Hallo zusammen,
ich habe im Dezember letzen Jahres mein Konto bei der Postbank gekündigt. Den Dispo habe ich im selben Zuge sofort ausgelichen. am 09.12.2005 (Datum des Briefes) habe ich nun ein Schreiben von der Post erhalten, dass ich noch 53,46EUR innerhalb von 10 Tagen bezahlen muß. Ich habe die Zahlung über Weihnachten vergessen und erhalte heute einen Brief von der Inkasso accredis:
Hauptforderung: 53,46
Verzugszinsen seit dem 08.12.2005: 0,26
Bisherige Mahnauslage/Kosten und Kontoführungsgebühren ab 08.12.2005 1,50 € pro Monat: 3,48
Kosten unserer Tätigkeit Bla Bla
- Bearbeitungskosten 37,50
- Auslagenpauschale 7,50
- 16% MwSt. 7,20
Ich persönlich hätte kein Problem Mahngebühren zu bezahlen, aber die Summe in Höhe von über 50 EUR finde ich arg übertrieben.
Ich habe heute nun erstmal die Haupforderung an die Postbank überwiesen.
Ist das ganze rechtens? Kann mir irgendjemand einen Tipp geben wie ich mich verhalten soll?
Besten Dank schon mal im Voraus
Dio
Inkasso nach Kündigung Postbank
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Die erste Frage, die sich mir hier stellt, ist die, ob hier überhaupt Verzug eingetreteten ist. Ist nicht vielmehr für die Begründung eines Zahlungsverzuges eine Frist in Form eines Datums zu setzen, oder reicht hier tatsächlich die Aufforderung "innerhalb 10 Tagen" aus? Ich bin mir da nicht ganz sicher. Sicher ist aber, dass Verzugsfolgen, zu denen eben auch die Gebühren des Inkassoüros gehören, nur gezahlt werden müssen, wenn Du Dich tatsächlich auch in Verzug befindest.
Darüber hinaus ist schon mal gut, dass Du die Hauptforderung direkt an die Postbank gezahlt hast. Somit ist diese ausgeglichen und die Inkassofirma müsste ihre Forderung ggf. gerichtlich geltend machen. Dafür müsste sie beim Amtsgericht an Deinem Wohnsitz klagen. Dieses wird sehr häufig nicht getan, weil der Aufwand für die Inkassofirma, die dann einen RA vor Ort einschalten müsste zu gross ist. Ich würde also eventuelle Mahnungen des Inkassobüros ignorieren und dann - wenn überhaupt einer kommt - gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Dann erledigt sich das wahrscheinlich von selber.
Gruss,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
Besten Dank, dann bin ich schon etwas beruhigt.
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Die Sache wird m.e. nach den üblichen 2 bis 3 letzten Mahnbriefen des IB einschlafen !
Hier gehts nur noch um die IB Provision.
Zusätzlich noch ein Fax ans IB :
Forderung wird mangels vorlage der Vollmacht (BGB §§ 174
,410) abgelehnt
gruß
thehellion
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