Inkasso obwohl Forderung bereits beglichen

21. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Snoopy2109
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso obwohl Forderung bereits beglichen

im September 2012 habe ich im ****-Onlineshop Schlaufenschals bestellt, die Bezahlung sollte per Rechnung über ----- erfolgen. Der Betrag wurde rechtzeitig bezahlt, am 10.10.12; es gab nur Probleme mit der Retoure, diese wurde vom DPD erst am 08.11.2012 abgeholt. Am 05.11.2012 kam eine Mahnung per Mail (die Einzige), daraufhin habe ich mich an den ****-Shop tel. gewendet und diese wollten die Angelegenheit mit ----- klaren, damit war der ganze Fall für uns erledigt. Jetzt am 17.05.2014 kam ein Schreiben von Mediafinanz Inkasso, wonach die Gesamtforderung noch offen wäre. Ich habe den Kontoauszug gesucht und im Nachhinein festgestellt, dass der Verwendungszweck bei der Überweisung falsch angegeben wurde, das habe an die Mediafinanz geschickt die Zahlung wurde jetzt gefunden und verbucht; jetzt soll ich die Differenz trotzdem bezahlen. Normalerweise hätte die ----- das Geld zurückbuchen müssen, wenn die es nicht zuordnen können und nicht einfach behalten. Muss ich jetzt die Inkasso- und die Mahnkosten bezahlen?

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-- Editiert von Moderator am 22.05.2014 00:02

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10685 Beiträge, 4205x hilfreich)

quote:
Muss ich jetzt die Inkasso- und die Mahnkosten bezahlen?


Nein.

Kurz und einmalig dem Inkasso noch mitteilen, dass die Hauptforderung seit langem erledigt ist und alle weiteren Forderungen somit nicht berechtigt sind.
Folgenden Passus unten drunter
"Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien, weitere Schreiben von Ihnen werde ich nicht beantworten".

Wenn du nett sein willst, drohe direkt mit einer negativen Feststellungsklage und einer Beschwerde beim zuständigen Landesgerichtspräsidenten (Sitz des Inkassoladens), im Falle das sie weiterhin an Ihrer Forderung festhalten.

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-- Editiert spatenklopper am 21.05.2014 16:35

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
jetzt soll ich die Differenz trotzdem bezahlen.


Kinder wollen auch immer Sachen, die sie nicht kriegen. Ich würde gar nichts weiter tun, auch nicht weiter reagieren. Kommt es zum gerichtlichen Mahnbescheid, diesem widersprechen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 21.05.2014 16:41

-- Editiert mepeisen am 21.05.2014 16:41

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10685 Beiträge, 4205x hilfreich)

quote:
Kinder wollen auch immer Sachen, die sie nicht kriegen.


Ergänzung dazu um die Ehre der Kinder zu wahren:

Kinder sind in dieser Hinsicht einfacher als Inkassodienste!



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Vor allem lernen es die Kinder irgendwann, wenn man konsequent Nein sagt. Inkassos lernen das nicht. Insoweit sind sie also dümmer als Kinder oder?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

beim zuständigen Landesgerichtspräsidenten Landesgerichte gibt es bloß in Österreich. Wenn man der Inkassofirma schon drohen wíll, dann sollte man den korrekten Begriff benutzen: Landgericht

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 21.05.2014 18:23

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

BillSafe gehört zu den ein Online Bezahldiensten und die Inkasso gebühren sind nicht zulässig :

http://www.iff-hamburg.de/index.php?id=1976&viewid=48119

Abgesehen davon ist die rechtsprechung bezüglich Inkassogebühren ohnehin sehr inkassounfreundlich

http://inkassokosten.wordpress.com/

Ich würde schriftlich reagieren :

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."



Es ist jedoch nicht ausgeschlossen das das Inkassobüro das Schreiben ignoriert und trotzdem weitere Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert !
Gelegentlich wird noch ein Schreiben der Vertragskanzlei nachgeschoben
Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig

Mental auf einige mahnbriefe einstellen
Eine Klage expl wg den MediaFinanz Gebühren halte ich für extrem wenig wahrscheinlich

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 21.05.2014 22:01

-- Editiert thehellion am 21.05.2014 22:02

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rene1982
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Mediafinanz sind die letzten Mahnkasper die sind sowas von unseriös. Die machen garnichts.

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0x Hilfreiche Antwort

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