Guten Tag zusammen,
ich habe gerade folgendes Problem:
Mich erreichte vor ca. 2 Wochen eine Mitteilung von einem Inkassounternehmen, dass ich ihnen gegenüber einen Betrag von knapp 100 € zu begleichen hätte.
Die Hauptforderung betrug dabei ca. 20 € der Rest setzte sich aus 25 € Mahngebühren und 45 € Inkassokosten zusammen.
Beim Durchgehen meiner Kontoauszüge fiel mir auf, dass tatsächlich wegen leerem Konto im Oktober 2006 ca. 10 € nicht abgebucht werden konnten (nicht etwa 20 €).
Da ich niemals eine Mahnung erhalten habe ist mir der Umstand jetzt erst durch den Brief des Inkassounternehmens aufgefallen.
Leider konnten mich keine Mahnungen erreichen, da ich Ende des letzten Jahres verzogen bin und dem Vertragspartner dies nicht mitgeteilt hatte, da ich ohnehin zu Ende Oktober 2006 gekündigt hatte. Allerdings verfügte der Vertragspartner über meine Mailadresse und Handynummer.
Da die Forderung an das Inkassounternehmen abgetreten war, habe ich diesem den Betrag 10 € (eigentlich rechtmäßige Hauptforderung) überwiesen und in einem Begründungsschreiben mitgeteilt, dass die Hauptforderung falsch sei und zudem keine Mahnungen bei mir angekommen sind.
Heute habe ich erneut Post vom Inkassounternehmen erhalten.
Ohne auf meine Begründung einzugehen folgende Forderung:
Hauptforderung 20 €
Zinsen (ab 30.10 13,50 %) 1 €
Mahnauslagen 15 €
unverzinsliche Kosten (EWA-Anfrage) 10 €
Inkassokosten 45 €
Kontoführungsgebühr 2 €
Die 10 € die ich beglichen habe, haben sie mir von den ursprünglichen 25 € Mahnausagen abgezogen.
Gesamtforderung 93 €.
Muss ich das Bezahlen?
Vielen Dank schonmal für eure Bemühungen und entschuldigt bitte den langen Text. Ich wollte den Sachverhalt genau darstellen.
mfG Max
-- Editiert von maxdeshimmels am 01.02.2007 12:30:42
Inkasso mit falscher Hauptforderung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



1. Hauptforderung
Zahlungsverpflichtung nur soweit berechtigt. Wenn Du im Begleitschreiben oder bei Überweisung darauf hingewiesen hast, dass die von dir gezahtlen 10 Euro auf die Hauptforderung gezahlt werden, dann hast Du eine Tilgungsbestimmung getroffen, so dass der Gläubiger/Inskasso gar nicht mehr anders verrechnen kann als auf Hauptforderung.
2. Zinsen und sonstige Kosten
Die musst Du nur tragen, wenn Du in Verzug warst. Da Du keine Mahnung erhalten hast, scheidet ein Verzug aus, es sei denn es war bereits ursprünglich für die Zahlung ein bestimmter Zeitpunkt vereinbart. Zinsen erscheinen mir zudem etwas hoch.
Danke erstmal für die Antwort. Ich frage mich wie das mit den Mahnungen genau ist. Ich habe definitiv keine Mahnungen bekommen, allerdings war ich zum Zeitpunkt als mich die Mahnungen hätten erreichen können umgezogen und hatte keinen Nachsendeantrag gestellt.
Gelten Mahnungen als zugestellt, die bei meiner früheren Adresse angekommen sind, ich dort aber nicht gewohnt habe und sie dementsprechend dem Absender zurückgeschickt wurden?
Und liege ich richtig in der Annahme, dass aus §288 Abs. 1 S. 2 BGB
hervorgeht, dass sie mir nicht mehr als Basiszinssatz (2,x %) + 5 % Verzugszins berechnen dürfen?
Gruß Max
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Nicht über den Tisch ziehen lassen
Dem Inkassobüro wg den Gebühren Klageweg anheimstellen sowie jegliche Kontaktaufnahme per Telefon und Aussendienst untersagen !
Fax Und email ans Inkassobüro reicht vollkommen
lg
thehellion
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BGH URTEIL
BGH (Az. VII ZB 53/05
).
Zitat:
Die anfallenden Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands oder Inkassodienstes im (vorgerichtlichen) Mahnverfahren anfallen, sind neben den Kosten des im streitigen Verfahren beauftragten Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, unabhängig davon, ob bei Einleitung des Mahnverfahrens mit der Erhebung eines Widerspruchs zu rechnen war oder nicht.
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