Inkasso nach Insolvenz

28. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)
Inkasso nach Insolvenz

Hallo zusammen,

ein Bekannter hat vor zwei Monaten eine Verbraucherinsolvenz erfolgreich beendet.
Jetzt trat ein Inkassounternehmen auf ihn zu, um eine Forderung aus 2006 einzutreiben. Es hat diese Forderung damals zur Insolvenztabelle angemeldet. Der Gläubiger (Telefonanbieter) hat diese nicht bestätigt.
Meines Erachtens ist die nichtig, da sie durch die Inso verfallen ist.
Korrekt?

Gruß
Carl

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn dein Bekannter eine Restschuldbefreiung erhalten hat, dann würde ich dem Inkasso einen freundlichen Wink geben, dass sie sich schleichen sollen (natürlich freundlicher formuliert).

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meines Erachtens ist die nichtig, da sie durch die Inso verfallen ist. <hr size=1 noshade>

Wenn ich richtig informiert bin, ist die Forderung nicht nichtig. Sie besteht weiterhin.
Nur mit dem Unterschied, das sie nicht mehr eingeklagt/vollstreckt werden kann.

Was im Endeffekt dazu führt das sich das Inkasso die Briefe sparen kann.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Weingert
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Übergebe das Schreiben Deinem Insolvenzverwalter. Der ist schließlich zuständig.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nö. Der ist nicht mehr zuständig, wieso auch? Das Verfahren ist beendet.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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