Inkasso ohne Mahnung und Verzug, FedEx

13. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
go510745-43
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso ohne Mahnung und Verzug, FedEx

Hallo! Folgender Fall der Hilfe bedarf:
Die Fedex Zollrechnung kam nach erhaltener Ware an, datiert auf den 15.02.19, Fälligkeitsdatum: nach Erhalt. Auf der Rechnung wird nicht ausdrücklich auf die 30 tage Frist hingewiesen.

Leider hat die Zahlung der Rechnung in Höhe von insgesamt 40,92 (inkl. Vorlageprovision) nicht stattgefunden aufgrund von simplen menschlichem Vergessen.

Am 09.03.19 kam dann ein Brief an von Liquida Inkasso mit dem Titel: Inkassoauftrag über 118,90euro,
Zahlung bis zum 14.03.2019.

Forderungsgrund:
Vertrag: Speditionskosten Vertragsdatum: 15.01.2019

Forderungsaufstellung:
HP Speditionskosten =40,92€
04.03.19 Mahnkosten = 7,50€
07.03.19 1.Mahnung =70,20€
-- 1,3 Geschäftsgebühr 58,50
-- Post&Telepauschale 11,70
14.03.19 4,12% Punkte über basiszinsatz = 0,28€

Ich habe mich ziemlich erschrocken. Meine Zweifel:
1.Bin ich überhaupt im Zahlungsverzug?
-Fälligkeitsdatum "nach Erhalt", ist doch nicht berechenbar oder Kalender datiert dh es würde die gesetzl.30tages Frist gelten, diese ist nicht speziell ausgewiesen auf der Rechnung, auch gibt es keine Hinweise auf deren AGBs. Dh. Trotz dem überschreiten von 30tagen wäre man nicht im Verzug und somit muss der Rechnungssteller zuerst Mahnen ohne Inkasso.
2.Stimmt meine Schlussfolgerung?

3.Bindet mich allein der Kauf von Ware die verzollt wird vertraglich? - - - Siehe ausgewiesener Forderungsgrund: Vertrag.. Diesen habe ich nicht explizit zugewilligt zumindest nicht der fedex vorlageprovision (bekanntes Thema für alle...)

4. Sind die geforderten Mahnkosten des Inkasso (insofern sie überhaupt bestehen dürfen) gerechtfertigt oder überhöht?

Ich wäre so sehr dankbar über Antworten und Hilfe!

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11 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16123x hilfreich)

Ich würde die Hauptforderung bezahlen und dem Inkasso schreiben, dass man gerne bei der Polizei Strafanzeige erstattet wegen der offenkundigen frei erfundenen Mahngebühren und den ebenfalls frei erfundenen Inkassogebühren (da kein Verzug vorliegt).

Verzug liegt hier eindeutig nicht vor. Selbst wenn es eine Mahnung gäbe (Konjunktiv), ist das absurd. Einfach aufgrund des Zeitablaufs. Eine Mahnung mit 7,50€ Mahngebühren und drei Tage später ein Inkasso. Wers glaubt... Selbst wenn die Mahnung gegeben hätte, sind (mit Postlaufzeit) so ca. 2 Tage Zahlungsfrist viel zu knapp.
Und ja, die 7,50€ sind für sich auch absurd überzogen. Die volle 1,3 Geschäftsgebühr auch eher aus der Kategorie "Unsinn".

Zitat:
Trotz dem überschreiten von 30tagen wäre man nicht im Verzug und somit muss der Rechnungssteller zuerst Mahnen ohne Inkasso.

Richtig, aber die 30 Tage sind ja auch noch nicht mal abgelaufen. Das sind sie erst am 18.3., wenn ich gerade richtig gerechnet habe.

Zitat:
Bindet mich allein der Kauf von Ware die verzollt wird vertraglich?

Ja, durchaus. Aber der Vertrag bewirkt ja nicht, dass man bereits in Verzug ist. Aber in den AGB des Anbieters oder der Lieferbedingungen sollte das durchaus so drin stehen.

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#2
 Von 
go510745-43
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Die 30 tage sind sehr wohl schon überschritten, die hauptforderung kam am 15.01.19...ändert das was an ihren Aussagen? Bin ich durch die vertragsbindung automatisch im Verzug navh über 30 Tagen auch ohne 1.Mahnung?
Lg!

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16123x hilfreich)

Was denn nun? 15.1. oder 15.2.?
Im Ergebnis ändert das aber nichts. Wenn nicht ausdrücklich auf die 30 Tage in der Rechnung hingewiesen wird, gibt es auch keinen Verzug, wenn die Rechnung aus dem Januar wäre.

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#4
 Von 
go510745-43
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh mist, der erste eintrag war falsch! Rechnungsdatum ist der 15.01.19!! Somit sind 30 tage bereits überschritten.
Dennoch... Der Fall liefert keine Ausnahme die gesetzlich ein Inkasso ohne Mahnung zulässt vermute ich.
Auch verstehe ich die Auflistung des Inkasso nicht mit Mahnkosten und 1.Mahnung.das ist doch doppeltgemogelt...

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16123x hilfreich)

Zitat:
Dennoch... Der Fall liefert keine Ausnahme die gesetzlich ein Inkasso ohne Mahnung zulässt vermute ich.
So ist es.

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5034 Beiträge, 1947x hilfreich)

Vertragspartnet vom Versandunternehmen ist doch i.d.R. der Versender und nicht Empfänger.

Deshalb wüsste ich nicht, wieso den Empfänger irgendwelche AGB von Fedex zu interessieren haben.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16123x hilfreich)

Sicherlich wird irgendwo im Bestellprozess auf etwaige Bedingungen des Versenders hingewiesen und ggf. sogar auf die Zollproblematik.

Falls nicht, könntest du aber Recht haben, vundaal :-)

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5034 Beiträge, 1947x hilfreich)

Zitat:
Sicherlich wird irgendwo im Bestellprozess auf etwaige Bedingungen des Versenders hingewiesen und ggf. sogar auf die Zollproblematik.


... was Fedex im Streitfall nachweisen müsste - über den Umweg des Versenders.
Etwaige AGB-Klauseln könnten gegenüber Endverbrauchern auch überraschend und unwirksam sein.
Regelmäßig schlägt das Versandunternehmen nämlich noch eine eigene kräftige Provision auf den Zollbetrag drauf.

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#9
 Von 
go510745-43
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

DRINGEND BRAUCHE HILFE!
Nach meinem Widerspruch + einer Aufforderung zur Erklärung warum ich mich im Verzug befinden sollte und der Hauptforderungsausgleichszahlung an Fedex bekam ich folgendes Schreiben vom Inkasso:
Bei den Inkasso kosten handelt es sich gem. §286BGB um einen Verzugsachaden....da Sie sich mit dem Ausgleich der Rechnung unstreitig in Verzug befunden haben, war die Einschaltung unseres Unternehmens insbesondere geeignet, die die Förderung durchzusetzen, was sich letztendlich auch durch Ihre Zahlung bestätigt hat. Es würde zu keiner Zeit Einwände gegen die Rechnung unserer Auftraggeberin geltend gemacht, sodass die Einschaltung eines Inkassounternehmens dringendst angezeigt war.
Über den Mahnlauf wurde Ihnen die von unserer Auftraggeberin eine Mahnung zugestellt. Ein Rückläufer ist nicht erfolgt, sodass von einer ordnungsgemäßen Zustellung ausgegangen wird.
...
Wir fordern Sie letztmalig auf, den noch offenen Gesamtbetrag, spätestens bis zum 28.03.2019 auszugleichen. Sollten wir bis zum genannten Termin keinen Zahlungseingang verbuchen können, werden wir die Angelegenheit umgehen an unseren vertragsanwalt zur Einleitung gerichtlichen Schritte zur weiterleiten.

Wie soll ich darauf antworten?
Auch wenn ich die hauptforderung g von fedex eingestehen, bin ich noch lange nicht im Verzug und keine Inkasso Kosten sind berechtigt, ich habe NIEMALS eine Mahnung von fedex erhalten!

Soll ich den Betrag erstmals unter Vorbehalt überwiesen? Wie genau formuliere Ich das und wie kann ich den Betrag trotzdem zurück erhalten? Ich kann mir leider keinen Anwalt leisten.
MfG..

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114399 Beiträge, 38987x hilfreich)

Zitat (von go510745-43):
Wie soll ich darauf antworten?

Gar nicht, einfach ignorieren.



Zitat (von go510745-43):
Soll ich den Betrag erstmals unter Vorbehalt überwiesen?

Nö.



Zitat (von go510745-43):
wie kann ich den Betrag trotzdem zurück erhalten?

In dem man das Inkasso auf Rückzahlung verklagt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16123x hilfreich)

Nichts zahlen. Ich würde auch nicht mehr reagieren oder maximal ein "hören sie auf hier herum zu Lügen. Mich hat nie eine Mahnung erreicht. Ich befand mich nicht in verzug."

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