Inkasso schickt falsche Vollmacht

20. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Smoking Joe
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 27x hilfreich)
Inkasso schickt falsche Vollmacht

Liebes Forum,

nachdem ich ein Schreiben eines Inkassobüros/Anwälte erhalten habe, in dem ein strittiger Betrag gefordert wird, erhalten habe, habe ich die Vollmacht angefordert.

Eine Vollmacht im Original habe ich erhalten, jedoch ist der Vollmachtaussteller hier eine völlig andere Firma, als die, die im ersten Brief genannt wurde.
Anderer Firmenname, anderer Geschäftsführer und andere Steuernummer.

Wie ist denn in so einer Situation zu verfahren? Abgesehen davon, dass die Vollmacht ohnehin nicht auf meinen Fall, mit Rechnungsnummer, Kundennummer, meiner Anschrift und konkreter Summe, ausgestellt war.

-----------------
"Vielen Dank!"

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Solange keine korrekte Vollmacht vorgelegt wurde, ist die Forderung nichtig bzw. brauchst du nichts begleichen. Es könnte nun zwar sein, dass der ursprüngliche Gläubiger die Forderung an denjenigen, der die Vollmacht ausgestellt hat, abgetreten hat. Wenn aber in der Vollmacht ein völlig anderer Schuldner genannt ist, brauchst du nichts bezahlen.

Beispiel einer Antwort:

quote:

Ich habe ihr Schreiben vom XXX erhalten. Die Vollmacht wurde jedoch von XXX ausgestellt und nicht vom Forderungsinhaber. Auch ist sie in anderer Sache/ auf anderen Schuldner ausgestellt und nicht auf mich und die korrekte Rechnungsnummer/ Kundennummer.

Ich werde diesen Verstoß und das Handeln ohne Vollmacht dem zuständigen Landesgerichtspräsidenten sowie dem BDIU anzeigen.

Ihre Forderung wird als gegenstandslos vollumfänglich zurückgewiesen.



Dann formlos das örtliche Landesgericht anschreiben 8also das wo das Inkassobür sitzt), sowie den BDIU (siehe Google). Dort hinweisen, dass das Inkassobüro ohne Vollmacht arbeitet und eine falsche Vollmacht zugeschickt hat. Ein Handeln ohne Vollmacht stellt einen Verstoß gegen das RDG dar und kann mit Aberkennen der Zulassung beantwortet werden.
Du solltest zwar davon ausgehen, dass es nur eine Verwechslung ist und dass doch irgendwann die richtige Vollmacht auftaucht, aber wieso sollen sich solche schlampigen Inkassobüros nicht mit Gerichten rumschlagen.

Solange du keine korrekte Vollmacht hast, brauchst du dich mit dem Fall nicht weiter beschäftigen. warte einfach ab, was so rauskommt und melde dich nochmal, wenn du die Vollmacht hast. zeit für einen Anwalt ist später noch, wenn die wirklich in Richtung Klage gehen wollen, oder wenn die Hauptforderung unberechtigt ist :)

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Vermutlich handelt es sich lediglich um ein schlampig arbeitendes Inkassobüro
Entweder wie oben erwähnt den zuständigen Landesgerichtspräsidenten ( sitz des Inkassobüros) über den Sachverhalt in Kenntnis setzen

oder einfach nichts machen und einem gerichtlichen mahnbescheid - falls er kommen sollte - fristgem widersprechen

Wenn die Forderung absolut strittig ist würde ich den Inkassoladen zusätzlich mit dem TFFFFF beschäftigen

-----------------
"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.611 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen