Inkasso nicht bezahle RE

28. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
fb508924-77
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso nicht bezahle RE

Hallo Zusammen,

meine Frau hat einen Inkassobrief wegen einer nicht bezahlten RE bekommen.
Sie hat diese tatsächlich nicht bezahlt, da sie sie diese im Mailpostfach übersehen hat.

Nun habe ich folgende Aufrechnung vom Inkasso

09.11.2024 Forderung 14,94 €
Zinsen (23.11.2024 - 21.01.2025) 0,19 €
Inkasso 0,9 Gebühr 27,00 €
Post und Tele 5,40 €
Auskunftskosten CTA 15,00

= 70,03 €

Inkasso bietet jetzt an wenn wir bis 04.02.2025 bezahlen senken Sie die Geschäftsgebühr auf 0,5 und Anteilig die Auslagenpauschale. Dann wären es 55,63 €

Zitat:
Sofern Sie die Forderung eingehend bis zum 04.02.2025 vollständig bezahlen, beträgt die Geschäftsgebühr 0,5 entsprechend Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG gemäß §13e RDG, $$ 280, 286 BG, nebst anteiliger Senkung der Auslagenpauschale entsprechend Nr. 7002 VV RVG gemäß §§ 280, 286 BGB. Der Zahlbetrag verringert sich in diesem Fall auf 55,63 € (zzl. Zinsen ab 22.01.2025)


Egal wie ich es rechne, ich kome nicht auf 55,63 € also wenn ich die Inkassogebühr auf 24,50 € und die Pauschale auf 4,90 € senke sind es immernoch 67,03 €.

Was ich jetzt aber machen würde:
> Mahnkosten streichen, da nur eMail Mahnung vom Anbieter gekommen ist
> Geschäftsgebühr auf 24,50 €
> Post und Telekommunikationspausche auf 4,90 €
> Auskunftskosten CTA würde ich auch komplett streichen, es heißt zwar
Zitat:
Die in diesem Schreiben verwendeten Kontaktdaten stammen nicht von unserem Auftraggeber, sondern wurden anderweitig ermittelt, z.B. von einem Einwohnermeldeamt, einem Adressdienstleister oder eine Ausfkuntei. Informieren Sie uns bitte umgehend unter den auf Seite 1 genannten Adressen, falls Sie nicht die angeschriebene Person sind

=> ja da steht tatsächlich Auskunfstei :) Da meine Frau Online bestellt hat und dort Ihre Adressdaten ja angeben musste und diese auch richtig angegeben hat(sonst hätten wir die Ware nicht) gibt es für meine Begriffe keinen Grund diese Daten zu erfragen. Auch Bonitätschecks für den Gläubiger sollten ja nicht erlaubt sein.

Damit komme ich auf
Hauptforderung 14,94 €
Zinsen 0,19 €
Geschäftsgebühr 24,50 €
Post und Telekommunikationsentgeldpauschale 4,90 €
=> 44,53 €

So nun meine Fragen:
> passt meine Argumentation und die Summen so?

> müsste ich ab dem 22.01.2025 noch Zinsen zahlen oder ist das mit Übergabe an Inkasso erledigt?

> kann ich das Inkasso direkt anmailen oder muss ich es per Post senden?
Zitat:
Zitat:
Sprechen Sie uns an, wenn Sie berechtigetigte Einwände [...] Gerne können Sie über die oben aufgeführten Adressen Kontakt mit uns aufnehmen


Da steht auch eine eMail Adresse

> Wie überweist man am Besten im Betreff Hauptforderung 15,13 € + Inkasso ?

> müsste dem Schreiben nicht eigentlich eine Vollmacht/Abtretungserklärung beiliegen?

-- Editiert von User am 28. Januar 2025 18:12

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von fb508924-77):
Die in diesem Schreiben verwendeten Kontaktdaten stammen nicht von unserem Auftraggeber, sondern wurden anderweitig ermittelt, z.B. von einem Einwohnermeldeamt, einem Adressdienstleister oder eine Ausfkuntei.

Eine Argumentation die in dem Falle an Absurdität kaum noch zu überbieten ist ...



Lag dem Schreiben liegt eine Vollmacht oder Abtretungserklärung des Gläubigers bei oder wurde Abgabe an dieses Inkasso vom Gläubiger angekündigt oder wurde erklärt das die Forderung an das Inkasso abgetreten wurde?
Im ersten Falle würde ich bestreiten, dass sie vom Gläubiger dazu bevollmächtigt worden sind, die Forderung einzutreiben.
Im zweiten Falle wären keine Inkassokosten fällig, da es eigenen Forderungen wären.

Hier bestünde die Möglichkeit direkt an den Gläubiger die ursprüngliche Forderung zu überweisen und Inkassokosten zu ignorieren.
Vermutlich wird das Inkasso sich gegenüber der eigenen Versäumnisse aber uneinsichtig zeigen und weiter nerven.


Die Inkassokosten sind bei geringen Forderungen bis zu 50 EUR auf 15 EUR gedeckelt, wenn man denn auf erstes Anfordern zahlt, die Inkassokosten sind also überhöht.

Die Post und Telekommunikationsentgeldpauschale ist überhöht.

Die angesetzten Verzugszinsen dürften unzulässig sein, aber ob man sich um 0,19 EUR streiten will? Selbst die Prüfung der Angemessenheit würde mehr kosten.

Der Ansatz von Kosten für eine unsinnige Anfrage bei einer Auskunftei ist unzulässig.


Wie sich der Betrag der Zahlung zusammensetzt kann man in dem Schreiben an das Inkasso genauestens aufschlüsseln.
Oder man überweiset jeden Posten mit entsprechenden Verwendungszweck einzeln falls man eine Flatrate bei der Bank hat.



Zitat (von fb508924-77):
Da steht auch eine eMail Adresse

Mit Inkassos macht man 2 Dinge nicht, telefonieren und mailen.
Beim telefonieren kann man nicht beweisen was besprochen wurde. Und Mails kommen überdurchschnittlich oft nicht an.

Bei Inkassos immer gerichtsfest kommunizieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12019 Beiträge, 4431x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Inkassokosten sind bei geringen Forderungen bis zu 50 EUR auf 15 EUR gedeckelt, wenn man denn auf erstes Anfordern zahlt, die Inkassokosten sind also überhöht.


Und da beißt sich die Katze regelmäßig in den Schwanz.
Ich konnte nämlich nichts dazu finden, ob das noch gilt, wenn die Inkassobude "ganz wider Erwarten" eine fehlerhafte Aufstellung bereitstellt.
Denn wenn man diese bemängelt, ist das mit der "auf erstes Auffordern", zumindest aus Sicht des Inkassos hinfällig.

Oder gibt es mittlerweile Musterverfahren von Verbraucherschutzverbänden bezüglich der "vollkommen unüblichen" Praxis?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Denn wenn man diese bemängelt, ist das mit der "auf erstes Auffordern", zumindest aus Sicht des Inkassos hinfällig.

Deshalb ja den korrekten Betrag zahlen, dann bemängeln.



Zitat (von spatenklopper):
Oder gibt es mittlerweile Musterverfahren von Verbraucherschutzverbänden bezüglich der "vollkommen unüblichen" Praxis?

Leider nicht, sind ja alles nur bedauernswerte Einzelfälle.

Ich konnte bisher auch noch kein Inkasso zur Klage animieren. Immer wenn ich schreibe, das ich diese Art der rechtsmissbräuchlichen Gestaltung gerne vor Gericht ausdiskutieren würde, kommt nichts mehr.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fb508924-77
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Woher habt ihr das mit 15 € gedeckelt? Ich lese dass mit 0,5 fache Geschäftsgebühr wenn man einfach zahlt.
Ich habe nichts dazu gefunden.

Per Mail wollte ich schreiben, da das Einschreiben ja auch wieder Geld kostet, was ich eigentlich bei der Summe nicht ausgeben wollte. Argumentativ wäre es dasselbe wie mit den Mahnungen. Wir bekommen Mahnungen via eMail also sollten die es ja auch erhalten und verarbeiten.
Alternativ natürlich via Post.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von fb508924-77):
Woher habt ihr das mit 15 € gedeckelt?

Das steht in § 13 Abs. 2 RVG.



Zitat (von fb508924-77):
Ich lese dass mit 0,5 fache Geschäftsgebühr wenn man einfach zahlt.

Korrekt.


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#6
 Von 
fb508924-77
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
§ 13 Abs. 2 RVG


da steht:
(2) Bei der Geschäftsgebühr für eine außergerichtliche Inkassodienstleistung, die eine unbestrittene Forderung betrifft (Absatz 2 der Anmerkung zu Nummer 2300 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt bei einem Gegenstandswert bis 50 Euro die Gebühr abweichend von Absatz 1 Satz 1 30 Euro.

(3) Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 15 Euro.

Also (2) sagt ja 30 € obwohl der Mindestsatz 15 € sind. Das verstehe ich irgendwie gerade überhaupt nicht.

Aber 0,5 Geschäftsgebühr sind ja mehr. Bin gerade total verwirrt oO

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von fb508924-77):
Aber 0,5 Geschäftsgebühr sind ja mehr.

Nö, 0,5 Geschäftsgebühr sind exakt 15 EUR.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2569 Beiträge, 410x hilfreich)

Der Vorgang eine falsche "erstes-Anschreiben"-Kostenaufstellung zu schicken und dann in der Folge nach Zahlung der zulässigen Gebühren zu erhöhen weil es kein einfacher Fall mehr ist, dürfte rechtsmissbräuchlich sein. Müsste man nur mal vor Gericht klären lassen.

Ein Inkasso hat da kein Interesse dran. Das müsste man im Rahmen einer Feststellungs- (dass die Forderung gezahlt wurde) und Unterlassungsklage (gegen die weitere Belästigung) klären.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb508924-77
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, das Schreiben hatten wir (Einschreiben mit Rückschein) direkt geschickt und die Zahlung geleistet.
Inkasso hat direkt via Mail gemahnt dass da noch etwas aussteht. Das haben wir ignoriert.
Nun wieder mit dem Verweis auf weitere Kosten unter anderem Gerichtskosten. Auf das Schreiben wurde überhaupt nicht eingegangen.
Beide Schreiben kamen via Mail. Sieht automatisiert aus.

Was tun?
Mail antworten?
Brief schreiben?
Anrufen?
Ignorieren?

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37040 Beiträge, 6230x hilfreich)

Zitat (von fb508924-77):
Einschreiben mit Rückschein
Welche Empfehlung war das denn ?

Zitat (von fb508924-77):
die Zahlung geleistet.
Wann und Wieviel ??

Zitat (von fb508924-77):
Auf das Schreiben wurde überhaupt nicht eingegangen.
Das hätte ich als Inkasso -Auskunftsei auch so gemacht.
Zitat (von fb508924-77):
Sieht automatisiert aus.
Zweifellos ist das richtig und zulässig,
Wieviel will man jetzt---und wofür?
Das einzige, was sich nicht ändern sollte, ist die Hauptforderung von 14,94€.

Hast du den Nachweis der Überweisung von xx€ am xx Datum ?
Empfänger und Verwendungszweck---> alles korrekt angegeben?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb508924-77
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

sorry das dauerte etwas länger.

Zitat (von Anami):
Welche Empfehlung war das denn ?


Ist doch gut zu wissen, dass der Brief angekommen ist, gerade als Beweis?

Zitat (von Anami):
Wann und Wieviel ??


01.02.2025 33,18 € (leider hat meine frau zu spät überwiesen da haben wir 2 cent drauf gepackt)

Zitat (von Anami):
Hast du den Nachweis der Überweisung von xx€ am xx Datum ?
Empfänger und Verwendungszweck---> alles korrekt angegeben?

Buchungstext:
Zahlung Hauptforderung u. Verzugszinsen u. 0,5-Geschäftsgebühr Post-Pauschale Aktenzeichen 800034602425-0


Zitat (von Anami):
Zweifellos ist das richtig und zulässig,
Wieviel will man jetzt---und wofür?
Das einzige, was sich nicht ändern sollte, ist die Hauptforderung von 14,94€.


Bitte zahlen Sie jetzt den restlichen Betrag von 36,88 EUR bis zum 03.03.2025 an das folgende
Konto:

Hauptforderung: 14,94 €

Hier mal als Link https://drive.google.com/file/d/1HODQB60n0UUf3v7yhUVnUj4F5Shf0XQ-/view?usp=sharing


Hier noch das schreiben ansich:

Zitat:
Guten Tag Frau XXX,
wir haben Ihre Teilzahlung vom 01.02.2025 über 33,18 EUR erhalten. Nach Verrechnung dieser
Zahlung steht die folgende Restforderung aus: 36,88 EUR
Bitte zahlen Sie jetzt den restlichen Betrag von 36,88 EUR bis zum 03.03.2025 an das folgende
Konto:
IBAN: DEXXXX
Verwendungszweck: Aktenzeichen: 800034602425; XXXX
Durch die Zahlung vermeiden Sie zusätzliche Kosten durch eine weitere Beitreibung über ein
Gericht. Beachten Sie, dass Sie sich laut Gesetz im Verzug befinden. Gemäß den §§ 280 und 286
BGB, haben Sie den daraus entstandenen Schaden zu erstatten. Dieser umfasst auch die
Inkassokosten. Ihre Zahlungen werden nach § 367 I BGB zunächst auf die Kosten und Zinsen
verrechnet.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX
Inkassoabteilung




-- Editiert von User am 26. Februar 2025 17:43

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37040 Beiträge, 6230x hilfreich)

Zitat (von fb508924-77):
Ist doch gut zu wissen, dass der Brief angekommen ist, gerade als Beweis?
Hast du den Beweis schon?
Zitat (von fb508924-77):
wenn wir bis 04.02.2025 bezahlen
Das IB hat die 33,18 ja am 1.2. als Zahlung eingetragen.
Was war zu spät?
Wie bist du auf 33,18€ gekommen?

Das IB wird nun Monat für Monat fordern...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
fb508924-77
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Anami):
Hast du den Beweis schon?


Ja ich habe den Beleg dass der Brief angekommen ist.

Zitat (von Anami):
Das IB hat die 33,18 ja am 1.2. als Zahlung eingetragen.
Was war zu spät?
Wie bist du auf 33,18€ gekommen?

Das IB wird nun Monat für Monat fordern


Hatte die Zinsen bis 31 ausgerechnet die Überweisung kam aber einen Tag später da ich dachte sie erhalten die Zahlung erst am 3.2 haben wir 2 Cent mehr überwiesen.

Die Frage bleibt wie verhält man sich jetzt?
Ignorieren?
Anrufen?
Schreiben?
Mailen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37040 Beiträge, 6230x hilfreich)

Zitat (von fb508924-77):
haben wir 2 Cent mehr überwiesen.
Das ist ja nun das irrelevanteste von allem.
Und wie bist du auf 33,18 als Zahlungssumme gekommen?
HF 14,94
+GG 15,00
+ PP 4,90
= 34,84

Zitat (von fb508924-77):
Die Frage bleibt wie verhält man sich jetzt?
Das ist allein deine Entscheidung. Du hast hier diverse Meinungen und Einschätzungen gelesen.
Hinweis: am Montag ist der 3.3.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb508924-77
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erst einmal Danke für deine Zeit die du investierst. Dennoch habe ich das Gefühl als ob du genervt bist.
Ich freue mich generell wenn mir jemand Tipps gibt. Es tut mir auch leid wenn ich ggf. Fehler mache oder etwas nicht verstehe. Ist für mich jetzt kein Tagesgeschäft.

Zitat (von Anami):
Das ist ja nun das irrelevanteste von allem.
Und wie bist du auf 33,18 als Zahlungssumme gekommen?
HF 14,94
+GG 15,00
+ PP 4,90
= 34,84


PP sind meines Wissens 20 % der Inkasso Gebühr. Daher nahm ich an 3 Euro an. Mir ist nicht bewusst dass es eine Mindesgebühr gibt. Aber ich mach es auch nicht täglich.

Außerdem hat das Inkasso im ersten Schreiben angeboten den Zahlbetrag auf 55,63 Euro zu senken (0,5 GG).

55,63 €
- 15 Euro Auskunftskosten
- 7,50 Euro Mahngebühren
33,13 Euro.

Darin sind für mich
33,13 euro
- 15 Euro GG
- 14,94 Euro HF
- 3 Euro PP
= 0,19 Euro Mahngebühren

Daher gehe ich von 3 Euro PP aus
Die restlichen 5 Cent sind mahngebühren vom Schreiben des Inkassos bis zur Überweisung.

Zitat (von Anami):
Das ist allein deine Entscheidung. Du hast hier diverse Meinungen und Einschätzungen gelesen.
Hinweis: am Montag ist der 3.3.


Bisher habe ich nirgends gelesen wie man darauf reagiert wenn das Inkasso auf das Schreiben per Post nicht reagiert sondern einfach automatisiert mailt.
Ich wollte nur wissen wie man sich jetzt bestmöglich verhält. Bzw was ihr tun würdet.

Da habe ich bisher nichts gelesen!?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37040 Beiträge, 6230x hilfreich)

Zitat (von fb508924-77):
Dennoch habe ich das Gefühl als ob du genervt bist.
Noch nicht. Du hast zum Thema Reaktion auf die Inkassoforderung doch etliche Meinungen und Tipps gelesen. Du hast zu entscheiden.
Für mich ist das auch absolut kein Tagesgeschäft. Meine einzige IB-Forderung ist x Jahre her, ich hatte tatsächlich die Mahnung verdödelt... und oops, dann sofort bezahlt. Ob es da um 15Cent oder *falsche* Dateneinholungskosten ging, war mir total wurscht.

Das IB macht weder mit dir noch für dich solche Rechenspielereien und Schriftverkehre, wie du sie in deinem Einschreiben Rückschein evtl. ausgebreitet hast.

Alle IB machen den ganzen Tag nichts anderes als ihr System bedienen...denn das ist deren Tagesgeschäft.

Zitat (von fb508924-77):
Bisher habe ich nirgends gelesen
Dann lies nochmal nach...oder lies hier im Forum andere Beiträge zu anderen Inkassofragen...es herrscht ja Meinungs-und Entscheidungsfreiheit.

Leider liest man selten das Ende einer solchen *Angelegenheit*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb508924-77
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Anami):
Leider liest man selten das Ende einer solchen *Angelegenheit*.


damit hast du leider recht. Ich würde hier mal versuchen besser zu agieren und euch auf dem Laufenden zu halten.

Zitat (von Anami):
Das IB macht weder mit dir noch für dich solche Rechenspielereien und Schriftverkehre, wie du sie in deinem Einschreiben Rückschein evtl. ausgebreitet hast.


Ja da hast du wohl recht, ich sehe da aber auch gerade nicht ein mehr zu zahlen als ich muss, nur weil sie gerne drohen.
Ein wenig geht mirs auch ums Prinzip. Sie haben sicher Ihre Daseinsberechtigung aber immer neue Pseudosinnlosgebühren damit mehr rausspringt?


Ich habe jetzt mal angerufen. Die Dame hat sich bedankt, dass ich wohl als einer der wenigen nicht ausgerastet bin. Sie wird es prüfen. Ich bin gespannt obs passiert ansonsten weiß ich jetzt dass mein Schreiben in der Akte steht und es sich halt einfach keiner angesehen hat. Wie zu erwarten.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37040 Beiträge, 6230x hilfreich)

Zitat (von fb508924-77):
Ein wenig geht mirs auch ums Prinzip.
Du hattest schon den Hinweis erhalten, dass man mit IB nicht telefoniert und prinzipiell auch keine Briefe schreibt. Wenn du meinst, man habe dir gegenüber Pseudosinnlosgebührenerhoben, dann beweise das, wenn es soweit und nötig ist.

Zitat (von fb508924-77):
Ich würde hier mal versuchen besser zu agieren und euch auf dem Laufenden zu halten.
Ja bitte. Du bist ja auch nicht unerfahren:
https://www.123recht.de/forum/inkasso/Atriga-Inkasso-TV-Now-2,99-__f549872.html
Wie ging dieses Geplänkel aus?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb508924-77
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb508924-77
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurzer Zwischenstand.
Inkasso hat sich nochmals via Mail gemeldet.
Wieder automatisch. Das System ist jetzt sogar der Meinung dass nicht mal eine Zahlung stattgefunden hat.

"
trotz unseres Aufforderungsschreibens vom 20.01.2025 haben wir bis zum heutigen Tage weder eine Reaktion noch eine Zahlung von Ihnen erhalten.
"

"
Ferner sehen wir uns gezwungen, ohne erneute Aufforderung gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Beachten Sie bitte, dass weitere erhebliche Kosten auf Sie zukommen können.
"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37040 Beiträge, 6230x hilfreich)

Zitat (von fb508924-77):
Wieder automatisch.
Logisch. Da setzt sich keiner hin und stöbert *in deiner Akte*. Es liest auch niemand deinen Einschreiben-Rückschein-Brief.
Weitere Kosten wurden schon im vorigen Mailtext angekündigt, wenn du die Restforderung nicht bis spätestens 3.3. überweist.
Hattest du nicht nur die Hauptforderung von 14,94 überwiesen---und an wen?
Zitat (von fb508924-77):
Inkasso hat direkt via Mail gemahnt dass da noch etwas aussteht. Das haben wir ignoriert.


Nun kannst du weiter ignorieren, oder wieder centgenaue Zinsen ausrechnen oder Briefe schreiben.
Oder abwarten, ob ein Mahnbescheid kommt.

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#22
 Von 
fb508924-77
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey,

Nun ich wollte ja auf dem Laufenden halten. Wurde ja auch gewünscht.

Ich habe die Hauptforderung inklusive Zinsen und Inkassokosten ans Inkassobüro zweckgebunden überwiesen.

Vermutlich mal abwarten ob ein Mahnbescheid kommt.

Aber der Bot den Text nochmals variiert?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von fb508924-77):
Kurzer Zwischenstand.

Danke für das Update.



Zitat (von fb508924-77):
Aber der Bot den Text nochmals variiert?

Kann gut sein. Die Drohungen werden meist immer wilder.


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