man kein Gerichtsverfahren möchte, dann halt zahlen was das Inkasso will. Und nicht wundern, wenn die kurz nach Zahlung noch mal einen satten Nachschlag wollen. Das ist wie auf dem Bauernhof, Kühe die noch Milch geben, werden gemolken.
Ich sehe das wie die Vorposter, hier wird nicht nur abgezockt, ich sehe da sogar den Verdacht des strafrechtlich relevanten Betruges.
ZitatDas Inkasso ist da leider sehr uneinsichtig, und der Händler fühlt sich durch die Weitergabe ans Inkasso nun nicht mehr zuständig. :
Er hat den Auftrag an das Inkasso gegeben, also muss er es auch bezahlen - erst recht und sowieso, wenn er daneben einen Vergleich schließt. Was das Inkasso einsieht oder nicht, ist nicht dein Problem. Das sollen die beiden untereinander klären... oder auch nicht, das kann dir egal sein.
ZitatSollte ich somit darauf ankommen lassen oder doch lieber zahlen das die Sache erledigt ist. :
Auf ein Gerichtsverfahren möchte ich es nicht ankommen lassen, ein anwalt kostet sicher mehr wie 30 Euro.
Ich kann dir nur sagen, was ich machen würde: ich würde es ganz klar darauf ankommen lassen. Eventuelle Anwaltskosten sind wohl eher das Problem des Inkassos bzw. des Händlers, denn die hat letztlich der unterlegene Part zu bezahlen. Das Problem sind weniger die Kosten, als vielmehr der Umstand, dass es schwer sein wird, einen Anwalt zu finden, der solch ein Mandat übernimmt. Notfalls kannst du dich aber auch selber vor Gericht verteidigen (deine Argumentation kannst du bei der Rechtsantragsstelle zu Protokoll geben - das vermeidet mögliche Formfehler).
Es wird aber davon auszugehen sein, dass es das Inkasso erst gar nicht so weit kommen lassen wird, denn die dürften ihre (nicht vorhandenen) Erfolgsaussichten schon in etwa abzuschätzen wissen. Inkassos (und wohl auch dein Händler) bauen genau darauf:
ZitatNaja ich wollte kein langes Verfahren etc. [...] doch lieber zahlen das die Sache erledigt ist. :
Wie Harry van Sell dir hier schon sagte, drängt sich der Verdacht auf, dass hier ein strafrechtlich relevanter Betrug versucht wird.
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