Inkasso ohne Mahnung und Inkassokosten

27. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
michabudde
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkasso ohne Mahnung und Inkassokosten

Guten Abend,

heute hat mich ein recht unschöner Brief einer Süd-Westdeutsche Inkasso GmbH erreicht.

Folgendes ist passiert:

Am 22.05.2007 habe ich eine Rechnung der Tchibo direct über 94,91 EUR erhalten. Leider habe ich die Bezahlung versäumt.
Im Juni sind wir umgezogen, haben brav einen Nachsendeauftrag gestellt. Seit Mai haben wir nichts mehr von tchibo gehört,
obwohl sie ja E-Mail-Adresse und Telefonnummer von mir haben.

Auf Nachfrage bei der Kundenbetreuung von tchibo habe ich heute erfahren, dass sie mir angeblich drei Mahnungen an die alte
Adresse gesendet haben - von denen mich trotz Nachsendeauftrag (andere Briefe kommen auch an) keiner erreicht hat.

Die Forderung vom Inkasso (übrigens auch an die alte Adresse, aber brav nachgesendet...) sehen wie folgt aus:

Hauptforderung aus Warenlieferung 106,81 EUR (wohl inklusive Mahngebühren, 1. - 3. Mahnung)
Verzugszinsen 2,18 EUR
Mahngebühren der Gläubigern 2,50 EUR
Inkassogebühren inkl. Kontoführungsgebühr (18 EUR): 63 EUR

Nun meine Frage:

1. Kann ich mich gegenüber tchibo darauf berufen, nie eine Mahnung erhalten zu haben oder genügt bereits der Erhalt der Rechnung für ein Inkasso?
2. Sind die Inkassogebühren von 63 EUR gerechtfertigt, da sie ca. 60 % der Hauptforderung betragen? Wenn nein, was kann man tun?

Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße

Michael Budde

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Zu 1: Eine Mahnung ist entgegen einer weit verbreiteten falschen Meinung nicht erforderlich. Sie befanden sich in Verzug und haben die Inkassokosten somit zu tragen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Er trägt die Mahngebühren von insgesamt ca 16 €
Damit ist Tschibo sehr gut bedient
Mehr ist bei einer Hauptforderung in dieser Höhe ( 94,91 EU ) ohnhin nicht durchsetzbar !
Ich würde also - wäre ich an Stelle des Sünders - den kompletten Betrag - abzüglich der
Inkassogebühren ( 63 EUR ) direkt und unangekündigt
auf das Konto von Tschibo überweisen und dem Inkassobüro nach Erhalt des nächsten Briefes per fax mitteilen das die Forderung vollumfänglich zurückgewiesen wird und diesbezüglich auf den rechtsweg verweisen.
Der Kontaktaufnahme per Telefon
(Telefoninkasso durch Call Agent)würde ich ausdrücklich untersagen.
Der Speicherung und Weitergabe meiner Daten widerspreche ich gem BDSG
Eine erfolgreich durchgeführtes Gerichtsverfahren expl wg nicht titulierter Inkassogebühren eines extern beauftragten IBs ist mir nicht bekannt (bei beglichener HF)
Die evtl trotzdem kommenden Bausteinmahnbriefe wg offener gebühren würde ich demütig herabregnen lassen - falls MB (wenig wahrscheinlich) widerspruch fristgem komplett und begründungslos
Ktofühungsgebühren zählen übrigens nicht zu Inkassogebühren

lg





-- Editiert von thehellion am 27.09.2007 21:36:34

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
michabudde
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Infos. Wie sieht es denn nach dem Tip von thehellion mit dem Schufa-Eintrag aus. Muss ich da etwas befürchten?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Forderung ist beglichen und den Inkassogebühren wird widersprochen.
Nur unbestrittene Forderungen dürfen gemeldet werden

lg

1x Hilfreiche Antwort

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