Inkasso nach 15 Jahren???

9. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Adolph
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 18x hilfreich)
Inkasso nach 15 Jahren???

Hallo,

folgendes ist passiert: ich bekam letzte Woche einen Anruf meines Exmannes. Ob ich Post von einem Inkassodienst erhalten hätte, er habe Post bekommen. Hatte ich natürlich nicht und war total verwirrt. Wir sind seit 1996!!!! geschieden!!!

Er hat bei dem inkassounternehmen angerufen gehabt und die teilten ihm mit, dass noch eine offene Forderung aus von -ich glaube, er sgate 1994- von Quelle bestünde und die mich auch angeschrieben hätten. Sie setzten eine frist zur Zahlung (geht um 350,-) bis Mitte Juni. Und meinten, sie hätten einen Titel, diesen würden sie ihm zusenden. Das Telefonat war am 27.05.09.

Bislang hat er nichts mehr gehört von denen und auch die Kopie des angeblichen Titels nicht bekommen. Ich selber habe null von denen gehört.

Kommt mir mehr alws seltsam vor. Erstens habe ich seit damals mehrmals noch bei Quelle eingekauft. Zweitens habe ich seither natürlich auch Handys gehabt immer wieder und mir letztes Jahr erst ein Auto gekauft, wo ich die mir fehlende Summe von 2000,- monatlich in Raten zahle. ein Titel müsste doch in der Schufa stehen??? Meine ist aber ok.

was haltet Ihr davon? Ich mein-selbst wenn da irgendwo ne offene Forderung wär-die wär ja wohl verjährt. Wie schauts mit dem angebl. Titel aus?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Adolph
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 18x hilfreich)

kleiner Nachtrag: Das Inkassounternehmen hatte ihm zugesagt, ihm eine Kopie des angebl. Titels zu senden, weil er natürlich nicht blind etwas bezahlt. Bislang kam aber nichts.

war auch kein bekanntes Inkassobüro wie Creditreform oder DID oder Unisversum, ich komm grad nicht mehr auf den namen

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2012 13:53:17
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

Nichts Zahlen selbst wenn eine foderung bestünde ist die verjährt!
gehe aber mal von aus das es betrug ist!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Nichts Zahlen selbst wenn eine foderung bestünde ist die verjährt!
!

falls nicht tituliert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Adolph
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 18x hilfreich)

falls nicht tituliert

angeblich exisitiert ein Titel, von dem wir aber nichts wissen und müsste dieser nicht in der Schufa stehen? Der Inkassodienst hat meinem Exmann am telefon wohl gesagt, das würd nicht in der Schufa stehen, weil wir ne Frist zur Zahlung bekommen haben jetzt und erst danach würde ein Schufaeintrag erfolgen, sollten wir nicht zahlen. Aber- wenn ein titel exisitiert, dann ja, weil nicht gezahlt wurde und wieso steht das dann nicht in der Schufa?

Na, mal abwarten, ob er eine Kopie dieses angebl. Titels zugeschickt bekommt. bislang hat er nichts mehr bekommen. wie schaut so ein Titel denn aus? worauf muss man achten, ob auch alles ok ist?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Adolph
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 18x hilfreich)

ach ja, folgendes bekam er auch noch mitgeteilt: Natürlich wollten wir wissen, um was es überhaupt geht, aber angeblich hat Quelle alle Daten dazu vernichtet und die habe nur noch der Inkassodienst, sie konnten uns nicht sagen, um was für Käufe es sich angeblich gehandelt haben soll. Also, wenn Quelle angebl. offene Forderungen hatte oder gar nen Titel- wieso vernichten die dann Daten???

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Warum sollte ausgerechnet ein Call Agent eines Inkassobüros nicht flunkern ;)

quote:
Na, mal abwarten, ob er eine Kopie dieses angebl. Titels zugeschickt bekommt. bislang hat er nichts mehr bekommen. wie schaut so ein Titel denn aus? worauf muss man achten, ob auch alles ok ist?

Müsste dann die Kopie des damaligen angeblichen Vollstreckungsbescheides sein
Falls nicht tituliert ist die Forderung natürlich verjährt.
Achtung : Zahlst Du bzw Dein Mann nur einen Cent ist die Forderung wieder anerkannt

lg

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Die Inkassos kaufen gerne alter Forderungen auf, dabei mahnen die auch mal irgendwas falsches. Ich würde Anbieten weiteres mit dem Gerichtsvollzieher zu besprechen. Dem müssen sie den Titel im Orginal vorlegen.

In der Schufa muss nichts stehen, jedoch hat das zuständige Amtsgericht Unterlagen wenn man die will. Es ist nicht Aufgabe des Titelinhabers Kopien und Unterlagen zu senden.

Dafür ist der Gerichtsvollzieher da.

K.

Kein Geld über das aktuelle Konto zahlen, das pfänden die sonst !!

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:


...Zahlst Du bzw Dein Mann nur einen Cent ist die Forderung wieder anerkannt...

Das ist natürlich kompletter Unsinn.


Warum ?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

@thehellion

quote:
quote:

...Zahlst Du bzw Dein Mann nur einen Cent ist die Forderung wieder anerkannt...

Das ist natürlich kompletter Unsinn.

Warum ?


Das stimmt. Sofern Teilzahlungen auf bereits verjährte Forderungen geleistet werden, bleibt der Rest verjährt.

Nur bei Teilzahlungen auf nicht verjährte Forderungen hat dies die Folge, dass für die gesamte Forderung die Verjährung unterbrochen wird.

Grüße, Borion

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

AliBaba und Borion
Danke für die Info
Stimmt

lg

gibts noch einen zweiten AliBaba ?


-- Editiert am 12.06.2009 22:15

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
EiserneEngel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

hallo, ich habe mal auch eine Frage die hier reinpassen könnte.
Meine Freundin hat 2 Schreiben der Stadt Karlsruhe vom November 2003.
Da wird eine Rückforderung von zu Unrecht gewährter Sozialhilfe bzw. Wohngeld gefordert. Insgesamt geht es da um Beträge von über 4000 Euro.
Am Ende der Briefe steht noch das sie schriftlich Widerspruch einlegen kann, was sie aber nicht gemacht hat.
Inwieweit ist der Bescheid denn heute überhaupt noch gültig? Gibt es bei Städtischen Vorderungen auch eine Verjährung?
Vielen Dank im Vorraus,

Dominik

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Die Forderung ist evtl. zwar verjährt, aber die Einrede der Verjährung muss der Schuldner machen. Erst dann wird das "offiziell".
Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Stadtverwaltung bei der Forderungshöhe keinen Titel erworben haben sollte!?
Also wäre es zunächst mal eine Idee, wenn Ihre Freundin bei der Stadtverwaltung den Titel anfordern würde, damit klar ist, ob Verjährung zieht oder nicht ... :)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
EiserneEngel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

meine Freundin ist sich sehr sicher das nach dem Schreiben kein weiteres mehr gekommen ist und umgezogen oder so ist sie auch nicht.
Ich hatte die ganze Zeit die Vermutung das es vielleicht durch die Zusammenlegung von Sozialamt und Arbeitsamt eine "Panne" gegeben hat wodurch es vergessen wurde ;)
Das Problem beim Titel anfordern wäre halt das die erst wieder daran denken könnten was zu verlangen, aber ich denke da wird sie durch müssen.
auch hier vielen Dank für Ihre Hilfe.
mfg,

Dominik

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 288x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Forderung ist evtl. zwar verjährt, aber die Einrede der Verjährung muss der Schuldner machen. Erst dann wird das "offiziell".
Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Stadtverwaltung bei der Forderungshöhe keinen Titel erworben haben sollte!?
Also wäre es zunächst mal eine Idee, wenn Ihre Freundin bei der Stadtverwaltung den Titel anfordern würde, damit klar ist, ob Verjährung zieht oder nicht ...
<hr size=1 noshade>


Verzeihung, aber das stimmt so leider nicht.
Die Verwaltungen beötigen keinen Titel, ein rechtskräftiger Bescheid kann direkt vollstreckt werden bei Fälligkeit.

Ansprüche auf Rückzahlung zu Unrecht erbrachter Leistungen verjähren vier Jahre, nachdem die Rücknahme des ursprünglichen Bescheids unanfechtbar geworden ist (§ 50 Abs. 4, SGB X ). Eine Mahnung unterbricht diesen Zeitraum und läßt ihn neu beginnen (§ 52 Abs. 1 SGB X ).

Damit ist gemeint, wenn auch nur ein Brief im Zeitraum von November 2003 bis 31.12.2007 gekommen ist mit Bezug auf die Schuldsumme dann ist die Verjährung unterbrochen. Unter Umständen kann die VVerjährungsfrist auch schon 30 Jahre betragen, Siehe Gesetzsestexte hierzu.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Stadt dort eine Summe von 4000,-€ verjähren lässt.

Aber die Einrede kann man natürlich stellen, nur bin ich fast sicher, das dort dann zurückkommt, wann der Betrag gemahnt worden ist.

-- Editiert am 29.06.2009 22:05

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 265.919 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.572 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen