Inkasso nach eidesstattlicher versicherung

4. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
locklock
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso nach eidesstattlicher versicherung

hallo

es geht um eine kfz versicherung, die ich mich weigere zu zahlen, bzw mich bislang geweigert habe.

das auto war auf meinen namen gemeldet, der versicherungsnehmer sollte allerdings jemand anderes sein. dieser jemand hatte auch eine versicherung abgeschlossen, diese aber schnell wieder gewechselt...heiß er ging mit soner karte von der devk zur zulassungsstelle ohne mein wissen.......
die haben natürlich die versicherung auf meinen namen gemacht. ich bekam einen vertrag geschickt, den dieser jemand(der in meinem haushalt lebte) abgefangen hat, folglich habe ich diesen nie erhalten.
dieser jemand haute irgendwann ab, sitzt inzwischen im gefängnis wegen betrug.
irgendwann bekam ich eine rechnung von ungefähr 700 euro, ich fiel aus allen wolken und habe dort erstmal angerufen. dort wurde mir gesagt, dass die versicherung auch gültig ohne meine unterschrift sei, und die devk begann zu mahnen.......
anfang diesen jahres stand dann der gerichtsvollzieher vor meiner tür, er nahm mir die eidesstattliche versicherung ab, bin nicht zahlungskräftig, da alleinerziehend von 2 kleinkindern, und weil ich bereits an insgesammt 5 stellen ratenzahlungen tätige.

jetzt hat sich ein inkassobüro zugeschaltet und fordert inzwischen insgesammt etwa 950 euro ein....hallo????? bei mir ist doch nichts zu holen?? ist das rechtens????ne weitere ratenzahlung ist für mich unmöglich? was kann ich den jetzt tun???

lg locklock

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Die Eidesstattliche Versicherung hindert nicht die weiteren Vollstreckungsmaßnahmen.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#2
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Irgendjemand muß doch den Vertrag unterschrieben haben, es scheint, als wenn die Unterschrift gefälscht ist, die Durchschrift
läßt Du Dir erstmal schicken.

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#3
 Von 
locklock
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

neine, es liegt keine unterschrift vor.......so ist mir da zumindest gesagt worden, weder eine von mir, noch von jemand anderem...auch keine gefälschte oder so....
das ganze soll über eine dopplerkarte gelaufen sein

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#4
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Diese Doppelkarte gibt die Kfz-Haftpflicht-Vers. raus, das ist der Nachweis, daß eine Vers. abgeschlossen wurde. Die Haftpflicht-Vers. ist Pflicht.Ohne diese Karte, kann das Auto nicht zugelassen werden.Diese Karten liegen nicht irgendwo rum,d.h. dafür muß es auch eine Unterschrift geben

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#5
 Von 
kpf
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Das mit der Doppelkarte geht so schon in Ordnung, es ist leider oder GottseiDank so, dass diese durch Vertreter ziemlich freizügig verteilt werden. Durch die Abgabe der karte bei der Zulassungsstelle kommt ein rechtskräftiger Vertrag zustande.

Hier gibt es also wohl keinen Ansatz. Wenn ich alles richtig verstanden habe, war das Kfz zunächst bei einem anderen Versicherer xyz versichert und durch die neuerliche Abgabe kam ein neuer Vertrag mit der DEVK zustande.

Das geht normalerweise nicht so nahtlos. Vermutlich hat der Versicherungsnehmer bei der xyz nicht bezahlt, Versicherung hat gekündigt und Zulassungsstelle wollte einen neuen Versicherungsnachweis in Form der Doppelkarte.

Grundsätzlich ist es aber mal so, dass hier mindestens 2 Verträge bestehen: 1. Versicherung./.Versicherungsnehmer und 2. Versicherungsnehmer./.Kfz-Halter.

Unter dieen Annahmen, würde ich auch unter Berücksichtigung evtl. Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und einer mgl. Teilnahme am Strassenverkehr mit einem nicht zugelassenem/versicherten Fahrzeug einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Peter

-----------------
"Peter
http://www.tunesien4you.com"

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#6
 Von 
haide
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 16x hilfreich)

Wer ist Inhaber des vollstreckbaren Titels ?
Sicher wohl die KFZ-Versicherung ! Hat diese ich durch Rechtsanwälte vertreten lassen ?
(Steht alles auf dem Titel) Falls ja, sind diese Rechtsanwälte für die Eintreibung zuständig und zur Schadensminderung verpflichtet.

Nach dem Gesetz (§ 254 BGB ) trifft den Geschädigten, also denjenigen, der einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann, eine sogenannte „Schadensminderungspflicht“. Danach ist der Geschädigte verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden bzw. so gering wie möglich zu halten. Bei der Frage, ob der Schadensminderungspflicht genügt wurde, kommt es darauf an, was ein verständiger, wirtschaftlich denkender Geschädigter zum Zwecke der Schadensbeseitigung aufwenden würde. Dabei ist auch der Zeitfaktor von Bedeutung.
http://www.strafzettel.de/index.html?/content/304.htm

Durch die Einschaltung des Inkassobüros werden die Kosten unnötig hochgetrieben. Setzte Dich mit den Anwälten in Verbindung, verweise auf die Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB und unterbreite ein Ratenzahlungsangebot entsprechend Deinen finanziellen Möglichkeiten, z.B. 20,- E / Monat.


......jetzt hat sich ein Inkassobüro zugeschaltet:

Hast Du die Dir Original-Urkunde der Übertragung zum Forderungseinzug des Gläubiger vom Inkassounternehmen vorlegen lassen ?
Ohne diese Vorlage hast Du zunächst mal gegenüber dem Inkasso NULL Verpflichtungen.

Siehe dazu
§§ 409 Abtretungsanzeige, 410 BGB Aushändigung der Abtretungsurkunde
und
§§ 94 , 732 , 764a , 767 ZPO

______________________________________________________

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar sondern spiegelt meine persönlichen Erfahrungswerte und/oder meine private Meinung wieder !

-- Editiert von haide am 12.06.2004 07:56:20

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