Inkasso nach bezahlt?

8. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Aracos71
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkasso nach bezahlt?

Hi @all,

ich hab da mal ne Frage.
Ich _hatte_ bei einem mehr oder weniger bekannten Möbelhaus eine sogenannte Bezahlkarte (wohl eine KonteKarte mit Ratenzahlungsoption und horrenden Zinsen).
Die letzte Rate (ca. 38 EUR) eines gekauften Artikels wurde im Dezember zurückgebucht von meiner Bank wegen mangelnder Deckung. Das Möbelhaus probiert dann 2 Wochen später die Abbuchung erneut mit dem gleichen Ergebnis.
Jedes mal fielen dann 25 Euro Gebühren an. So weit so gut...

Nach diversen Mahnbriefen und Kontokündigung seitens des Möbelhauses wurde auch angedroht dass die Sache einem Inkassounternehmen übergeben wird.
Es kam dann Ende Januar ein Kontoauszug mit dem Kontostand:

+90 Euro
-1,85 Euro –
Zu bezahlen bis 5.2.2006: 1,85 Euro.

Ich hab daraufhin Ende Januar 92 Euro dorthin überwiesen.
10 Tage später bekomme ich vom Inkassobüro einen „Zweiten“ Brief (einen ersten habe ich NICHT erhalten) in dem mittlerweile eine Forderung von ca. 150 Euro verlangt wird.
Ich hatte darauf mit beiden Institutionen Kontakt aufgenommen und sie darauf hingewiesen, dass ich die Forderung Ende Januar beglichen habe und das Inkassobüro doch bitte mit dem Auftraggeber klären soll, wer nun für ihre Kosten aufkommt, denn ich definitiv nicht, da ich bezahlt habe. – Das war Ende Februar

Letzten Samstag habe ich dann endlich wieder was von der Inkasso gehört, sie bestätigten mir den Zahlungseingang von Ende Januar, pochten auf weitere 60 Euro, davon 90.- Grundforderung (das waren mal ca. 38 + 2x 25 Euro Rücklastgebühren), 25 Euro Mahnkosten der Auftraggeberin (ich dachte da hätte ich schon bezahlt), Zinsen bis zum 4.5.
Kontoführungsgebühren (wobei ich dachte, das Möbelhaus hätte mir gekündigt).

Was nun? Ignorieren, Mahnbescheid abwarten, widersprechen und wieder abwarten?

Was ist damit, dass ich nach Bezahlen der Forderung einen sogenannten "Zweiten" Brief erhalten habe, einen Ersten hab ich nicht bekommen...

Das Möbelhaus meinte nur "Wir hatten Ihnen gesagt, dass wir es an ein Inkassounternehmen übergeben, dann hätten sie dahin überweisen müssen". Auf meinen Einwurf, dass der Brief erst 10 Tage NACH meiner Überweisung kam: "Dann hätten sie es dann halt dahin überweisen müssen....." ...

Gruss,

T.


-- Editiert von Aracos71 am 08.05.2006 11:41:03

Post vom Inkassobüro?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

schon nachweisbar(!) mit dem Inkassobüro kommuniziert ?

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#2
 Von 
Aracos71
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, habe ich.

Per eMail und Telefon.
Da glaubte ich aber noch an das Gute im Menschen...

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#3
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Die Bank darf dafür KEINERLEI Gebühren verlangen und somit sind die 25€ Gebühren die man DIR dafür übertragen will nicht rechtens!

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 08.03.2005 (XI ZR 154/04 ) entschieden, dass die bei einer Bank gängige Praxis, wonach den Kunden nach Rückgabe einer Lastschrift Schadensersatz berechnet wurden, unzulässig ist.

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Der email kontakt ist nach zahlung der 92 erfolgt ? Die 92 wurden direkt aufs möbelhauskto überwiesen ?
In den 92 waren die 25 ,- gebühren mit drin ?

Wenn ja würd ich , wäre ich an Deiner stelle so handeln
dann Fax ans IB :
Mit der Zahlung von € 92 inkl ...Mahnkosten an das Möbelhaus betrachte ich die Angelegenheit als erledigt.

Die kommenden 2 oder 3 mahnbriefe wg der gebühren würde ich demütig ertragen.
Falls MB (unwahrscheinlich) widerspruch komplett und begründungslos

gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

@ loxagon

Die Bank des Schuldners darf von ihrem eigenen Kunden keine Gebühren verlangen. O-Zitat aus dem genannten Urteil:

'Der Zahlstelle (Schuldnerbank) steht bei Rückgabe einer Lastschrift mangels Deckung im Einzugsermächtigungsverfahren gegen ihren Kunden auf vertraglicher Grundlage keine als (Teil-)Schadensersatz deklarierte Gebühr zu.'


Das sagt aber nix darüber aus, dass die Bank des Gläubigers ihrem Kunden keine Gebühren berechnen darf und dass dieser diese Gebühren nicht als Schadenersatz geltend machen kann.

25 Euro für eine Rücklastschrift sind aber völlig überzogen - üblich sind hier zwischen 7 - 10 Euro.


-----------------
"
Suum cuique (Jedem das seine) "

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


das möbelhaus wurde mit zusätzlich 25 VerzugsTalern bedient.
Da wird nicht mehr geklagt
nicht einknicken bei den kommenden 2 Bausteinmahnbriefen aus der Legoabteilung
gruß
thehellion

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#7
 Von 
Aracos71
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi.

Ja, in den 92 Euro waren 2x 25 Euro mit drin, also insgesamt 50 Euro an !Rücklastgebühr" ... die das Unternehmen des Möbelhauses eingefordert hat.
Aussage am Telefon "Wir sind ja auch keine Bank und bekamen die Gebuehren so belastet" ... bla bla.

Laut dem Inkassounternehmen erfolgte wohl Mitte / Ende Januar eine erste Kontaktaufnahme per Post, ich habe aber erst im Februar ihren "zweiten" Brief bekommen, nachdem schon bezahlt war.
Ende Januar gabs halt noch mal einen Kontoauszug des Möbelhauses (*k*a), wo drauf stand "bitte überweisen sie bis zum 5.2. 1,85 Euro) ... und die 90,15 Euro mit umgekehrtem Vorzeichen draufstanden, als hätte ich überwiesen, was ich bis dato nicht hatte. Diesen Komplettbetrag hab ich dann aber fix überwiesen.
Die könnten natürlich sagen "aus dem Kontoauszug war ersichtlich dass wir es an ein Inkassounternehmen übergeben hatten" ...

Gruss,
ara

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

50 € - bei 42 € forderung ?
das ist jetzt schon stark überhöht !!!!
Weitere Gebühren würde kein Gericht anerkennen.


....Laut dem Inkassounternehmen erfolgte wohl Mitte / Ende Januar eine erste Kontaktaufnahme per Post, ich habe aber erst im Februar ihren zweiten Brief bekommen, nachdem schon bezahlt war......
--------------
warum sollte ausgerechnet ein Inkassobüro nicht flunkern ????
Lass Dich nicht verarschen
Du hast mehr als genug bezahlt
gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Nu schau sich doch mal einer das Kleingedruckte auf der Rückseite des Antrags für diese nette 'Bezahlkarte' an:

quote:
Für nicht eingelöste Lastschriften kann xxxx eine angemessene Gebühr berechnen (s. Preisverzeichnis, welches in allen *K*A-Einrichtungshäusern ausliegt und zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden kann).


Macht euch doch mal den Spaß und schaut euch das komplette Kleingedruckte an - zu finden auf der Webseite des Möbelhauses unter Service -> Bezahlkarte -> Antrag

Da finden sich ja richtig alte Bekannte wieder...


Jetzt extra zum Möbelhaus fahren, um diese angemessene Gebühr rauszufinden, war mir dann doch etwas zu aufwändig und der Katalog (der ja in jedem Haushalt vorhanden sein sollte ;) ist da genauso wenig auskunftsfreudig wie die Webseiten des Hauses sowie des Karten-Anbieters ... aber das i-net gibt ja vieles her, auch wenn man es nicht dort findet wo man es vermutet, sondern

<a href=http://www.ciao.de/IKEA_Family_Card__Test_3013815>z. B. HIER</a>


@ Aracos

Ich finde auch, dass es reicht - die haben ja wohl was an der Waffel.

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"
Suum cuique (Jedem das seine) "

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