Inkasso reagiert nicht sondern schickt MB

4. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lieber_Berliner
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)
Inkasso reagiert nicht sondern schickt MB

Ich ahtte Mahnungen vom Gläubiger erhalten, mit diesem versucht zu kommunizieren und den sachverhalt zu klären, es kam nie eine Reaktion.
Dann bekam ich einen Inkassobescheid. Ich habe sowohl per Fax und Mail versucht den Sachverhalt zu klären, keine Reaktion.
Nun kam ein mahnbescheid...gegen den habe ich Einspruch eingelegt.
Ist der Gläubiger und das Inkassounternehmen verpflichtet, auf meine Schreiben zu reagieren oder dürfen die mir einfach einen Mahnbescheid schicken?
Wie lange dauert das, bis nach meinem Einspruch wieder was kommt? Wie geht das jetzt weiter?

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17 Antworten
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#1
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Niemand ist verpflichtet, auf deine Schreiben zu reagieren. Jeder Gläubiger kann (und sollte das auch machen, ohne vorher ein Inkasso einzuschalten) auf das Mahnverfahren zurückgreifen, um an sein Geld zu kommen.

Einem Mahnbescheid ohne Überprüfung von Höhe und Grundlage der Forderung eifach zu widersprechen, kann u.U. ziemlich teuer für dich werden. Wenn nämlich der Gläubiger im streitigen Verfahren beweisen kann, dass du die angegebene Summe wirklich schuldig geblieben bist.

Du solltest zunächst mal die Angaben im Mahnbescheid überprüfen und dann ggf. den Widerspruch zurückziehen bzw. teilweise zurückziehen.

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#2
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Es ist (leider) so, daß die Gläubigerseite nicht reagieren braucht, da kannst Du Dir die Finger wund schreiben. Sind Deine Einwendungen berechtigt, ist der Widerspruch schon ok, allerdings ist Vorsicht geboten, wenn Du insgesamt widersprichst und nicht teilweise, wenn z.B. der Mahnbescheid teilweise korrekt ist.

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#3
 Von 
Lieber_Berliner
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja, die Forderung ist berechtigt, aber wie soll ich mit denen Ratenzahlung vereinbaren wenn die nie reagieren? Ich sehe auch nicht ein, ans Inkasso einen Haufen Geld zu zahlen.

Und wo ist denn geregelt, dass weder der Gläubiger noch das Inkasso-Unternehmen auf meine Schreiben reagieren muss? Ich verstehe echt die Welt nichtmehr.

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#4
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Wenn die Forderung berechtigt ist, war der Widerspruch sinnlos, verhandel bloß nicht mit Inkasso, die zocken Dich ab, das mußt Du mit dem Gläubiger, da mußt Du notfalls zu Kreuze kriechen und betteln, sonst kommt keine Ruhe rein, also anrufen oder hin fahren, rechne Dir am Besten aus, was unter die Pfändungsgrenze fällt und biete das als Rate an

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#5
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Es ist aber auch so, dass wenn der Schuldner eine Bereitschaft zur Zahlung zeigt (durch aktzeptables Ratenangebot - oder zumindest die Anfrage) weitere Kosten des Gläubigers durch Inkassoversuche vermieden werden müssen.
Wäre jetzt als Antwort ein klares "Nein, Ratenzahlung machen wir nicht" gekommen, hätte der Schuldner vielleicht eine andere Lösung gesucht.

Kosten für Inkassobüros darf der Gläubiger meines Wissens nach nicht einklagen (falls ich mich irre, bitte korrigieren) - sollten die also draufstehen, den Widersüruch darauf begrenzen. Ansonsten, wie bereits gesagt, ganz zurücknehmen.

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#6
 Von 
Lieber_Berliner
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

ja die zusätzlichen Kosten sind gute 200Euro. Wie lange habe ich denn Zeit, den Widerspruch teilweise zurückzuziehen?
Welche Zinshöhe dürfen die berechnen? Ich finde 10% etwas sehr hoch.
Ich bin finanziell total ausgereizt und weiß echt nicht, welche Ratenhöhe ich anbieten soll. Die Forderung sind 2500 Euro, aber 100 Euro-Raten kann ich mir absolut nicht erlauben. Außer ich leb auf der Straße.:-(

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#7
 Von 
Lieber_Berliner
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

Weiß das niemand? Brauche unbedíngt Rat.

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#8
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Du mußt zunächst eine Vereinbarung mit dem Gläubiger treffen (Ratenzahlung), dann guckst Du mal auf den MB, wer Prozeßbevollmächtigter ist (Anwalt) und nimmst Kontakt auf, nicht mit dem Inkasso,Du schilderst den Sachverhalt, daß Du voreilig gehandelt hast und würdest pünktlich Deine Raten zahlen,wenn der Anwalt vernünftig ist, wird er Dir schon sagen, was weiter zu tun ist. Das wäre eine von mehreren Möglichkeiten, viel Glück

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Vieleicht mal grundsättlich den Inkassokosten im MB (wenn mit berechnet) widersprechen !! diese sind nicht einklagbar

Gruß

Michael

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#10
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Micha hat unrecht; Inkassokosten sind sehr wohl einklagbar und werden auch zugesprochen. Es kommt wie so oft auf den Einzelfall an.

Wenn du die Schulden aber kein Geld hast, mußt du dich fragen lassen, warum du dann trotzdem solche Verpflichtungen eingehst. Es gibt den Tatbestand des Eingehungsbetruges.

Zunächst würde ich den Widerspruch zurücknehmen, da durch eine streitige Verhandlung viel mehr Kosten auf dich zukommen und dann nach Möglichkeit einfach Raten zahlen. Sonst kommst du ja nie davon runter.

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"Joh. 19, 22"

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#11
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

@lieberberliner:

Nimm den Widerspruch zurück, bis auf die evtl. im Mahnbescheid angeführten Inkassokosten. Wenn du momentan nicht zahlen kannst (2500 € sind ja auch kein Kleingeld), ist es so sinnvoller! Du solltest nicht den Fehler machen, jetzt in Panik zu verfallen und irgendwelche Ratenzahlungen zu versprechen, die du nicht einhalten kannst.
Sonst musst du dich auf eine ewige Diskussion mit Inkassobüros und Inkassoanwälten einlassen, die dir dann evtl. sogar noch Ratenzahlungsvereinbarungsgebühren und sonstigen Schmons berechnen.

Und laß dich nicht von rostus unqualifiertem Eingehungsbetrug-Vorwurf beunruhigen. Das hat mit deiner Situation nur marginal zu tun. Schau jetzt, dass du den Schaden begrenzt. Die pädagogischen erhobenen Zeigefinger kannst du hier beruhigt ignorieren.

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#12
 Von 
Lieber_Berliner
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Olafbn,

icxh bin die Verpflichtung eingegangen, als ich noch Geld hatte. Ausgemacht war Zahlungsart "Abbuchung". Es wurde aber nie abgebucht. Nachdem 2 Monate nach der Rechnung nicht abgebuct war, habe ich eine andere Rechnung von dem geld beglichen. Dann kam nie der versuch der Abbuchung sondern Mahnungen und Inkasso und Mahnbeschied. Und genau das kapiere ich nicht. Warum haben die nichtmal versucht abzubuchen?

Ich soll den Widerspruch zurückziehen. Du meinst komplett bis auf die Kosten? Oder meinst du, ich soll nur den Widerspruch der eigentlichen Schuld zurückziehen? Naja, sicher meinst du es so.
Wieviel Zeit habe ich dafür? 6 Wochen sind schon rum:-(
Und wie trete ich am besten mit dem Gläubiger in Kontakt? Ich habe so die Ahnung, dass der mir nicht antwortet und gleich wieder alles ans Inkasso weiterleitet.

Danke für eure Hilfe.

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#13
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Warum nicht nochmal abgebucht wurde ist in deinem Fall unerheblich. Fakt ist, dass der Gläubiger (zurecht) das gerichtliche Mahnverfahren wegen einer berechtigten Forderung in Anspruch nimmt. Daran gibt es nichts auzusetzen.

Du ziehst also den Widerspruch gegen den MAhnebscheid zurück. Nur, falls Inkassokonsten unter den Nebenforderungen aufgeführt werden, hälst du den Widerspruch bezüglich dieser Nebenforderungen aufrecht.
Dann ergeht der Vollstreckungsbescheid über die 2500 € + ZInsen + Gerichtskosten + RA-Kosten.
Dann kann der Gläubiger ZWangsvollstreckungsmaßnahmen gegen dich einleiten, z.B. Kontopfändung (sofern er deine Bankverbindung kennt) oder er schickt dir den Gerichtsvollzieher vorbei.
In erster Linie ist es natürlich wichtig zu wissen, ob du pfändbares Einkommen der Vermögen besitzt. Wie siehts mit deinen Einkünften aus?

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#14
 Von 
Lieber_Berliner
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

Was man als arbeitsloser eben hat. Pfändbar ist sicher nichts, nichtmal meine Möbel sind abgezahlt. Da zahle ich noch 3 Jahre.
Mein Auto ist nur ein paar hunderter wert laut Schwacke.
Würde am liebsten dem Gläubiger schreiben, dass ich vorerst mit 25€ Raten anfange.
Aber ich sehe auch nicht ein, RA. Kosten, Gerichtskosten etc. zu zahlen. Schließlich hätte das Inkasso ja irgendwo die Pflicht gehabt mal mit mir zu kommunizieren, oder? Aber da kam nichts.

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#15
 Von 
haide
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 16x hilfreich)

Die Rechtsanwälte haben die Plficht zur Schadensminderung nach § 254 BGB .

Die Einschaltung eines Inkasso treibt die Kosten unnötig in die Höhe.
Ich würde es bei einem Teilwiderspruch lassen, nämluch für die Inkassokosten. Hier bist Du nicht der Auftraggeber.
Nach ständiger Rechtsprechung sind Inkassokosten nicht erstattungsfähig, da der Gläubiger gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt, wenn er die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassoinstitut gibt.


http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=16272&page=3

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#16
 Von 
Lieber_Berliner
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

Was bedeutet es, wenn ein RA mir schreibt, dass er den Anspruch begründen müste und mir dadurch Kosten entstehen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Kosten für eine Begründung ist ganz was Neues, das ist so, wenn ich Dir einen Brief schreibe, möchte ich vorher eine Briefmarke von Dir

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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