Hallo!
Folgendes zur Beurteilung: Ein Inkasso möchte einen offenen Betrag einer Versicherungsgesellschaft eintreiben, wo man mal vor vor 5 oder 6 Jahren versichert war und dort eigentlich gekündigt hatte. (Zumindest hat man nie wieder eine Rechnung oder Mahnung erhalten, also sollte es ok sein).
Nun kommt so ein Inkasso und verlangt fast das 3fache der angeblichen ursprünglichen Forderung nach über 5 Jahren!
Die Fristen des Inkassos sind sehr kurs gehalten. 7 Tage zur Zahlung oder innerhalb 3 Tagen soll so ein Schrieb des Inkassos unterschrieben zurückgeschickt werden. Der Schrieb ist eine Vollmacht und Anerkenntnis über alles. Das Anschreiben des Inkassos ist vollgespickt mit Drohungen, wie das "ergreifen von härteren Mitteln" usw....
1. Kann man eigentlich auf Unterlassung solcher Drohschreiben klagen?
2. Kann man die Unterlassung der Datenspeicherung und sowie Unterlassung der weitergabe der persönlichen Daten verlangen?
-- Editiert am 27.02.2009 23:45
Inkasso nach 5 Jahren.........????
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ich würde dem Inkassounternehmen zurückschreiben und die Einrede der Verjährung einlegen nebst Aufforderung, von weiteren Anschreiben in der Sache künftig Abstand zu nehmen, und gut iss.
Zu deinen Fragen:
1. Nein, das ist noch nicht möglich, solange sich dieses Schreiben im legalen Bereich bewegt. Erst im Wiederholungsfall nach Unterlassungsaufforderung sieht das ggf. anders aus (vgl. §§ 1004
, 823 BGB
).
2. Natürlich kann der Betroffene seine Rechte aus §§ 34
, 35 BDSG
geltend machen
-- Editiert am 28.02.2009 04:03
Seh ich genau so
falls nicht tituliert dann ist verjährt
Den Inkassoladen darüber in Kenntnis setzen und der Spuk ist zu Ende
lg
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Vielen Dank zusammen!
Ich verstehe nur nicht das "Warum?" ..... Der Normalfall wäre doch - Schuldner zahlt nicht: Einstellung des Versicherungsschutzes innerhalb von 1-2 Monaten denke ich. Es ist ja kein Gegenstand den man erhalten hat, so gesehen kostet es den Gläubiger noch nicht mal was. Geht ja hier nicht um einen nicht bezhalten Fernseher oder ähnlichem.
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