Inkasso ohne jegliche Mahnung

11. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
ya296160-78
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso ohne jegliche Mahnung

Hallo!
Ich habe am 04.02 einen Brief von meinem Fitnessstudio erhalten, dass ich den jährlichen Betrag von 249€ bis zum 01.04 überweisen soll. Leider ist dies in Vergessenheit geraten und nun habe ich heute einen Brief von dem Inkassobüro Kalkbrenner bekommen, der mir horrende Zusatzkosten aufrechnet. Neben den 249€ kommen noch 2,99€(zinsen), 15€(auslagen des gläubigers), 10€(Auskunfskosten/sonstige Auslagen), 3,50€(Kontoführungskosten) und Inkassokosten von 45€ dazu. Das macht einen Gesamtbetrag von 325,49! Wenn ich eine einzige Mahnung erhalten hätte, wäre das Geld sofort überwiesen worden. Das sofort das IB eingeschaltet wird halte ich für unangbracht.
Wie meint ihr sollte ich jetzt am Besten vorgehen? Das Geld +Zinsen+Auslagen des Gläubigers an den Gläubiger überweisen und nicht weiter auf Inkasso eingehen?

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Edit: Nach weiterem googlen ist mir nun klar, dass ein IB auch ohne Mahnung eingeschaltet werden kann. Ich habe jetzt vor erstmal die eigentliche Summe von 249€ zu begleichen.

-- Editiert am 11.05.2011 13:13

Post vom Inkassobüro?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Edit: Nach weiterem googlen ist mir nun klar, dass ein IB auch ohne Mahnung eingeschaltet werden kann. Ich habe jetzt vor erstmal die eigentliche Summe von 249€ zu begleichen.


Direkt auf das Konto des Fitnessladens !!!
Am Besten 5 € zusätzlich überweisen

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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
das Problem hierbei ist, das eine Forderung automatisch nach 30 Tagen fällig wird.
Auch ohne Mahnung kann ein IB eingeschaltet werden, du bist zur Zahlung der Kosten verpflichtet!
Wenn das Studio es hierauf beruhen lässt, hast du Glück, wovon aber nicht auszugehen ist. Das IB wird seine Kosten weiterhin einfordern! Gegen die 3,50€ Kontoführungskosten könntest du Klagen, in der Regel geben die Gerichte dir dabei Recht. Aber das bringt es einfach nicht...

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Wenn das Studio es hierauf beruhen lässt, hast du Glück, wovon aber nicht auszugehen ist.

Warum nicht ?????
quote:
Das IB wird seine Kosten weiterhin einfordern!

Einfordern schon - Aber Auch einklagen ?
Die Rechtsprechung ist bekanntermasen nicht gerade Inkassofreundlich !


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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Wenn ich eine einzige Mahnung erhalten hätte, wäre das Geld sofort überwiesen worden.

Wie hätten die das denn ahnen sollen, da bereits die Rechnung ignoriert wurde ...

Im übrigen wurde ein Zahlungstermin genannt, da beginnt der Verzug - ganz ohne Manhnung.



quote:
Wie meint ihr sollte ich jetzt am Besten vorgehen?

So wie von thehellion geraten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:

Wie hätten die das denn ahnen sollen, da bereits die Rechnung ignoriert wurde ...


Das Argument kann ich nicht verstehen ?!
Das Fitness Unternehmen hat lt TE umgehend an ein ext Inkasso abgegeben !!
Selbst ein nicht sonderlich an Kundenbindungen interesiertes Telko schickt vor Abgabe des Forderungseinzugs ans IB eine Mahnung !
Beispiel : Tele 2 mahnt über nexnet ( 5 € Gebühren) und gibt dann erst ab an acoreus





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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Die Rechung mit Zahlungstermin wurde ignoriert.
Die Argumentation des TE Wenn ich eine einzige Mahnung erhalten hätte ... was hätte denn sichergestellt, das der Mahnung nicht das gleiche Schicksal zuteil geworden wäre?


Zudem befand er sich durch den Zahlungstermin schon ohne Mahnung in Verzug.


Das Argument Wenn ich eine einzige Mahnung erhalten hätte ist irrelevant und zur erfolgreichen Abwehr schlecht durchsetzbarer Ansprüche nicht zielführend.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich würde bezweifeln, dass eine einseitige Bestimmung des ahlungstermins durch den Gläubiger verzugsbegründende Wirkung hat.
Normalerweise ist die Voraussetzung für den Verzugseintritt nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 eine entsprechende vertragliche Vereinbarung. Die einseitige Bestimmung durch den Gläubiger erfüllt diese Voraussetzung nicht.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
eine entsprechende vertragliche Vereinbarung.

Diese dürfte sich in den vertraglichen Unterlagen befinden?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Restbetrag plus 5 zweckgebunden an den Fitnessladen und gut ist !
Die kommenden konsequenzenankündigender Drohbriefe wg den gebühren demütig herabregnen lassen !

Punktum



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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:
Diese dürfte sich in den vertraglichen Unterlagen befinden?


Kann gut sein. Leider gibt der Sachverhalt dazu nichts her.

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#11
 Von 
Kabul
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 81x hilfreich)

Du könntest auch behaupten, dass die Rechnung nicht eingegangen ist. Also hast du keine erhalten. Die Gegenseite ist dazu verpflichtet zu beweisen, dass Du die Rechnung erhalten hast.

Das ist zwar nicht die sauberste Art, aber wenn man so mit seinen Kunden umgeht verdient man es auch nicht besser.

Denn ohne Rechnung kein Verzug und kein Mahngrund.

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Eigentlich für ein Fitnessladen unvorstellbar das nicht eine einzige Mahnung verchickt wird und der Forderungseinzug umgehend an den Inkassodienstleister abgegebem wird !



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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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