Inkasso nach Zahlung?

3. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
akcs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso nach Zahlung?

Ich habe bei Firma A eine Internet-Dienstleistung gekauft. Zum Zeitpunkt der Lastschrift war mein Konto leider grad leer und die LS ging zurück.

Daraufhin bekam ich von Firma B im Auftrag von Firma A eine Zahlungsaufforderung, der ich durch Überwesiung an Firma B nachkam, als ich wieder Geld auf dem Konto hatte.

Genau einen Tag (kein Witz!) nach meiner Überweisung kommt eine Email von Inkasso-Firma C im Auftrag von Firma A über die Forderung mit heftigen Inkassogebühren (40 EUR für eine PDF-Datei).

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Mahnung konnte natürlich noch keine der drei Firmen von meiner Zahlung wissen, da Überweisungen bekanntlich etwas dauern.

Muss ich die Inkassogebühren der Firma C zahlen?

Danke für alle Infos! :)

Alex

-- Editiert von akcs am 03.03.2004 16:14:18

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gerechtigkeit
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 56x hilfreich)

Ich hatte schon einmal einen ähnlichen Fall. Ich habe dem Schreiben widersprochen, die Sache erläutert und eine Kopie des Kontoauszuges mitgeschickt (Einschreiben/Rückschein). Zwei Tage später erhielt ich ein Schreiben der Inkasso Firma in dem sie mir mitteilte, dass die Sache eingestellt wurde. Keine Gebühren kein Streß, Glück gehabt.
Einfach mal der Inkassofirma einen netten Brief schreiben. Wenn Du nachweisen kannst, das Du im Recht bist, dürfte es normalerweise keine Probleme geben.

-- Editiert von gerechtigkeit am 03.03.2004 16:39:01

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#2
 Von 
akcs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

So werde ich es machen. Vielleicht habe ich ja auch Glück.

Kann aber die Inkassofirma auf der Zahlung der Gebühren bestehen? Zum Zeitpunkt des Versands ihrer Mahnung war ja noch kein Zahlungseingang bei Firma B zu verzeichnen, die Forderung somit noch nicht beglichen?

Was ist also entscheidend? Der Zeitpunkt der Beauftragung der Überweisung oder jener des Zahlungseingangs auf dem Konto von Firma B?

Alex

-- Editiert von akcs am 03.03.2004 16:51:04

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#3
 Von 
gerechtigkeit
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 56x hilfreich)

Bei mir war es so, dass ich am letztmöglichen Termin gezahlt habe (per Onlinebanking), d.h. die letzte Mahnung beinhaltete, dass ich bis zum z.B. 31.01. zu zahlen habe, da sonst die Sache an eine Inkasso Firma weitergegeben wird. Am 01.02. hatte ich das Schreiben der Inkasso Firma schon im Kasten. Die konnten also noch gar nicht wissen, ob ich schon bezahlt habe oder nicht.

Es kommt jetzt auch auf den Zahlungstermin an. Wenn der überschritten war, kann es Probleme geben. Wenn alles OK ist, kann die Inkasso Firma -meiner Meinung nach- nicht auf die Gebühren bestehen.

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#4
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

ich bin zwar kein fachmann, aber ich würde auf das schreiben vom iku nicht reagieren.

-nicht jeder hat acrobat reader
-eine e-mail gilt soviel ich weiß nicht als
mahnung im sinn einer schriftlichen mahnung.

einfach deine schulden begleichen (haste ja schon) u. das iku nicht weiter beachten, erst einspruch einlegen wenn du ein schreiben im briefkasten hast.

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#5
 Von 
akcs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, ich hab denen gemäß "gerechtigkeits" Rat den Kontoauszug hingefaxt und seither nichts mehr gehört - sonst haben die innerhalb von wenigen Stunden per Email geantwortet. Die Sache scheint also erledigt.

Danke und ein schönes Wochenende! :)

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