Hallo,
ich dachte mich trifft heute der Schlag....
Ich habe angeblich bei der Telekom 05/2012 einen Vertrag abgeschlossen bzw. seitdem wäre ich einer Zahlungsaufforderung
nicht nachgekommen. Der geforderte Betrag ist 1164,70€.
Das Schreiben des Sirius Inkasso käme erst jetzt, da meine Adresse sich geändert hat. Ich wohne dort seit 2014 nicht mehr, meine Mutter lebte dort noch bis 2017. Umgemeldet habe ich mich beim Rathaus Ordnungsgemäß.
Ich kann mich nicht daran erinnern, jemals Kunde der Telekom gewesen zu sein, 2012 lebte ich noch bei meiner Mutter
und meinen ersten richtigen Handy/ Internetvertrag hatte ich bei Unitymedia.
Auch Interessant, im Brief steht "Datum des Vertragsabschlusses unbekannt"
Könnt ihr mir weiterhelfen, wie ich am besten verfahre?
Viele Grüße
Inkasso nach fast 10 Jahren
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Den Vollstreckungstitel anfordern und vorsichtshalber die Einrede der Verjährung erheben.
ZitatDen Vollstreckungstitel anfordern :
Den müsste es erst mal geben ...
ZitatKönnt ihr mir weiterhelfen, wie ich am besten verfahre? :
Ich würde dem Inkasso mitteilen, das es seinen Informationspflichten gemäß §13a / §13b Rechtsdienstleistungsgesetz nicht nachgekommen ist, man diesbezüglich Beschwerde beim Aufsichtsgericht einlegen wird, das es dieser Informationspflicht unverzüglich nachkommen soll. Vorher sei keine Zuordnung und somit auch keine Prüfung der behaupteten Forderung möglich.
Weiterhin würde ich mitteilen, dass bis dahin die Berechtigung der Forderung bestritten werde, die Einmeldung an Auskunfteien somit untersagt sind und unberechtigte Einmeldungen ohne weitere Kommunikation zivil- wie strafrechtlich verfolgt würden.
Das ganze dann per Einwurf-Einschreiben.
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Hatte mich nochmal mit Advocado in Verbindung gesetzt und diese rieten mir nach Betracht der Unterlagen ebenfalls
dazu, auf Verjährung zu setzen.
Ich habe einen Brief aufgesetzt
Einrede der Verjährung
Ihre Forderung vom (Datum), Aktenzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie eine Forderung in Höhe von … gegen mich geltend. Diese Forderung ist bereits verjährt.
Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf §214 Abs. 1 BGB von meinem Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.
Kann ich diesen so abschicken?
Und sollte ich noch androhen, gerichtliche Schritte einzuleiten, sollten noch weitere Mahnungen folgen?
ZitatKann ich diesen so abschicken? :
Und sollte ich noch androhen, gerichtliche Schritte einzuleiten, sollten noch weitere Mahnungen folgen?
Klar kann man machen, wenn man ein müdes Lächeln beim SB erzeugen will. Im Grunde ist das lächerlich.
Der Rest ist iO und würde ich auch so schicken.
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