Inkasso möchte KFB von 2007 (erneut) bezahlt haben

2. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Chris198204
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso möchte KFB von 2007 (erneut) bezahlt haben

Hallo,
ich habe folgendes Problem und weiss grad nicht so genau was ich da machen soll.
Muss allerdings weit in die Vergangenheit ausholen.
Ursprünglich ging es darum das ich MIetschulden hatte und mein damaliger vermieter einen RA beauftragt hatte.
06.2007: KVB über 575€
06.2012: (rest)zahlung an den Anwalt übr 1700€ (kopie vom Kontoauszug habe ich noch)
08.2012: Bestätigungsschreiben von dem Anwalt das die Angelegenheit erledigt und abgeschlossen ist.
11.2016: Eine Zahlungsaufforderung vom Inkasso das der KFB von 2007 noch zu zahlen sei.
Daraufhin Diskussionen bis sie dann nichtmehr geantwortet hatten, und ich dachte (hoffte) das sich die sache somit erledigt hat.
04.2019: Weitere Diskussionen woraufhin ich erneut meinte das es längst alles bezahlt ist und sie die sache jetzt abschliessen sollen.
02.2023: Da mein Schufa Score scheinbar immer noch so schlecht ist habe ich mal einen Auszug angefordert
aus dem hervorgeht das die Sache da immer noch drinne steht. Auf meine Anfrage hin hiess es dann das ich ja immer noch nicht gezahlt hätte usw usw. (sind allersings mitlerweile 1009€ offen)
,...................................................
Was soll ich da jetzt machen?
2012 war die Angelegenheit wegen meiner Restzahlung und dem Anwaltsschreiben in meinen Augen erledigt.
Und selbst wenn es nicht erledigt gewesen wäre hätte doch der ANwalt zeitnah eine Zwangsvollstreckung durchgeführt!?
WIe kommt 4 Jahre später auf einmal ein Inkassobüro an den KFB der angeblich noch n icht bezahlt sei?
Und warum hat das Inkasso nicht schon längst vollstreckt, sondern rührt sich erst nachdem ich 4 Jahre später (2019-2023) angefragt habe?
......................................................
Das Inkasso möchte jetzt eine bestätigung darüber das ich den KFB damals bezahlt habe.
Nur hasbe ich leider keine Papiere mehr von damals,...hätte ich sämtliche Papiere (von abeschlossenen sachen) bis heute aufgehoben würden sich mittlerweile unzählige Umzugskartonsvoll Papiere in meiner 1-Zimmer Wohnung stapeln.
Den Anwalt habe ich schon kontaktiert, aber er hat auch keinerlei Unterlagen mehr von damals

-- Editiert von User am 2. März 2023 13:15

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2291 Beiträge, 683x hilfreich)

Zitat (von Chris198204):
Und selbst wenn es nicht erledigt gewesen wäre hätte doch der ANwalt zeitnah eine Zwangsvollstreckung durchgeführt!?
WIe kommt 4 Jahre später auf einmal ein Inkassobüro an den KFB der angeblich noch n icht bezahlt sei?
Und warum hat das Inkasso nicht schon längst vollstreckt, sondern rührt sich erst nachdem ich 4 Jahre später (2019-2023) angefragt habe?


Deshalb

Zitat (von Chris198204):
Da mein Schufa Score scheinbar immer noch so schlecht ist


Du bist in der Beweispflicht. Wenn das IB den Titel im Original vorliegen hat, hast du ein Problem.

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#2
 Von 
Chris198204
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Das IB nimmt keine Zwangsvollstreckung weil mein Schufa Score schlecht ist? Das heißt eine schlechte Schufa schützt vor vollstreckungen!?,..höre ich das erste mal, aber finde ich gut .

Woher soll ich wissen ob sie den Original Titel haben? Sie werden mir denke nicht schicken um es zu überprüfen.

Wenn mir der Anwalt einen Brief schickt das die Angelegenheit abgeschlossen ist, ist doch der beste Beweis den ich haben kann

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2291 Beiträge, 683x hilfreich)

Zitat (von Chris198204):
Das IB nimmt keine Zwangsvollstreckung weil mein Schufa Score schlecht ist? Das heißt eine schlechte Schufa schützt vor vollstreckungen!?,..höre ich das erste mal, aber finde ich gut .

Keiner hat was zu verschenken und eine ZV bei einem Schuldner, der nix hat ist sinnbefreit.

Zitat (von Chris198204):
Wenn mir der Anwalt einen Brief schickt das die Angelegenheit abgeschlossen ist, ist doch der beste Beweis den ich haben kann

Üblicherweise wird dabei der Titel ausgehändigt. Wenn das IB diesen hat nützt dir ein solches Schreiben relativ wenig. Aber wenn du ein Schreiben des RA vorlegen kannst wo bestätigt wird, dass der KfB des AG xy mit dem AZ abc vollständig beglichen ist, dann wäre das ein Anfang.

Hast du dir vom IB eine Kopie zusenden lassen?

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#4
 Von 
Chris198204
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja klar hat niemand was zu verschenken,..aber nur weil man in der Schufa steht heißt es ja nicht das sämtliche Pfändungen ins leere verlaufen würden,..besonders weil mein einziger schufaeintrag ja nur von denen ist,…
,….
Das kann ja sein das der Titel üblicherweise nach Erledigung ausgehändigt wird,..aber nur weil man das nicht wusste heißt es ja nicht das es legal ist mehrfach abzukassieren,…
,,….
Eine Kopie vom Titel hat das IB per Mail geschickt.
,….
Im großen und ganzen finde ich aber den ganzen Ablauf sehr merkwürdig,…
2007 KVB
2012 Schreiben vom RA das die Sache abgeschlossen ist
,..und 4 Jahre später wirft der RA den Titel beim nächsten Inkasso Büro in den Briefkasten anstatt das (restliche) Geld 2012 gleich selber mit einzutreiben!?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116328 Beiträge, 39251x hilfreich)

Zitat (von Chris198204):
Nur hasbe ich leider keine Papiere mehr von damals

Das ist schlecht, denn das Inkasso wird wohl noch alle Belege haben - und somit vollstrecken können ...



Zitat (von Chris198204):
aber nur weil man in der Schufa steht heißt es ja nicht das sämtliche Pfändungen ins leere verlaufen würden

Richtig, es kommt wie immer auf das "wie" und "was" an ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chris198204
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn das Inkasso alle Belege hat, müssen die mir es dann nicht zukommen lassen?
Weil außer den KFB wollen die mir nichts schicken.
Desweiteren verstehe ich immer noch nicht wo dieser KFB auf einmal herkommt wenn mir doch der RA 4 Jahre vorher bestätigt hat das die Angelegenheit abgeschlossen ist!?

-- Editiert von User am 3. März 2023 09:28

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2291 Beiträge, 683x hilfreich)

Zitat (von Chris198204):
Wenn das Inkasso alle Belege hat, müssen die mir es dann nicht zukommen lassen?
Weil außer den KFB wollen die mir nichts schicken.

Reicht doch als Nachweis. Für alles weitere bist du zuständig. Das IB ist nicht für deine Ablage zuständig.

Zitat (von Chris198204):
Desweiteren verstehe ich immer noch nicht wo dieser KFB auf einmal herkommt wenn mir doch der RA 4 Jahre vorher bestätigt hat das die Angelegenheit abgeschlossen ist!?

Du drehst dich im Kreis.
Fakt 1: das IB hat einen vollstreckbaren Titel
Fakt 2: du hast keinen Nachweis, dass dieser vollstreckbare Titel bezahlt ist
Fakt 3: der damalig zuständige Gläubigervertreter will/kann/muss dir nichts mehr dazu schicken.
Fakt 4: das IB hat ziemlich gute Karten.

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#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von Chris198204):
Ursprünglich ging es darum das ich MIetschulden hatte und mein damaliger vermieter einen RA beauftragt hatte.


Das heisst, dass dein Gläubiger dein Vermieter war.

Zitat (von Chris198204):
11.2016: Eine Zahlungsaufforderung vom Inkasso


Und wer ist jetzt der Gläubiger/Auftraggeber des Inkassos?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von Chris198204):
06.2007: KVB über 575€
Was ist denn ein KVB?

Zitat (von Chris198204):
Eine Zahlungsaufforderung vom Inkasso das der KFB von 2007 noch zu zahlen sei.
KFB? Kostenfestsetzungsbeschluss?

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#10
 Von 
Chris198204
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Also der ganz ursprüngliche Gläubiger war ein Vermieter.
Aber der hat die Sache ja einem Anwalt gegeben mit dem ich dann auch eine Ratenzahlung vereinbart hatte bzw. nach ca 4 Jahren dann den restbetrag in einer Summe überwiesen hatte.
Ich denke mal das der Auftraggeber vom Inkasso der Rechtsanwalt ist, weil über ihn lief ja damals alles.
,…..
Meinerseits lief damals alles über eine Schuldnerberatung die mit den (vielen) Gläubigern Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen hatte.
Es gab immer nur diese eine Summe (ca 3500€) vom Anwalt.
Ein separater KFB oder Inkassobüro tauchte in dieser Angelegenheit nie auf.
Die Kosten des KFB können also nur in der Summe des RA mit drinne gewesen sein

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von Chris198204):
Ich denke mal das der Auftraggeber vom Inkasso der Rechtsanwalt ist,


Denken heisst nicht wissen. Warum siehst du nicht nach!?

Ein RA der ein Inkasso beauftragt macht überhaupt keinen Sinn.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16431 Beiträge, 5805x hilfreich)

Alle Erklärungen nützen nichts. Das IB hat einen Titel und du keinen Beweis, dass du gezahlt hast.
=> Problem

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#13
 Von 
Chris198204
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Denken heisst nicht wissen. Warum siehst du nicht nach!?


wo soll ich denn nachschauen?
ich habe doch nur das erledigungsschreiben vom RA und den KFB.
Da im KFB der RA als Prozessbevollmächtigter geführt wird kann man ja aber fest davon ausgehen das der RA den Titel hatte und er den dann auch dementsprechend verkauft hat.

Was für mich ebenfalls keinen Sinn macht.

Warum sollte der RA ca 3500€ von mir erhalten und den KFB in höhe von 575€ dann Jahre später an ein INkasso verkaufen.
Er hätte es doch gleich mitkassieren können (was er meiner meinung nach ja auch getan hat).

Zumal das Erledigungschreiben vom RA ja auch das selbe Aktenzeichen trägt wie das vom KFB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Chris198204
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Alle Erklärungen nützen nichts. Das IB hat einen Titel und du keinen Beweis, dass du gezahlt hast.
=> Problem

Ich habe keinen entwerteten Titel.
Aber zumindest habe ich ein schreiben vom RA das die Angelegenheit erledigt und abgeschlossen ist.
Und da dieses schreiben das gleiche Aktenzeichen trägt wie der KFB ist die Sache doch relativ eindeutig!?

Vielleicht war es ja auch einfach nur eine Masche zwischen RA und Inkasso, das gezahlte Titelk nicht entwertet zurückgesandt werden, sondern Jahre später an das IB verkauft werden um ein weiteres mal abzukassieren

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Chris198204
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Fakt 2: du hast keinen Nachweis, dass dieser vollstreckbare Titel bezahlt ist

,..und nochmal die frage, warum schickt mir der RA dann ein Schreiben das die Angelegenheit erledigt und abgeschlossen ist, wenn es garnicht so ist? Und benutzt in dem schreiben dann auch noch das gleiche Aktenzeichen wie auch der KFB hat?

Desweiteren musst du auch zugeben das der zeitliche ablauf mehr als nur unlogisch klingt.

Warum sollte der Anwalt ca 3500€ von mir kassieren und den KFB einfach offen lassen um ihn dann jahre später für ein paar euros an ein IB zu verkaufen!?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Chris198204
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Was ist denn ein KVB?

ja sorry, KFB natürlich

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2291 Beiträge, 683x hilfreich)

Zitat (von Chris198204):
ich habe doch nur das erledigungsschreiben vom RA und den KFB.

Der RA schrieb explizit, dass der KfB mit der Nummer ... vollständig ausgeglichen ist? Das IB will einen KfB mit dem gleichen AZ bezahlt haben?

Hast du die Kopie des RA-Schreibens bereits ans IB geschickt?

Warum hast du oben geschrieben, dass du keinerlei Ulas mehr hast?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Chris198204
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, hatte diesen Brief vergessen zu erwähnen da er beim IB eh auf taube Ohren gestoßen war.
Mit „keine Unterlagen" meinte ich das ich sonst nichts mehr habe,..also keine genaue Auflistung woraus sich die Summe genau zusammen gesetzt hat die ich überwiesen hatte.
(Habe allerdings auch noch einen Kontoauszug gefunden wo die Überweisung zu sehen ist)

Also wortwörtlich genau schrieb er:
„In vorstehender Sache bestätige ich, das die Angelegenheit erledigt und abgeschlossen ist".
Das Aktenzeichen (das mit dem des KFB übereinstimmt) steht im Briefkopf.
(Wenn es hilft kann ich auch das Schreiben mal Einscannen und posten.).
,……….
Dieses Schreiben habe ich dem IB geschickt, worauf die meinten:
„ sofern die hiesige Forderung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss bereits beglichen wurde, bitten wir um Übersendung eines Nachweises. Allein das Schreiben der Rechtsanwälte Markert pp. reicht zum Nachweis nicht aus„
……nachdem ich fragte warum das nicht ausreichen soll schrieben sie weiter:
„ Uns liegt der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Hannover gegen Sie vor. Es handelt sich hierbei um eine titulierte Forderung. Sofern Sie vorbringen, die Forderung bereits beglichen zu haben, benötigen wir zur Überprüfung einen Nachweis.

Wir gehen davon aus, dass die Kanzlei Ihnen im Hinblick auf das Urteil mitteilte, dass die Angelegenheit dort abgeschlossen ist."

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 40x hilfreich)

Wenn Sie die entsprechenden Nachweise haben, würde ich entweder überhaupt nicht reagieren oder mit Vollstreckungsabwehrklage drohen, diese dann aber auch durchziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Chris198204
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, die Frage ist ja ob der Brief den ich damals vom Anwalt bekommen habe als „entsprechender Nachweis" gilt!?
Weil laut IB tut er das ja nicht .
Garnicht reagieren wäre doof weil ich die Sache ja endlich aus der Welt und vor allem aus der Schufa haben möchte.
Eine Vollstreckungsabwehrklage hört sich aber arg teuer für mich an!? (Also Anwaltskosten usw)

-- Editiert von User am 4. März 2023 09:12

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2291 Beiträge, 683x hilfreich)

Ich würde folgendes ans IB schicken

"Sehr geehrte...,

Vielen Dank für Ihre Mitteilung vom ... .

Anbei übersende ich Ihnen nochmals das Schreiben des RA. Diesem können Sie entnehmen, dass die Erledigung der Forderung bestätigt wurde.

Ich erwarte die Aushändigung des KfB mit dem AZ bis zum (4Wochen ist realistisch) und die Löschung des Eintrages bei der Schufa Holding AG.

Nach Fristablauf werde ich einen RA beauftragen die notwendigen Schritte einzuleiten um das durchzusetzen. Diese Kosten wären dann von Ihnen zu tragen.

Des Weiteren erwarte ich eine komplette Aufstellung gem DSGVO Ihres Datenschutzbeauftragten. (Die Datenschutzbeauftragten schauen sich Vorgänge relativ genau an, daher würde ich das ebenso verlangen.)

MfG
....


Bei der Schufa würde ich den Eintrag ebenfalls reklamieren und die sofortige Sperrung und anschließend die Löschung fordern. (Das Schreiben des RA in Kopie beifügen und das AZ markieren).

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Chris198204
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Also kann ich davon ausgehen das dieses Erledigungsschreiben vom RA ausreicht, obwohl das Inkasso scheinbar den KFB im Original vorliegen hat?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

@TE: Bist Du Dir sicher, dass in den 1.700 Euro, die Du an den Anwalt gezahlt hast auch die Prozesskosten enthalten waren? Und nicht nur die rückständige Miete?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116328 Beiträge, 39251x hilfreich)

Zitat (von Chris198204):
Wenn es hilft kann ich auch das Schreiben mal Einscannen und posten.

Das wäre sicherlich sinnvoll.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Chris198204
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Bist Du Dir sicher, dass in den 1.700 Euro, die Du an den Anwalt gezahlt hast auch die Prozesskosten enthalten waren? Und nicht nur die rückständige Miete?

Naja, 100% sicher bin ich mir nicht, aber zu 99,99999%.
Ich musste damals beruflich umziehen, hatte die Wohnung auch gekündigt, aber konnte mir keine doppelte Mietzahlung leisten. Also waren 2-3 Monatsmieten zu je ca 400€ offen.

Die 1700€ waren ja nur die Restzahlung,...die 4 Jahre vom Urteil bis zur Restzahlung hatte ich ja schon monatlich eine Rate von 33€ bezahlt.
Also 48 x 33€ = 1584€
Macht zusammen (1700€ + 1584€) 3284€. diese Summe kann unmöglich "nur" von 2-3 Monatsmieten kommen.

Und dazu kommt ja auch noch (wie schon oben geschrieben) das es eher als sehr ungewöhnlich anzusehen ist das ein Anwalt einen Prozess gewinnt und sich trotzdem nur die offenen Mieten auszahlen lässt, die Gerichtskoisten und den KFB aber aussen vor lässt, um diesen dann später (für viel weniger Geld) an ein IB verkauft.

Und wie gesagt ist ja das Aktenzeichen vom KFB das gleiche wie in dem Erledigungsschreiben vom RA

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Chris198204
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das wäre sicherlich sinnvoll.

Ist jetzt garnicht so einfach wie ich dachte. Müsste erst ein Abo abschliessen um das PDF zu bearbeiten (also Adressen schwärzen usw). Aber ich "erkläre" den Brief mal (so lang ist er ja nicht).

oben links meine Adresse.
oben rechts Adresse usw vom ANwalt inkl Datum.

links unter meiner adresse das Aktenzeichen (wie gesagt identisch mit dem des KFB)

und dann steht da nur:

Sehr geehrter Herr.....
in vorstehender Sache bestätige ich, dass die Angelegenheit erledigt und abgeschlossen ist.

Mit freundlichen Grüßen

xxx Rechtsanwalt
(wurde handschriftlich untersachrieben)

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Das Schreiben besagt ja nun nicht aus, dass damit alle fälligen Zahlungen erledigt sind.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Chris198204
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Das Schreiben besagt ja nun nicht aus, dass damit alle fälligen Zahlungen erledigt sind.

ne, es sagt aber aus das die Angelegenheit erledigt und abgeschlossen ist.
Und das heisst für mich das "alles" erledigt ist, und nicht nur die "hälfte"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116328 Beiträge, 39251x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Das Schreiben besagt ja nun nicht aus, dass damit alle fälligen Zahlungen erledigt sind.

Richtig, es besagt nur, das für den Anwalt die Angelegenheit erledigt und abgeschlossen ist.

Das davon auch alle Zahlungen erfasst sein sollten, ist mehr als zweifelhaft und müsste vom Schuldner bewiesen werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Chris198204
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum ist es zweifelhaft das alle Zahlungen damit gemeint sein sollen.
Ein normal Sterblicher Mensch sollte doch davon ausgehen können wenn der RA schreibt das die „Angelegenheit" abgeschlossen ist, das damit auch „alles" gemeint ist!?
Falls dem nicht so ist würde mich immer noch interessieren warum ein RA den KFB außen vor lassen sollte, zumal er 4 Jahre VOR Abschluss der Angelegenheit schon im Raum stand.
Desweiteren frage ich mich dann wo meine 3284€ geblieben sind die ich gezahlt habe (ca 1200€ Mietschulden, bleiben immer noch 2000€ übrig)

0x Hilfreiche Antwort

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