Hallo zusammen,
ein Bekannter hat vor zwei Monaten eine Verbraucherinsolvenz erfolgreich beendet.
Jetzt trat ein Inkassounternehmen auf ihn zu, um eine Forderung aus 2006 einzutreiben. Es hat diese Forderung damals zur Insolvenztabelle angemeldet. Der Gläubiger (Telefonanbieter) hat diese nicht bestätigt.
Meines Erachtens ist die nichtig, da sie durch die Inso verfallen ist.
Korrekt?
Gruß
Carl
-----------------
""
Inkasso nach Insolvenz
28. Mai 2014
Thema abonnieren
Frage vom 28. Mai 2014 | 12:31
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 52x hilfreich)
Inkasso nach Insolvenz
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
![](http://d1v6uc6bimcvsy.cloudfront.net/graphx/prime/thumb-hoffmeyer-150.png?656)
![](http://d1v6uc6bimcvsy.cloudfront.net/graphx/prime/thumb-reiser-150.png?656)
![](http://d1v6uc6bimcvsy.cloudfront.net/graphx/prime/friedmann-prime-thumb.png?656)
#1
Antwort vom 28. Mai 2014 | 13:11
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16206x hilfreich)
Wenn dein Bekannter eine Restschuldbefreiung erhalten hat, dann würde ich dem Inkasso einen freundlichen Wink geben, dass sie sich schleichen sollen (natürlich freundlicher formuliert).
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
#2
Antwort vom 28. Mai 2014 | 22:03
Von
Status: Unbeschreiblich (126994 Beiträge, 40740x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Meines Erachtens ist die nichtig, da sie durch die Inso verfallen ist. <hr size=1 noshade>
Wenn ich richtig informiert bin, ist die Forderung nicht nichtig. Sie besteht weiterhin.
Nur mit dem Unterschied, das sie nicht mehr eingeklagt/vollstreckt werden kann.
Was im Endeffekt dazu führt das sich das Inkasso die Briefe sparen kann.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. Juli 2014 | 15:25
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Übergebe das Schreiben Deinem Insolvenzverwalter. Der ist schließlich zuständig.
-----------------
""
#4
Antwort vom 10. Juli 2014 | 21:57
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16206x hilfreich)
Nö. Der ist nicht mehr zuständig, wieso auch? Das Verfahren ist beendet.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
282.971
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
32 Antworten
Top Inkasso Themen
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten