Inkasso nach 23 Jahren - Quelle

4. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
WIG123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 16x hilfreich)
Inkasso nach 23 Jahren - Quelle

Ich benötige dringend einen Rat zur Vorgehensweise in o.g. Sache.

Vor einigen Tagen kam ein Schreiben der Firma Sirius Inkasso, betreffend eine titulierte Hauptforderung der Firma Quelle aus 11'1993, mit deren Einzug sie beauftragt wären.
Hauptforderung 222,11 €
Nebenforderungen (Mahnkosten etc.) 32,31 €
Bisherige Kosten 28,53 €
Laufende Zinsen (lt. Anlage) 365,46 €
Übernommene Zinsen 4,68 €
Gesamtforderung also 653,09 €

Lt. Telefonat mit dem Amtsgericht Coburg (zuständig für Altforderungen aus Bayern) scheint es diesen Mahnbescheid (den ich nie gesehen habe) wirklich zu geben.

Sollte ich trotzdem eine Forderungsaufstellung anfordern?
Muss ich wirklich den kompletten Betrag zahlen?
Kann die Forderung nicht als verwirkt gelten?

Danke für Eure Hilfe!

WIG123

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35 Antworten
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#1
 Von 
Matthias Lehmann
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 106x hilfreich)

Die Aussage des Amtsgerichts oder Ihre Wiedergabe dieser Aussage ist unzureichend. Liegt denn tatsächlich ein vollstreckbarer Titel vor? Ihnen muss in der Vergangenheit doch ein Mahnbescheid (gelber Umschlag vom Gericht) zugegangen sein?

Fordern Sie das Inkassounternehmen via Einschreiben/Rückschein oder Fax mit Empfangsbestätigung dazu auf, eine aktuelle Forderungsaufstellung und den gegen Sie erwirkten Titel in Kopie zu übermitteln. Nur so können Sie die Forderung auf Plausibilität prüfen.

Insbesondere ist hierbei die tatsächliche Höhe des titulierten Anspruches zu prüfen. Sollten Kosten und Zinsen nicht innerhalb von drei Jahren nach Entstehung ebenfalls tituliert werden, sind die verjährt und die Forderung würde sich entsprechend reduzieren. Mögliche Inkassokosten sind nicht durchsetzungsfähig und können daher auch aus der Forderungsaufstellung gestrichen werden.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Vor einigen Tagen kam ein Schreiben der Firma Sirius Inkasso, betreffend eine titulierte Hauptforderung der Firma Quelle aus 11'1993, mit deren Einzug sie beauftragt wären.
Hauptforderung 222,11 €
Nebenforderungen (Mahnkosten etc.) 32,31 €
Bisherige Kosten 28,53 €
Laufende Zinsen (lt. Anlage) 365,46 €
Übernommene Zinsen 4,68 €
Gesamtforderung also 653,09 €


90% davon werden schon verjährt sein.


Zitat:
Lt. Telefonat mit dem Amtsgericht Coburg (zuständig für Altforderungen aus Bayern) scheint es diesen Mahnbescheid (den ich nie gesehen habe) wirklich zu geben.


Ich würde beim zuständigen Mahngericht einen Nachweis der Zugang des Mahn- und Vollstreckungsbescheids anfordern.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zu begleichen sind die Haupforderung und die Nebenforderung, die werden so auf dem Titel stehen (aber sicherheitshalber nochmal prüfen). Die Zinsen von vor 2012 sind verjährt, hier also nachweisbar die Einrede der Verjährung erheben. Aus Haupt- und Nebenforderung bleiben dann 42,36 € an Zinsen übrig. Bei den "bisherigen Kosten" ist mir nicht ganz klar, was das sein soll, da müsste man das Inkasso schriftlich nachweisbar auffordern, das nochmal genauer aufzuschlüsseln. Unter der Annahme, dass die korrekt sind, bleiben damit maximal
222,11 € + 32,31 € + 42,36 € + 28,53 € = 325,31 €

Als allererstes würde ich mit Fristsetzung (per Fax und/oder Einwurfeinschreiben) eine Kopie des Titels anfordern (da kannst Du die obigen Punkte auch gleich ansprechen). Dann nachprüfen, ob man wirklich zu der Zeit dort gelebt hat. Es gibt oft genug "unabsichtliche" Verwechslungen. Sollte das der Fall sein, bitte nochmal hier melden.

Falls alles seine Richtigkeit hat, dann würde ich zumindest Hauptforderung + Nebenforderung + Zinsen (also 296,78 €, am besten aufrunden auf 300 €) mit dem Verwendungszweck "nur titulierte Forderung und nicht verjährte Zinsen" überweisen. Anschließend per Einwurfeinschreiben mit 14-Tages-Frist (nach Datum, also "bis xx.xx.xxxx") die Herausgabe des entwerteten Titels fordern und mit der Einschaltung eines Anwalts drohen, falls dieser nicht innerhalb der Frist ausgehändigt wird.

Alternativ könnte man sich in der Tat auf die Verwirkung berufen. Nach großartigen Anstrengungen zum Eintreiben der Außenstände sieht die Kostenaufstellung nicht aus. Hast Du zwischenzeitlich mal wieder was bei Quelle bestellt und geliefert bekommen (am besten finanziert)? Falls ja, dann würde das helfen. Ist aber mit einem gewissen Risiko verbunden.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Da es Quelle so nicht mehr gibt, auf jeden Fall vom Inkasso eine Vollmacht des Insolvenzverwalters im Original fordern. Und zwar keine Generalvollmacht o.ä., sondern wirklich eine, lautend auf deinen Namen.

Üblicherweise kommen Inkassos hier gewaltig ins Schwimmen und können so eine Vollmacht nicht beibringen. Warum? Die Quelle-Forderungen wurden damals zigfach weiterverkauft, gingen durch sehr viele Hände. Aus rechtlicher Sicht ist das kaum noch nachvollziehbar, was damals wirklich passierte.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
WIG123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 16x hilfreich)

@ Matthias Lehmann - ich habe hier im Forum einen Standardbrief gefunden, der Abtretungsurkunde, Titelkopie und eine detaillierte Forderungsaufstellung anfordert, den habe ich benutzt und werde ihn noch ergänzen - danke!

@ vundaal76 - den Nachweis habe ich gerade per Mail angefordert - danke für den Tip!

@ JogyB - Danke auch Ihnen für den Tip, sich den Titel aushändigen zu lassen! Aber das sind die weiteren Schritte,
je nach dem, was Sirius mir zusendet. Als letzter Schritt wäre eine Verwirkung anzustreben, denn in all den Jahren habe ich
nichts von einer offenen Forderung gehört. Bei Quelle hatte meine Familie damals mehrfach bestellt, ich kann jedoch nicht mehr sagen, in welchen Jahren das war. Die Unterlagen dazu sind natürlich längst im Reißwolf gelandet ... :bang:

@mepeisen - mit der Originalvollmacht des Insolvenzverwalters ist die Abtretungsurkunde gemeint?
Sorry, irgendwie ist das so gar nicht mein Thema :???:

Vielen Dank für Eure Unterstützung!
WIG123

-- Editiert von WIG123 am 04.08.2015 19:52

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WIG123

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Warum ist es Deiner Meinung nach bisher nicht zu Vollstreckungsmaßnahmen gekommen ?
Die Forderung ist tituliert

Evtl wäre es sinnvoll einen günstigem Vergleich auszuhandeln
Wie ist Dein score ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
WIG123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 16x hilfreich)

Das kann ich nicht sagen, thehellion.
Ich war bis 2007 immer in der gleichen Stadt gemeldet - wäre also kein Problem gewesen, mich zu finden.

Bevor ich an einen Vergleich denke, möchte ich gerne erst einmal wissen, was ich angeblich bestellt hatte.
Berechtigte Forderungen werde ich natürlich begleichen.
Wie sollte denn Deiner Meinung nach ein Vergleich aussehen?

Mein Schufa-Score könnte besser nicht sein :grins:

Noch einmal meine Frage: Ist mit der Originalvollmacht des Insolvenzverwalters die Abtretungsurkunde gemeint?

Signatur:

WIG123

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
mit der Originalvollmacht des Insolvenzverwalters ist die Abtretungsurkunde gemeint?

Eigentlich nicht. Wenn es eine Abtretung war, muss der Titel umgeschrieben werden (auf Kosten des Inkassos) und das Inkasso muss als Inhaber der Forderung drin stehen.
Haben die denn eine Abtretungsurkunde vorgelegt?

Zitat:
Bevor ich an einen Vergleich denke, möchte ich gerne erst einmal wissen, was ich angeblich bestellt hatte.

Das wirst du nicht mehr rausbekommen. Wenn jemand einen Titel hat, dann zählt nur noch selbiger. Alles davor ist dann erst mal egal bzw. muss nicht mehr nachgewiesen werden.

Es sei denn, du findest formale Gründe gegen den Titel (falsche Adresse usw.). Dann kann man den Titel angreifen.

Dazu wäre auch eine vollständige Akteneinsicht beim Mahngericht eventuell hilfreich. Vielleicht finden sich da Ansatzpunkte.

-- Editiert von mepeisen am 05.08.2015 07:12

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4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
WIG123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke für Deine Erläuterungen, mepeisen.

Bis jetzt haben sie außer dem Schreiben, einer Ratenzahlungsvereinbarung und der Zinsaufstellung nichts vorgelegt.
Sie sagen, sie wären mit dem Einzug der Forderung beauftragt.
D.h., ich müsste entweder die Abtretungsurkunde oder die Originalvollmacht anfordern?

Hm, ich dachte, auf dem Mahnbescheid steht auch wofür er denn sein soll? Da habe ich wohl mangels Erfahrung falsch gedacht :augenroll:
Eine vollständige Akteneinsicht ist doch nur über einen RA möglich, nicht wahr?

Signatur:

WIG123

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
D.h., ich müsste entweder die Abtretungsurkunde oder die Originalvollmacht anfordern?

In diesem Fall die Originalvollmacht des Insolvenzverwalters, lautend auf deinen Namen.

Zitat:
Hm, ich dachte, auf dem Mahnbescheid steht auch wofür er denn sein soll?

Da steht dann "Kaufvertrag vom XX.XX.XXXX" viel mehr allerdings nicht.

Zitat:
Eine vollständige Akteneinsicht ist doch nur über einen RA möglich, nicht wahr?

Nein. Die kannst du mein Mahngericht auch selbst beantragen. Rufe einfach mal an, dass sie dir bitte eine Kopie der Akte zusenden möchten. Manchmal reicht die telefonische Bitte. Ggf. verlangt das Mahngericht, dass du die Kopie schriftlich anforderst. Dann tust du das halt.

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
WIG123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 16x hilfreich)

OK, Fax ans Amtsgericht geht gleich raus - danke!

Hier ist nun mein aufgesetztes/übernommenes Schreiben - ist das dann so in Ordnung?
(Ich werde immer unsicherer ... - sorry, wenn ich nerve, ich möchte aber auch nichts falsch machen.)

Sehr geehrte Damen und Herren,‎
leider ist mir nichts über diese Forderung bekannt. Insbesondere habe ich bislang keine Schreiben zu der Forderung ‎erhalten.‎

Bitte senden Sie mir daher folgende Unterlagen:
‎- Originalvollmacht des Insolvenzverwalters
‎- Titelkopie
‎- detaillierte Forderungsaufstellung.‎

Ich erhebe hiermit die Einrede der Verjährung bezüglich angelaufener Verzugszinsen, Sie wollen die verjährten Zinsen ‎selbständig aus der Forderungsaufstellung streichen. Ebenso weise ich vorsorglich darauf hin, dass ich irgendwelche ‎von Ihnen erfundenen Märchengebühren nicht begleichen werde. Da Sie nach Ihrer Angabe in eigenem Namen und auf ‎eigene Rechnung handeln, betrifft dies insbesondere Ihre Inkassovergütung.‎

Die berechtigten Forderungen werde ich nach Prüfung der Unterlagen selbstverständlich begleichen. Sollten Sie ‎versuchen, ungerechtfertigte Forderungen mittels Pfändung durchzusetzen, werde ich dagegen umgehend mit ‎anwaltlicher Hilfe vorgehen.‎
Zudem möchte ich für den Fall einer Personenverwechslung in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass ich notfalls mit ‎allen rechtlichen Mitteln gegen eine aus einem nicht gegen mich bestehenden Titel resultierende Pfändung und die ‎Einmeldung einer solchen Forderung vorgehen werde.‎

Zur Vermeidung unnötiger Kosten auf Ihrer Seite würde ich daher vorschlagen, jegliche derartige Maßnahmen zu ‎unterlassen, bis ich die Unterlagen prüfen konnte.‎
Für die Übermittlung der Unterlagen setzte ich Ihnen eine Frist bis zum xxxx2015. Sollten Sie die Frist fruchtlos ‎verstreichen lassen, so muss ich leider von einem Betrugsversuch ausgehen.‎

Ich untersage Ihnen die persönliche und telefonische Kontaktaufnahme sowie die Einmeldung jeglicher nicht direkt aus ‎einem eindeutig gegen mich bestehenden Titel entspringenden Forderungen.‎

Signatur:

WIG123

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
WIG123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 16x hilfreich)

Keine Antwort heißt "Alles gut!"?

Ich frage nur deswegen nach, weil mir immer recht schnell geantwortet wurde.

Also, habe ich einen Bock geschossen oder sonst einen Mist gebaut in dem Schreiben,
was ja ursprünglich aus diesem Forum stammt?
Ich warte nur auf eine Antwort, dann geht es per Fax vorab raus.

Nochmals danke an alle, die mir so hilfreich geantwortet haben.

Signatur:

WIG123

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ich find das Schreiben gut, aber ich muss das ja auch, da es von mir stammt :)

Zitat (von WIG123):
Keine Antwort heißt "Alles gut!"?

Nein. Es ist ein Titel in der Welt und den muss man wegbekommen. Von daher sollte man sehr nachdrücklich beim einfordern der Unterlagen bleiben und auch ggf. die Strafanzeige wegen Betrugs stellen - da nichts hinzudichten, sondern wirklich den Fall so wie er ist beschreiben: Es wird behauptet, dass ein Titel existiert, auf Nachfrage kommt dann nichts. Die Polizei muss die Anzeige übrigens aufnehmen, also nicht abwimmeln lassen. Danach werden die mit Sicherheit reagieren.

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
WIG123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 16x hilfreich)

Ahh, das ist von Dir, JogyB - klasse!

Oh, das ist ein Mißverständnis! :schock:
Ich meinte, wenn von niemandem hier eine Antwort kommt, dann wäre das Schreiben wohl in Ordnung.
Mir geht es nur darum, dass ich mir keinen Bock schiesse mit einem Schreiben, was eine doch sehr
wichtige und teure Sache behandelt.

Sorry und danke, JogyB!

Signatur:

WIG123

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Eins ist mir gerade noch aufgefallen: Bei "detaillierte Forderungsaufstellung" würde ich noch "insbesondere eine Aufschlüsselung der 'Bisherigen Kosten' in Höhe von 28,53 €" ergänzen. Das ist eigentlich der einzige unklare Punkt.

Die Situation ist die folgende: Die haben einen Titel und könnten direkt den Gerichtsvollzieher losschicken. Warum machen sie das nicht? Weil der Geld kostet und es könnte ja doch eine Verwechslung sein bzw. bei Dir ist nichts zu holen. Also sondiert man erstmal die Lage mit einem Brief. Da gilt es nun deutlich zu machen "ich zahle was Euch zusteht, aber ich lasse mich nicht verarschen". Das ist ein Wirtschaftsunternehmen, die müssen Gewinn machen und das tut man nicht, indem man sinnlos Geld verbrät, indem man die Gegenseite ermuntert, eine Vollstreckungsabwehrklage einzureichen. Da verzichtet man lieber zähneknirschend auf die Märchengebühren und die verjährten Zinsen - gibt man natürlich nicht zu und schickt noch ein paar Briefe aus dem Baukasten, mehr aber auch nicht. Und den Titel gibt man nach Zahlung der berechtigten Summe auch lieber heraus bevor der - nun ehemalige - Schuldner klagt.

Die Anzeige könnte man natürlich als Provokation auffassen, aber ein Wirtschaftsunternehmen verdient nichts damit, auf eine Provokation einzugehen. Vielmehr ist für die dann klar, dass Du Dich wehrst und es teuer werden kann, auf nicht berechtigte Gebühren/Zinsen zu bestehen.

Auf die Verwirkung werden die allerdings nicht eingehen (wären ja blöde, wenn doch), das musst Du schon vor Gericht durchsetzen. Wenn Du weitere Einkäufe bei Quelle auf Deinen Namen nachweisen kannst, dann stehen die Chancen dafür nicht mal schlecht. Und selbst wenn nicht, sind 23 Jahre ohne Betreibungsversuch schon ziemlich ungewöhnlich. Eine 100%ige Sache ist das aber nicht.

-- Editiert von JogyB am 05.08.2015 23:10

4x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
WIG123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 16x hilfreich)

Bei bisherige Kosten steht noch 'im Zuge der Forderungseinziehung' - mehr nicht.
Viel scheint da also nicht gelaufen zu sein.

Ich schicke den Brief morgen los, vorab per Fax und zusätzlich per Einschreiben/Rückschein und
warte auf deren Antwort.
Einen Aktenauszug sollte ich ebenfalls in den nächsten Tagen erhalten.

Leider werde ich keine weiteren Einkäufe bei Quelle belegen können, es ist einfach zu lange her.

Es kommt jetzt darauf an, wie die Firma reagiert. Kommen die mir blöd, dann würde ich
auch vor einer Klage wegen Verwirkung nicht zurückschrecken. 23 Jahre - das muss man sich
mal auf der Zunge zergehen lassen ...

Selbst wenn meine Klage abgewiesen würde - ich denke, die Gerichtskosten für roundabout 300 €
Streitwert werden sich wohl in Grenzen halten. Heißt ja nicht umsonst: 'Auf See bei Gericht ist man
in Gottes Hand' - da würde ich es dann eben darauf ankommen lassen.

Danke, JogyB!

Signatur:

WIG123

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von WIG123):
zusätzlich per Einschreiben/Rückschein

Mach ein Einwurfeinschreiben, das kann nicht abgelehnt werden.

3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Mein Schufa-Score könnte besser nicht sein :grins:

Also gut oder nicht gut ?

Ansonsten ist es keine schlechte Idee zunächst legitimationsnachweise von dem Inkassoladen einzufordern
Lt Rechtspflegerforum scheint es da speziell bei Quelle und Neckermann Geschichten diesbezüglich oft Schwierigleiten zu geben

Abwarten was dann vorgelegt wird

Nicht großartig auf die Forderung eingehen
Vollmacht bzw Abtretungsurkunde ( vom Insoverwalter ) Titelkopie etc pp von Sirius einfordern und gut ist



-- Editiert von thehellion am 06.08.2015 10:18

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
WIG123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 16x hilfreich)

Gut meint 98 von 100 Punkten. Ist wohl in diesem Zusammenhang eher kontraproduktiv, was? ;)

Den Insoverwalter hatte ich jetzt überhaupt noch nicht auf dem Schirm.
Ich warte wohl erst einmal die Antwort von Sirius ab.

Danke, thehellion!

Signatur:

WIG123

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
WIG123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 16x hilfreich)

Zwischenstand: Der Mahnbescheid scheint zu Recht zu bestehen.
Von Sirius habe ich auf mein Einschreiben/Fax bis heute nichts gehört. :???:
Ist das normal, dass die sich so viel Zeit lassen?

Signatur:

WIG123

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Einfach abwarten. Irgendwann werden sie sich melden müssen.
Davon abgesehen bedeutet ein zu Recht bestehender Mahnbescheid noch lange nicht, dass ihn das Inkasso eintreiben darf.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
WIG123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 16x hilfreich)

Verd..., jetzt ist mein irre langer Post wegen der sch*** automatischen Anmeldung verschwunden :bang:

Kann man hier eigentlich scans posten (evtl. als Link zu einem Hoster)?

Signatur:

WIG123

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ja, einfach hochladen und den Link hier reinstellen. Persönliche Daten schwärzen.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
WIG123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 16x hilfreich)

OK, danke JogyB! Ich hab mich gestern ziemlich aufgeregt - sorry!

So, außer den Scans von Anschreiben, Kopie Titel und Zinsaufstellung waren noch folgende Kopien beigefügt
(wenn ihr die sehen müsst, bitte Bescheid geben, dann scanne ich die auch):

- Kopie einer beglaubigten Fotokopie Inkassovollmacht vom 27.04.2010
- Kopie Bestätigung vom Inso-Verwalter Jörg, dass sich die Forderung im freien Vermögen der Quelle GmbH befindet und daher die Forderungszuständigkeit bei der Geschäftsführung von Quelle liegt.
- Kopie Unterschriftsbeglaubigung Notar Inso-Verwalterbestellung Görg vom 05.05.2010
- Kopie Beglaubigung Unterschrift Klaus-Jürgen Scheuer (?) vom 27.04.2010
- Kopie Bescheinigung Amtsgericht Essen über Insoverwalterbestellung Görg

<a href="http://filehorst.de/d/bHlzewiE">Datei von filehorst.de laden</a>

<a href="http://filehorst.de/d/bdkefqiu">Datei von filehorst.de laden</a>

<a href="http://filehorst.de/d/bgcpGbix">Datei von filehorst.de laden</a>

<a href="http://filehorst.de/d/bpiaCiAE">Datei von filehorst.de laden</a>

<a href="http://filehorst.de/d/bkfpGhxG">Datei von filehorst.de laden</a>

Ich hoffe, ihr könnt mir noch einmal weiterhelfen!

P.S.: Falschen uploader benutzt, jetzt sollte es gehen.

-- Editiert von WIG123 am 20.09.2015 18:10

Signatur:

WIG123

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ob man an der Vollmachtsfront wirklich weitermachen will, muss man entscheiden. Die Vollmachten lauten nicht auf deinen Namen oder? Solche Generalvollmachten sind immer etwas heikel für das Inkasso.

Dieser Hinweis mit den Zinsen ist absoluter Blödsinn. Es handelt sich hier um Verzugszinsen, nicht um ein Darlehen bzw. Darlehenszinsen. Ich würde auf keinen Fall die verjährten Zinsen akzeptieren. Davon abgesehen auch folgende Posten nicht, da unbegründet:
- 7.4.1994 (RA-Gebühr allgemein)
- 7.5.1994 (Gerichtsvollzieherkosten - Mandant) hier unbedingt eine Rechnungskopie anfordern.
- 16.11.1996 (Auskunftskosten Mdt.) Hier ebenfalls Rechnungskopie verlangen
-

Problematisch könnte sein, dass offenbar irgendwann in 2000 etwas gezahlt wurde. War dem so?

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
WIG123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke für Deine Antwort, mepeisen!

Nein, da ist nie etwas gezahlt worden, daran könnte ich mich erinnern.
"Zahlung vor Übergabe § 497" taucht übrigens mehrfach auf.

Ob es besser wäre, einen Rechtsanwalt einzuschalten?

Signatur:

WIG123

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "WIG123",

Zitat (von WIG123):
(...) scheint es diesen Mahnbescheid (den ich nie gesehen habe) wirklich zu geben.


bevor Sie sich hier nun auf regen Schriftverkehr mit einem Inkassobüro einlassen, sollten Sie in Erwägung ziehen, den nunmehr wohl bestehenden Vollstreckungstitel gerichtlich aus der Welt zu schaffen. Immerhin wurde Ihnen der Mahnbescheid und auch wohl der Vollstreckungsbescheid nie wirksam zugestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Mittel wäre ein Bestreiten gegenüber dem Aufsichtsgericht und ein Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Man sollte dafür aber schon etwas mehr haben als die bloße Behauptung, dass man das nicht kennt. Man sollte beispielsweise mit einer Meldeauskunft beweisen können, dass man zum Zeitpunkt der Titelzustellung dort nicht gewohnt hat.

Zitat:
Ob es besser wäre, einen Rechtsanwalt einzuschalten?

Das musst du entscheiden. Aber das bringt dir ja nichts, wenn du kein Argument vorbringen kannst, warum der Titel beispielsweise ungültig ist.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "mepeisen",

Zitat (von mepeisen):
ein Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand".


ein entsprechender Antrag würde vorliegend leider ins Leere laufen (vgl. 234 Abs. 3 ZPO).

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
WIG123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 16x hilfreich)

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wäre wohl nicht möglich, weil ich zu dieser Zeit
bei meiner Freundin gewohnt habe, jedoch noch bei meiner Familie gemeldet war.
Theoretisch könnte jeder meiner Verwandten unterschrieben haben, es kann sich aber
niemand daran erinnern. Kein Wunder nach 23 Jahren ...

Signatur:

WIG123

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