Inkasso macht mich fertig

14. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Fassungslos123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso macht mich fertig

Hallo zusammen,

seit einer Zeit lese ich schon in diesem Forum mit und
bin begeistert über die Hilfe bzw. Tipps die hier gegeben werden.

Ich weiß im Moment nicht mehr weiter, oder wo ich zuerst anfangen soll.

Anfang Februar 2013 habe ich mir von diesem Inkasso bezüglich meiner Schulden eine Forderungsaufstellung zukommen lassen und war geschockt. Der Gläubiger ist
eine KFZ-Versicherung und die Hauptforderung zuzüglich Zinsen und Mahnkosten sind wohl korrekt. Nur die angeblichen Gerichts-und Vollstreckungskosten machen
mich sehr stutzig. Ich liste die Positionen unten mal auf.

Ich hab zu jener Zeit Anfang 2005 die Versicherung nicht zahlen können (hatte noch andere Gläubiger)und wie der Zufall es so will, einen Unfall verursacht. Ich bin mir auch bewusst, dass ich den Schaden bezahlen muss und auch dafür gerade stehe.

Hier noch ein paar Infos über mich : Eine EV liegt seit Mitte 2010 vor ,auch habe ich ein Pfändungsschutz-Konto und beziehe ALG I. Die Infos aus der Auskunftei besagt, dass ich ein laufendes gerichtl. Mahnverfahren seit Mitte (Titulierung) 2005 habe. Ich weiß nicht mehr, ob es nur ein Mahnbescheid war, oder auch ein Vollstreckungsbescheid (kein Aktenzeichen zu ersehen) ergangen ist. Vieles habe ich leider verdrängt und auch keine Papiere mehr.

Ich liste mal die aktuelle Forderung gerundet auf:

Hauptsumme: 2700,00 Euro
Spesen des Gläubigers: 0,00 Euro
Zinsen unter Berücksichtigung
aller Zahlungen: 1300,00 Euro
unsere Auslagen: 50,00 Euro
Gerichts-und Vollstreckungskosten: 1100,00 Euro
Gesamtschuld: 5200,00 Euro
bisherige Zahlungen : 1700,00 Euro
Restschuld: 3500,00 Euro

Ab 2008 zahle ich die Raten. Die Teilzahlungen wurden nach § 367 auf die Kosten und Zinsen verrechnet. Somit hab ich wohl nichts eingezahlt. Wie ich hier lesen konnte, ist mit dem Inkasso-Büro wohl nicht zu verhandeln. Außerdem habe ich auf die Inkasso-Nr. geleistet und die Versicherung dazu geschrieben. Vollstreckt wurde nicht. 2011 wollte ich in PIV gehen, aber konnte es gerade noch abwenden, indem ich mit der Schuldnerberatung eine Aufstellung ausarbeitete und einige Gläubiger mit kleinen Raten bedienen konnte und auch Ende in Sicht ist. Nur Dieser stellt sich als harter Brocken dar. Ich wäre Euch zutiefst Dankbar, wenn ihr auch mir einen Tipp geben könntet, wie ich weiter verfahre. Sorry, ist bisschen lang geworden.

Vielen Dank schon mal.
Liebe Grüße


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Da Du die EV 2010 geleistet hast bestehen m.m doch sehr gute Voraussetzungsen einen Vergleich auszuhandeln

Forderungsinhaber ist nach wie vor der Ursprungsgläubiger ?
Gäbe es was bei Dir zu pfänden ?
Verheiràtet ? Kids ?

Es bestehen lt Posting noch andere Schulden
In welcher Größenordnung ca ?






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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

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#2
 Von 
Fassungslos123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo thehellion,

danke sehr für deine schnelle Antwort.

Ja, Forderungsinhaber ist Ursprungsgläubiger.
Bin verheiratet und habe ein Kind.
Andere Gläubiger zusammen 900,00 Euro und das
schaffe ich dieses Jahr noch. Einige Vollstreckungstitel habe ich schon zurück bekommen. Diese Sachen sind auch
auf meinem Mist gewachsen. Zu pfänden gibt es nichts.

Was sagst Du zu den Gerichts-und Vollstreckungskosten?
Das scheint mir sehr überhöht zu sein. Denkst Du einen Vergleich sollte ich mit dem Inkasso aushandeln? Meine Eltern könnten mir was leihen. Aber auch nicht so viel. Mir ist das zwar unangenehm, ich würde es dann mtl. zurückzahlen.

Danke nochmals für Deine Hilfe.
Freundliche Grüße

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zunächst solltest du schonmal die Ratenzahlung insoweit ändern, dass du im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung" hinzu schreibst. Nur für alle Fälle. Hier scheinst du mir in einer Zinsspirale zu stecken. Das heisst, dass du außer Zinsen nichts abbezahlst.

Lass dir die Gerichts- und Vollstreckungskosten mal genauer auflisten. Alles andere scheint richtig zu sein. Nach Basiszins sind auch die Zinsen seit 2005 korrekt. Verjährung liegt nicht vor, da du in Raten abbezahlst. Bei einem Mahnbescheid und einmal erzwungene EV kommen so hohe Gerichtskosten Und Co. nicht zusammen. Wenn du auch sonst keine Unterlagen mehr hast, bitte auch um Kopie des Mahnbescheids/Vollstreckungsbescheids.

Als ersten Ansatzpunkt würde ich denen dann wie thehellion vorschlägt, schreiben und um einen Vergleich bitten. Verweise auf dein ALG I, darauf, dass du (immer noch) keine Einkünfte hast und schon 1700€ abbezahlt hast. Lasse die richtigen Hinweise fallen: ALG, eidesstattliche Versicherung seit 2010 und nichts hat sich geändert. Schreibe, dass du ansonsten zeitnah zu einem Schuldnerberater gehst um den Weg in die Privatinsolvenz zu gehen, weil du außer Zinsen nichts abbezahlst. Das macht die Gläubiger hellhörig.
Von der Unterstützung der Eltern verrate erst einmal nichts. Das bleibt dein Geheimnis, bis sie dir einen Schritt entgegen gekommen sind.
Dann kann man als zweites schreiben "Meine Eltern haben zugestimmt, mir das Geld zu leihen, vor allem auch zinslos. Ich biete Ihnen an, sie am xxxx mit xxxx€ auszuzahlen. Sämtliche Ansprüche erlöschen und Sie händigen den vollstreckbaren Titel im Original aus. Ich ersuche Sie um Zustimmung hierzu."

Ein privates Darlehen hat zwei Vorteile: Zum einen die Selbstkontrolle und den inneren *******ehund (gegenüber Eltern ist man noch mehr in der Pflicht), zum anderen sind Familienmitglieger als Darlehensgeber deutlich entspannter als Inkassobüros. Dann natürlich weiterhin eisern abbezahlen und sich nicht mit den Eltern überwerfen. Auch wenns nur die Eltern sind, haltet das mit Höhe der Raten, Zinslosigkeit o.ä. schriftlich fest.

Wenn das nichts bringt, ab zu einem Schuldnerberater und den mal machen lassen. Das ist dass ein letzter Warnschuss an den Gläubiger, das vernünftig zu regeln.

Wenn du Details hast, wie sich die Gerichtskosten und Zeugs zusammensetzen, melde dich nochmal.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 15.02.2013 02:37

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Das Du nur noch insgesamt 900 € Restschulden hast würde ich bei einem Vergleichsvorschlag nicht dem Inkassobüro "erzählen"

Man könnte natürlich jetzt eine detailierte Auflistung aller Positionen von IB einfordern und würde sicherlich einige nicht durchsetzungsfähige Positionen finden
Ich glaube aber das wäre der falsche Weg
Deine "Trumpfkarte" ist die EV

Tenor :

"..Du bist aufgrund deiner schlechten finanziellen Situation leider nicht mehr in der Lage die mtl Zahlungen von xy € in dieser Sache zu leisten und siehst Dich gezwungen die zahlungen einzustellen - Konto bzw Lohnpfändungen werden fruchtlos sein - Ein Familienangehöriger wäre bereit Dir zweckgebunden xy € gegen Rückgabe des entw Titels bzw Erledigungsschreiben einmalig zu leihen
Mein Schuldneberater wird sich in dieser Angelegenheit in den nächsten Wochen´mit Ihnen in Verbindung setzen
( auch wenn diesbezügl nichts geplant bzw kein Termin feststeht würde ich dies trotzdem erwähnen )
Der Hinweis mit dem Schuldnenberater ist ein Wink mit dem
Zaunpfahl das hier jemand mit dem gedanken spielt in die Inso zu gehen

Im Prinzip sind dem Forderungsinhaber die Hände gebunden
(EV - P Konto) Weitere Beitreibungsmaßnahmen würden weitere Kosten verursachen - Kosten auf denen der Forderungsinhaber sitzen bliebe

Ich habe 3 jahre in der Inkassobranche gearbeitet
Ratenzahlungen trotz EV sind selten
Bei den ratenzahlungen bist Du für nächsten 4 bis 6 Jahre qwasi "Melkkuh" des Inkassounternehmens
Jedes Inkassounternehmen versucht maximal aus der finanziellen Notlage eines schuldner zu profitieren
Siehe Beiträge hier im Forum









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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

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#5
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt, müssen nach §788 ZPO alle entstehenden Kosten mit der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden, also vom Gerichtsvollzieher abgesegnet werden. Inkasso-Wuchergebühren werden da meist schon mal rausgestrichen. Andere Verrechnungen seitens Inkassos sind ungültig und müssen ggf. geändert werden, es sei denn, es gibt eine gesonderte Vertragsgrundlage.

Entscheidend für die Kosten ist erst mal, was im Titel steht, und was an Vollstreckungskosten üblicherweise für Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte anfällt. Ggf. noch mal beim zuständigen Gericht anfragen. Inkassos fordern aber trotzdem alle nur denkbaren Fantasiekosten. Deren Forderungsaufstellungen sind daher oft nicht rechtlich verbindlich.

Daher die Frage: gibt es einen schriftlichen Ratenvertrag, und wenn ja, was wurde da anerkannt? Ggf. kann sowas auch noch als sittenwidrig aus der Welt geschafft werden, ist aber nur letzter Notanker und unsicher.

Wo kommt dieser hohe Zinsbetrag her? Zinsen verjähren auch bei vollstreckbaren Titeln normal nach 3 Kalenderjahren (also ist 2013 alles von 2009 und früher verjährt), wenn nicht dagegen vollstreckt oder darauf bezahlt wurde (Frage wäre, wie weit auf die Zinsen zu verrechnen ist).

Gab es denn einen Prozess, zumindest ein Versäumnisurteil? Ohne käme man da kaum auf 1100€ Gerichts- und Vollstreckungskosten, allenfalls auf wenige 100€. Ohne Titel fallen die gar nicht an, außer vielleicht
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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Die EV und mögliche Privatinsolvenz sind hier sicher "Trumpfkarten". Der Zinsbetrag wäre aber nur berechtigt, wenn wirklich in der ganzen Zeit gar nichts auf die Zinsen verrechnet worden wäre (was wahrscheinlich nicht korrekt ist), oder falls ein höherer als der Basiszins tituliert ist.

Die Zinsverjährung scheint ja wirklich wegen der Raten nicht in Frage zu kommen.

Daher würde ich es in so einer Lage auch mit einem Vergleich, mit Verweis auf EV und mögliche Privatinsovenz, versuchen. Wenn es zu Verhandlungen kommt, kann es aber am Ende sinnvoll sein, auch inkorrekte Berechnung auf überhöhte Gebühren einfließen zu lassen. Sollte aber ein Profi machen.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
oder falls ein höherer als der Basiszins tituliert ist.

Laut basiszissatz-info und dem dortigen Rechner kommt das sehr gut auf den Basiszins raus. Bei den ganzen Nebenforderungen hat er auch noch nichts auf die Hauptforderung tilgen können. Eigentlich ist da der Zug abgefahren und das Geld verloren (Zinsspirale) aber dennoch wurde fleissig gezahlt. Mit dem Wink und dem Zaunpfahl (oder so ähnlich) sehe ich realistische chancen, dass man "kulanterweise" einen Teil der Schuld erlässt, nur um am Ende dann doch seine Hautpforderung zu bekommen.
Beispiel: Man erlässt nun kualnterweise die Hälfte der Schuld. Damit muss der Schuldner nur noch 1750€ bezahlen. Mit bereits Getilgtem kommt man dann auf 3450€. Das ist die Hauptforderung + den üblichen Gerichtskosten (die 1100€ halte ich nämlich für zu hoch, da würde ich nochmal die Forderungsaufstellung sehen wollen).

Der Schuldner kann dann die Chance mit der Verwandtschaft nutzen, ist die Schulden los, der Gläubiger ist besser gestellt als mit der Privatinsolvenz...

Aber mal sehen was ist. Eine Garantie, dass so ein Vergleich funktioniert, gibt es natürlich nicht. Bis auf die Gerichtskosten, wo man eien Aufstellung abwarten muss, sind hier scheinbar keine Kostentreiber versteckt.

Durch dei Ratenzahlung ab 2008 sind die Zinsen nämlich gerade noch nicht verjährt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fassungslos123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo zusammen,

ich bin wirklich beeindruckt so viele Tipps bekommen zu haben von euch Allen und bedanke mich recht herzlich.

Ich habe die Beiträge auf und ab gelesen und habe mich entschieden, dem Inkasso einen Vergleich anzubieten, auf die EV und andere Gläubiger hinzuweisen und das ich mit der Schuldnerberatung in Kontakt stehe.

Falls da nichts geht, ist es vielleicht doch sinnvoll, nochmal eine genauere Aufstellung anzufordern und eine Kopie des Titels? Ich zahle ja weiterhin immer pünktlich, nur ab jetzt wohl zweckgebunden. In der Forderungsaufstellung die ich angefordert habe, sind die Kosten ja nicht konkret aufgestellt, wie die sich zusammensetzen. (Gerichts-und Vollstreckungskosten, volle Zinsen trotz pünktlicher Zahlungen seit 2008)

@mepeisen: Den Tipp von thehellion ist der 1. Schritt den ich gehen werde. ( Es ist eine Sie :-))

@xpuff666: Ein Versäumnisurteil ist nicht ergangen, ich wohne seit 14 Jahren in der gleichen Wohnung und das hätte ich mit Sicherheit mitbekommen.:-)

@thehellion: Die Melkkuh wehrt sich jetzt gegen überhöhte Kosten. Was gerechtfertigt ist, muss natürlich gezahlt werden. Daran besteht kein Zweifel, aber was Recht ist soll Recht bleiben.:-)

Nochmals danke an euch Drei :-) Ich fühle mich sehr bestätigt und erleichtert. Daumen hoch für dieses Forum. Ergibt sich in meiner Sache was Neues, werde ich berichten.

Liebe Grüße



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
@mepeisen: Den Tipp von thehellion ist der 1. Schritt den ich gehen werde. ( Es ist eine Sie :-))

Scho recht. Auf Frauen hört man immer, ausnahmslos. Die ham immer Recht ;)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#10
 Von 
Mondjäger
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 100x hilfreich)

Wenn es gar nicht anders geht und du gar keine ruhe mehr hast und kein einziger Vergleich klappt gehe in die Privatinsolvents.

Bevor Du Dein leben lang zahlst und gar nichts abgezahlt bekommst ist das die bessere alternative.

Ich bin da auch drin und wirklich es überhaubt nicht schlimm, das einzige was sich wirklich ändert ist das Du keinen Kredit mehr aufnehmen kannst oder nur noch per pay pal einkäufen kannst oder vor ab überweisungen ect.

Da Du aber sowieso das Ziel haben solltest nie wieder Schulden zu machen oder zu haben dürfte das nicht stören.

Ich merke im normalen leben gar nicht das ich in der PI bin, das läuft so nebenher.

lg
lg


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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

PI lohnt sich für den TE nicht
Grund : Zu wenig Schulden

-- Editiert thehellion am 17.02.2013 11:22

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mondjäger
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 100x hilfreich)

Ok gut , ich hatte alles in allem auch weit mehr schulden das stimmt.

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