Inkasso nicht nachvollziehbare Rechnung

29. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
fb343974-55
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkasso nicht nachvollziehbare Rechnung

Hallo zusammen,

meine Lebensgefährtin bekam gestern Post von diagonal Inkasso GmbH mit einer Forderung in Höhe von rund 70 EUR.

Es ist angeblich die zweite Mahnung. Gefordert wird etwas, dass meine Freundin angeblich über ihr Telefon am 25. März getätigt hätte. Aber die gesamte Story ist sehr kurios und verwirrend.

1. Meine Lebensgefährtin hat kein eigenen Telefonanschluss. Das alles läuft komplett über mich.

2. Es ist wahr, dass wir bei der April-Telefonrechnung einen außergewöhnlichen Kostenpunkt einer gewissen mr. nexnet GmbH aufgelistet hatten, der nicht über die normale Rechnung laufen konnte, sondern seperat beglichen werden muss. Bruttobetrag 10,73 EUR. Daraufhin wurde der Telefonanbieter kontaktiert, um nachzufragen, was das sei. Auskunft konnte nicht erteilt werden, man müsse sich an den Rechnungssteller wenden. Tja das sagt sich einfacher, als es tatsächlich ist. Eine Telefonnummer gibt es nämlich auf der Internetseite des Unternehmens nicht. Es gibt nur Kontaktformulare für Rechnungs- oder Mahnungsfragen. Keine sonstigen Kontaktmöglichkeiten. Dieses Formular wurde mehrfach mit der Bitte um Rückmeldung und der Auflistung der in Anspruch genommenen Leistung ausgefüllt. Es kam natürlich nichts. Also habe ich Anfang Mai nochmals Google in Anspruch genommen und konnte eine E-Mail ausfindig machen. Diese angeschrieben und es kam sogar eine Rückmeldung, dass sie sich den Fall annehmen und sich bei mir melden. E-Mailbestätigung liegt noch vor.

Seither ist nicht passiert. Bis gestern. Da flatterte die angeblich zweite Mahnung von diagonal inkasso GmbH ins Haus. Bloß, jetzt das wirklich kuriose, diesmal war der Gläubiger eine micropayment AG und die ursprünglich Forderung hätte 14,99 EUR betragen. Die Debitorennummer zur Aprilrechnung war noch dieselbe. Nur eine andere Firma war jetzt Gläubiger und der ursprüngliche Rechnungsbetrag von 10,73 EUR brutto betrug nun angeblich 14,99 EUR.

Also versucht man die Inkassofirma zu kontaktieren. Es stand ja so schön auf dem Schreiben, für Fragen etc rufen Sie uns an. Natürlich eine 01805-Nummer. Eine Bandansage, die nach geraumer Zeit einen erklärt, es gäbe keine persönliche Beratung und dann nach weiterer Wartezeit wird ein für eine persönliche Beratung eine weitere 01805-Nummer angesagt.

Die letzte Nummer habe ich angerufen und es wurde mir nun erstmalig erklärt, was angeblich von meinen Telefonanschluss getätigt wurde. Irgendein komischer Account gekauft.
Aber das Verwirrende beginnt nun erst. Es wurde mir ein dritter ursprünglicher Rechnungbetrag von 9,99 netto genannten (was ein Bruttobetrag von 11,89 EUR entspricht), zu welchem noch Mahnkosten gekommen wären. Daraufhin habe ich der Dame am Telefon erklärt, dass es nun schon der dritte Betrag sei, den ich diesbezüglich höre und es unterschiedliche Firmen sind, die mir das in Rechnung stellen, aber die Debitorennummer deiselbe sei. Das war anscheinend der Startschuss für die gute Frau. Nun ging es los, dass mr nexnet GmbH und micropayment AG ja dieselbe Firma sei, ich nicht ständig sagen soll, dass es verschiedene Beträge geben würde (Obwohl ich zwei schriftlich vorliegen habe). Außerdem wäre die erste Mahnung mit einer detailierten Kostenaufstellung am 5. Juni an meine Freundin rausgegangen. Woraufhin ich eben entgegnete, dass mein Freundin nichtmal einen Telefonanschloss besäße und definitiv keine Mahnung kam. Dann wurde die Mitarbeiterin recht laut und meinte, die Mahnung sei bei ihnen raus, das würde ja alles gescannt und per Post-ID Verfahren versandt. Auf meinen Konter hin, dass bei Post-ID unterschrieben und teilweise der Ausweis gezeigt werden muss, weshalb es doch keinerlei Problem darstellen dürfte, mir zu sagen wer denn die Sendung angenommen hat, wurde aufgelegt.

Der zweite Anruf wenige Minuten später, wieder auf die 01805-Nummer, brachte mich zu einer weiteren Dame, während im Hintergrund lautstark über Ratenzahlungen und Ähnliches diskuttiert wurde.
Ich schilderte erneut mein Anliegen und dass die Kollegin mich aus der Leitung geworfen hätte. Nun wurde mir zwar derselbe Rechnungsbetrag wie beim Telefonat zuvor genannt. Aber mir wurde erklärt, dass ich die Pflicht habe jede Rechnung binnen 14 Tage zu begleichen, obgleich ich weiß was mir eigentlich in Rechnung gestellt wird oder nicht. Ich fiel der Dame dabei ins Wort, weil es kompletter Unsinn ist. Wenn mir jemand eine Zahlungsaufforderung schickt ohne die Leistung aufzuführen, die ich angeblich in Anspruch genommen habe, dann bin ich auch nicht verpflichtet zu zahlen. Zumal hier ja nichtmal klar ist, wer eigentlich die Rechnung gestellt hat. Nexnet oder Micropayment.
Also erklärte ich der Dame auch nochmal, dass ja angeblich eine Mahnung via Post-ID an meine Freundin gesandt worden ist und dieses nachweislich angenommen wurde. Ich habe extra nachweislich erwähnt, weil das im vorigen Telefonat mehrmals fiel. So wurde mir nun gesagt, dass es nicht im Post-ID Verfahren verschickt worden sei, sondern als Einschreiben. Für mich macht das nichts, denn auch dann könnte man mir eine Sendungsnummer zur Überprüfung geben, da mir das Ganze langsam sehr suspekt vorkommt und ich die Verbraucherzentrale wohl einschalten würde. Als Antwort kam nur ein Lachen, dass sie mir diese Nummer höchstens vor Gericht geben würden und außerdem hätte ihre Kollegin ja Recht gehabt. Mit mir könne man nicht reden und die Verbraucherzentrale würde ja nur sagen, was sie mir soeben gesagt hätte. Und zack aufgelegt.

Also für mich ist das an Unverschämtheit nicht zu überbieten. Ich habe hier alle Unterlagen mit den verschiedenen Rechnungsbeträgen und Rechnungsstellern, die Bestätigung über Eingang meiner Bitte um Daten und den Widerruf gegen die Forderung.

Wie soll ich denn nun weiter vorgehen. Soll ich zur Verbraucherzentrale, was genau können diese mir noch raten außer den Widerruf gegen die Forderung oder kann ich das einfach liegen lassen oder der Gang zum Anwalt?
Alle Firmen, die bei meiner Geschichte vorkommen sind im Internet alles andere als unbescholtene Unternehmen.

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Da sind Sie wohl auf einen Abzocker hereingefallen.
Zahlen Sie nichts, reagieren Sie auf nichts mehr.
Insbesondere sollten Sie niemals versuchen etwas telefonisch zu regeln.Wenn überhaupt, dann schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.
Alles andere ist vergebliche Mühe.
Bleiben Sie standhaft. Warten Sie, bis ein Mahnbescheid kommt, was aber nicht zu erwarten ist.
Erheben Sie ggf. Widerspruch. Dann muß der Gläubiger seine Forderung begründen.Es ist durchaus möglich, dass ein Mahnbescheid kommt. Damit versucht man Sie einzuschüchtern.
Erheben Sie Widerspruch, hat der Gläubiger 6 Monate Zeit zu begründen.Ich gehe aber davon aus, dass die Sache im Sande verläuft.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kabul
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 81x hilfreich)

WHOW!

Sie sind aber echt gutmütig.

Also: Alle Schreiben ignorieren und warten bis der Mahnbescheid kommt. Vorher sollten Sie auf nix reagieren.

Sobald der MB dann im Briefkasten ist, MÜSSEN Sie dem MB widersprechen. Das ist ganz zwingend notwendig. Ein Mahnbescheid kommt IMMER vom Amtsgericht in einem gelben Umschlag. Dort hat der Postbedienstete Datum und Uhrzeit der Zustellung vermerkt.

Meistens jedoch kommen noch vor einem eventuellen Mahnbeschied ein paar Drohbriefe des Inkassounternehmens. Aber dann ist auch irgendwann mal Ruhe. Bitte verschwenden Sie Ihr Geld nicht damit dort immer wieder anzurufen. Das bringt gar nichts.



-- Editiert Kabul am 29.06.2012 16:41

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb343974-55
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

So,

es gibt Neuigkeiten von der illustren Gesellschaft. Und zwar hat dieselbe Firma im letzten Monat erneut 1,99 € meiner Freundin, die immernoch kein Telefonanschluss besitzt, in Rechnung gestellt.

Bei der alten Sache kam heute die "letzte Mahnung". Es ist die Zweite. Meine Freundin hätte sich ja auf die zugesandten Ratenzahlungsvorschläge nicht gemeldet. Es kam seit dem letzten Eintrag hier keinerlei Post der ominösen Firma. Das Lustige ist, die Ursprungsforderung beträgt jetzt wieder 14,99 €. Was ja schon die Mitarbeiter am Telefon mit sagten, dass es nicht so wäre. Hinzu kamen jetzt nochmal Kosten in Höhe 20,- € für die Bearbeitung.

Ich warte mal weiter ab. Bis das gerichte Mahnverfahren kommt.



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

Kann es nicht sein, dass die 19,xx der nettobetrag ohne Steuern ist ....also mit Steuern sind es dann 14,99 euro?! Hört sich so an als ob die euch so ein Abo oder ähnliches (siehe Jamba) andrehen wollen.....

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Lass die Telefonanrufe bei Inkasso Call Agents


quote:<hr size=1 noshade>Ein Inkassobüro oder ein Anwaltsbüro meldet sich wegen angeblich geführter - jedoch nicht mehr nachzuvollziehender Telefongebühren ?
( z.b Call by Call Anbieter )

Kraftvolle effektive Gegenwehr mit der Einforderung des Prüfprotokolls gem TKG § 45 i ( früher : TKV § 16 ) führt sehr oft zur umgehenden Ausbuchung !
z.b
Nachweisbar das beauftragte Inkassobüro in Verzug setzen :
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Sie setzen mich erstmalig mit Ihrem Schreib darüber in Kenntnis das es angeblich ofene Verbindungsentgelte Ihres Auftraggebers gegen mich geben soll
Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.
Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB ) Gebrauch."

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Der Gesetzestext gibt dazu das hier her:
Zitat von § 16 TKV :
Ergibt die technische Prüfung Mängel, die die beanstandete Entgeltermittlung beeinflußt haben könnten, wird widerleglich vermutet, daß die Verbindungsentgelte des Anbieters unrichtig ermittelt sind.

Wenn die Forderung mit einer Einrede behaftet ist, hat der Verbindungsnetzbetreiber verschiedenes zu tun. Dazu gehört auch eine technische Prüfung nach § 16 TKV. Diese kann nicht vom Verbindungsnetzbetreiber selbst vorgenommen werden, sonder muss in den allermeisten Fällen bei der Telekom in Auftrag gegeben werden. Allerdings muss das Prüfprotokoll erst auf Verlangen vorgelegt werden. Es ist der Nachweis, dass die Gebührenerfassungsgeräte und die Verbindung bis zur Schnittstelle, an der Dein Netzzugang liegt, zum Zeitpunkt der Einwahl in technisch einwandfreiem Zustand waren.

Die Anbieter sind regelmäßig gar nicht in der Lage so eine technische Prüfung durchführen zu lassen, zumal sie auf eingene Kosten dazu einen Schverständigen zu beschäftigen haben. Die Kosten für die technische Prüfung, wie es der Gesetzgeber vorsieht, übersteigen dabei die strittigen Verbindungkosten um ein Vielfaches, so dass es unwirtschaftlich ist, die Prüfung überhaupt in Auftrag zu geben. Sollte keine technische Prüfung (trotz Aufforderung des widerspruchführenden Kunden) erfolgen, besteht theoretisch keine Zahlungsverpflichtung.....

Das AG Waiblingen ( AZ 8 c 2472/04 )hatte darüber zu entscheiden, wann ein Netz-Betreiber ein technisches Prüfprotokoll nach § 16 Abs.3 TKV vorzulegen hat, wenn er die Bezahlung von Telefon-Entgelten verlangt.
Ein verspätetes Prüfprotokoll nach § 16 TKV gilt somit als nicht vorgelegt. Der Netz-Betreiber hat keinen Anspruch auf Begleichung der Telefonrechnung.

Das AG Tostedt ( AZ 3 C 399/ 05 ) hat entschieden, dass ein Telefon-Anbieter nur dann einen Vergütungsanspruch hat, wenn er auch den nach § 16 Abs.3 TKV erforderlichen Prüfbericht vorlegt.
Tut er dies nicht, so besteht kein Anspruch auf Zahlung der Entgelte.


Achtung

Da das Protokoll für die Gegenseite sehr kostenaufwendig ist wird gerne getrickst :

1. Der evtl vom Inkasso/ RA oder Telko dann lediglich vorgelegte bzw zugeschickte Einzelverbindungsnachweis ist natürlich nicht das Prüfprotokoll gem TKG § 45 i

2. Einge Telkos/Inkassobüros/RAs negieren das Erstellen des Protokolls mit dem Hinweis die 8 Wochen seit der entsprechenden Telekom Rechnung seien vorbei und die Frist somit abgelaufen. In diesem Fall müsste in einem (wenig wahrscheinlichen) Gerichtsverfahren die Gegenseite die Zustellung der damaligen Telekomrechnung nachweisen (!) - was aus bekannten Gründen nicht möglich ist
<hr size=1 noshade>





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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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