Inkasso ohne Mahnung trotz Kündigung

20. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Edyta123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Inkasso ohne Mahnung trotz Kündigung

Hallo, vlt. kann mir jeman helfen. Ich habe volgendes Problem: am 31.08.2015 habe ich meine Fitnessstudio gekündigt(Sonderkündigung wegen Umzug ins Ausland zum 30.09.2015- Kündigung wurde personlich in Fitnessstudio abgegeben, ich habe eine Kopie mit Stempel und Unterschrift, dass die die Kündigung erhalten haben. Ich habe gerade in der Briefkaste eine Ikasso-Brief gefunden, die von Fitnessstudio beauftragt würde. Die fordern von mir Beiträge für die Monate 10-12.15 +Mahnkosten Zinsen und Inkassokosten (Hauptforderung 109,60, zu zahlender Betrag 181,51 €)
Leider habe ich trotz Aufforderung nie eine Bestätigung für die Kündigung bekommen.
Ich bin verwundert über diese Forderung. Muss ich das jetzt zahlen? Ist die Einschaltung eines Inkosso ohne Mahnung erforderlich? Ist eine Kündigung bestätigungspflichtig? Ist die Fitnessstudio verpflichtet mich zu informieren, dass die Kündigungsfrist nicht angenommen ist oder mich zu informieren über einen anderen Frist. Das ist sehr viel Geld für mich. Wenn ich wusste, dass die Kündigung nicht angenommen wird würde ich die Beträge weiter zahlen zum fristgerechte Termin ohne sich auf zusätzlichen Kosten aussetzen.

PS. Ich bin in zwei Länder angemeldet meine geplannte Aufanthalt in Ausland wurde verkürzt und ich bin schnell wider in Deutschland. Kann aus diesem Grund die Fitnessstudio meine Kündigung zurückzutreten und das Vertrag weiter verlängern?
Bitte um eine Rat.

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12 Antworten
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#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

War in den AGB ein Sonderkündigungsrecht für den Fall eines Umzugs vorgesehen? Falls nein, dann gab es keinen zulässigen Grund für die Sonderkündigung (der Umzug ist alleine Deiner Einflusssphäre zuzuordnen, wieso soll also das Fitnessstudio dadurch einen Nachteil erleiden?) und es ist der Mitgliedsbeitrag bis zum regulären Vertragsende zu bezahlen.

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#2
 Von 
Edyta123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja, ich hatte die Möglichkeit außerordentlich zu Kündigen zB beim Umzug Frist 4 Wochen zum Monatsende. Den Frist habe ich einbehalten. Die Kündigung habe ich persönlich abgegeben und habe ich eine Kopie mit Stempeln und Unterschreift und bis jetzt kam nichts. Keine Mahnung, keine Brief dass die Kündigung nicht wirksam ist, oder abgelehnt und ich noch weiter zahlen muss. Also habe ich gedacht dass die Sache erledigt ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Wenn in den AGB ein Sonderkündigungsrecht festgelegt ist und Du einen Nachweis hast, dass die Kündigung rechtzeitig abgegeben wurde, dann würde ich dem Inkasso genau das schreiben und die Forderung zurückweisen.

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#4
 Von 
Edyta123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Ist die Fitnessstudio verpflichtet mich zu informieren, wenn die Kündigung nicht rechtswirksam, abgelehnt ist? Aus meiner Sicht habe ich die Friste einbehalten, aber ich habe auch keine schriftliche Bestätigung bekommen.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Eine Kündigung kann nicht unwirksam sein. Dies ist eine einseitige Handlung. Sprich: Du musst nur nachweisen, sie abgegeben zu haben und diesen Nachweis hast du ja mit Stempel und Unterschrift. Ob das Studio die Kündigung bestätigt oder ablehnt ist grundsätzlich vollkommen egal. Sie ist und bleibt gültig und laut AGB ist sie auch so möglich gewesen.

Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ihre Mandantin versucht sich hier offenbar gezielt an einem Betrug und einer Nötigung, denn ich habe eine schriftliche Bestätigung mit Unterschrift, dass sie meine fristgerechte Sonderkündigung erhalten hat. Sollten Sie mich weiterhin belästigen, werde ich mit allen denkbaren mitteln gegen Sie und Ihre Mandantin vorgehen (Strafanzeige, negative Feststellungsklage, Beschwerde beim Aufsichtsgericht). Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen, daher muss ihre Mandantin schon Klage einreichen beim zuständigen Amtsgericht, wenn sie auf ihrer Forderung bestehen will."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Edyta123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank.
Nur noch kurze Frage wegen diese Kündigung: Es war außerordentliche Kündigung wegen Umzug ins Ausland.
Meine geplante Aufenthalt ins Ausland würde verkürzt, da die Angebote zurück gezogen ist, die haben jemanden anderen gefunden. Da ich zwei Hauptwohnsitze habe, eine im Ausland habe ich mich nicht umgemeldet und in Deutschland bleibte ich angemeldet. (Was auch gut war, weil ich gleich wider zurück hier kam.) Kann aus diesem Grund die Fitnessstudio meine Kündigung zurückzutreten und das Vertrag weiter verlängern? Sollte ich vorher da was beachten?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Edyta123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank.
Nur noch kurze Frage wegen diese Kündigung: Es war außerordentliche Kündigung wegen Umzug ins Ausland.
Meine geplante Aufenthalt ins Ausland würde verkürzt, da die Angebote zurück gezogen ist, die haben jemanden anderen gefunden. Da ich zwei Hauptwohnsitze habe, eine im Ausland habe ich mich nicht umgemeldet und in Deutschland bleibte ich angemeldet. (Was auch gut war, weil ich gleich wider zurück hier kam.) Kann aus diesem Grund die Fitnessstudio meine Kündigung zurückzutreten und das Vertrag weiter verlängern? Sollte ich vorher da was beachten?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Man kann sicher diskutieren, wenn man nur wenige Tage umgezogen war. Du solltest auch alle Beweise aufheben, insbesondere dass du dort wirklich warst, welche Gründe das hatte usw. Die Kündigung wäre meiner Meinung nach nur dann ungültig, wenn du von vornherein wusstest, dass du wenige tage später wieder zurück sein würdest....

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Edyta123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Habe das jetzt mal so formuliert - ist das soweit okay ? - Verweis auf Schadensminderungspflicht des Auftraggebers sinnvoll ?

Ihre Schreiben vom 17.02.2015 Aktenzeichen:…
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück.
Es gab nie Mahnungen, ich befand mich nicht in Verzug.
Ihr Mandant versucht sich hier offenbar gezielt an einem Fehler. Meine Vertrag von 22.11.2012 (NICHT von 06.12.2012) würde am 31.08.2015 gekündigt. Ich verfüge über eine schriftliche Bestätigung mit Unterschrift, dass clever fit Fellbach meine Sonderkündigung erhalten hat. Ich bekam von clever fit Fellbach auch keine Information, dass meine Kündigung nicht fristgerecht wäre, oder ungültig.
Ich habe auch keine Mahnungen von clever fit Fellbach, somit verfüge ich keine Informationen über bestehende Zahlungsrückstände. In diesem Fall ist die sofortige Einschaltung eines Inkassos ohne Mahnung i.d.R ein Verstoß gegen Schadensminderungspflicht, so dass Inkasso kosten nicht bezahlt werden müssen. Sollten Sie mich weiterhin belästigen, werde ich mit allen denkbaren Mitteln gegen Sie und Ihre Mandant vorgehen. Weiter Briefe bleiben unbeantwortet und einem Mahnbescheid werde ich widersprechen.
Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien.
Zur Prüfung der Forderung senden Sie mir zu: Vollmacht im Original und Vertragskopie des zwischen Ihnen und der Mandantin geschlossenen Vertrags.
Mit freundlichen Grüßen

Anlage
- Kopie des Kündigung

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Kopie der Kündigung würde ich weglassen. Die haben sie ja erhalten, wieso also doppelt schicken... Zudem würde ich auch Vollmachten usw. nicht anfordern und nicht auf den fehlenden Verzug hinweisen. Einfach nur ein "Ich habe gekündigt, habe den Erhalt der Kündigung schriftlich, also lasst mich in Ruhe, sonst setzt es was hinter die Löffel".

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#11
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

Das vorzeitige Kündigungsrecht wegen Umzug würde ich allerdings nicht direkt ausschliessen...
Der BGH teilt zu diesem Punkt in seinem Grundsatzurteil vom 08.02.2012 (Az. XII ZR 42/10 ) mit, dass der Vertrag mit einem Fitnessstudio immer aus einem wichtigen Grund außerordentlich gekündigt werden darf, sofern ein solcher gegeben ist. Damit wird vom Grundsatz her bestätigt, dass ein Umzug zur Kündigung berechtigt.
Manche Fitnessclubs, die eher kundenunfreundlich agieren, verweigern sich dennoch einer solchen Kündigung. Diese Studios behaupten dann, dass ein Fitnessstudiovertrag nicht wegen Umzugs gekündigt werden darf. Sie weisen darauf hin, dass ein Umzug in der privaten Entscheidung eines jeden einzelnen läge, und der Studiobetreiber darauf keinen Einfluss habe. Der Kunde könne also selbst entscheiden, ob er umzieht oder nicht. In diesem Zusammenhang wird dann auf ein früheres Urteil des BGH verwiesen, welches in einem Umzug keinen Kündigungsgrund sah (BGH Urteil vom 11.11.2010 (Az. III ZR 57/10 ). Dieses Urteil erging aber in Bezug auf die Kündigung eines Festnetz/DSL-Vertrags, und nicht hinsichtlich eines Fitnessstudios. Es handelt sich damit um einen gänzlich anderen Sachverhalt.

Signatur:

ein Schelm...wer böses dabei denkt ;)

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Kleiner Hinweis: Wörtliche Zitate sollte man als solche auch kennzeichen.

Ich kenne die Seite von der obiges Zitat stammt und die dortigen Ausführungen sind schlichtweg Unsinn. Da versucht der Verfasser, seine persönliche Rechtsansicht zu vertreten und verdreht die Quellenlage wie es ihm gerade passt.

Dass ein wichtiger Grund eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt ist klar, dazu hat es dieses BGH-Urteil nicht gebraucht (dort ging es schließlich auch nur um die Abdingbarkeit des außerordentlichen Kündigungsrechts in AGB).

In Az. III ZR 57/10 hat der BGH folgendes ausgeführt:

Zitat:
Insbesondere kann derjenige, der die entscheidende Änderung der Verhältnisse, wie hier den Umzug, selbst bewirkt hat, aufgrund dieser Änderung keine Rechte herleiten (BGH aaO). Umstände, die ausnahmsweise ein Abweichen von diesen Grundsätzen rechtfertigen könnten, bestehen aus den vorstehenden Gründen nicht.

Das ist eine völlig allgemeine Feststellung und nicht im Geringsten auf einen DSL-Vertrag bezogen. Passt dem Autor obiger Ausführungen natürlich nicht in den Kram, deswegen schwafelt er was von einem "gänzlich anderen Sachverhalt"... ist es aber nicht.

Zudem sollte man auch bedenken, dass der Gesetzgeber in Bezug auf Telekommunikationsverträge bewusst ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug eingeführt hat - wieso sollte er das tun, wenn es ein generelles Sonderkündigungsrecht bei Umzug gäbe.

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