Ich musste an die S-Bahn Hamburg GMBH ein erhöhtes Beförderungsgeld von 40 Euro bezahlen (09.01.2003).Da ich leider in letzter Zeit viel zu tun hatte versäumte ich leider die Zahlung.Nun bekamm ich von einem Forderungsmanagent aus Baden-Baden (Infoscore) eine Zahlungaufforderung (07.02.2003) in Höhe von 59.63 Euro. Meine Frage:Muss ich diesen Betrag bezahlen ???Eine Mahnung
von der S-Bahn Hamburg habe ich nie bekommen sondern gleich die Zahlungaufforderung mit den Inkassogebühren von Infoscore. Habe gehört das mindenstens 1 mal abgemahnt werden muss..ist das richtig ????
Herzlichen Dank für eventuelle Ratschläge
Inkasso ohne vorherige Mahnung ????
12. Februar 2003
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Frage vom 12. Februar 2003 | 00:09
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 39x hilfreich)
Inkasso ohne vorherige Mahnung ????
#1
Antwort vom 13. Februar 2003 | 01:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hi Rolf, habe gerade das gleiche Problem mit einer Internet-Firma (siehe: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=4344 ) und habe mich deshalb ein bißchen informiert. Also es gibt seit 2000 ein neues gesetz zur Verbesserung der Zahlnungsmoral. Indem steht das auch ohne Mahnung 30 tage nach Erhalt der Rechnung der Schuldige in Verzug gerät und deshalb alle entstehenden Kosten tragen muss. Ich war auch gestern bei der VerbraucherZentrale. Dort wurde mir in einem Beratungsgespräch empfohlen mich mit der Firma zu einigen. Aber ich denke mal dass das in deinem Fall bei den Leuten von der Hamburger S-Bahn eher schwer wird. Also so weit ich das verstanden habe muss du die Gebühren zahlen!
Und jetzt?
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