Inkassoschreiben - Paypal

25. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
bestcannn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoschreiben - Paypal

Hallo,

ich habe vor ein paar Monaten ein Iphone 4 Verschickt. Es wurde per eBay gekauft und per Paypal bezahlt. Der Käufer wollte das ich günstigen Versand nehmen also Internation DHL Päckchen mit Sendungsnummer.

Jetzt wurde das Paket geklaut bei der DHL, der Status hängt bei 60 % schon monate fest.

Jetzt hat Paypal dem Käufer das geld zurück gegeben, obwohl ihm das garnicht zusteht, weil das es geklaut wird dazu kann ich nichts, und ich besitze den nachweis für den versand.

Muss ich das Geld jetzt an die Inkasso Firma bezahlen, weil ich kann nichts dazu das jemand bei dhl es klaut.

Mfg Danke

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Sie können vielleicht nichts dazu, aber der Käufer erst recht nicht.
Er hatte seinen Teil der Vereinbarung ja eingehalten.
Sie haben aber nicht geliefert!?
Sie müssen sich mit DHL wegen der Regulierung zanken, nicht mit dem Käufer!

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Genau - das Packet ist bis 500 € versichert

quote:
Muss ich das Geld jetzt an die Inkasso Firma bezahlen, weil ich kann nichts dazu das jemand bei dhl es klaut.


Wieso ist da eine Inkassofima " mit im Boot " ?

lg

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

quote:
Wieso ist da eine Inkassofima " mit im Boot "

Weil das paypal konto nicht mehr gedeckt war und nun im Minus ist?



quote:
Sie haben aber nicht geliefert!?

Liest sich irgendwie nicht so:
quote:

ich habe vor ein paar Monaten ein Iphone 4 Verschickt. ... also Internation DHL Päckchen mit Sendungsnummer.

Er hat es versendet und auch einen Versandnachweis.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Er hat es versendet und auch einen Versandnachweis.
Das wird den Empfänger herzlich wenig kümmern!? :)
Sie hätten das PayPal Konto ausgleichen müssen.
Das Geld hätten Sie dann von DHL erstattet bekommen.
So sind Sie in Verzug und die Beauftragung des IKU geht in Ordnung.

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#5
 Von 
bestcannn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss garnichts, der Käufer wollte günstigen Versand also habe ich Päckchen International genommen, und das ist mit Sendungsnummer. Paypal hat einfach das Geld dem Käufer zurück gegeben, ohne auf meine Nachrichten zu reagieren. Das Versandrisiko geht nach deutschem Recht an den Käufer über, egal ob der Empfänger in Italien ist!
Ich habe Versendet, DHL hat das Päckchen verloren oder jemand hat es geklaut, der status steht bei 60 % fest. BASTA! Ich werd meine meinung auch so vor Gericht treiben. Ich denke ich bin auch im recht?!!!



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#6
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Dann dürfen Sie nicht mit PayPal arbeiten.
Die AGB sind eindeutig!

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#7
 Von 
bestcannn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Achja? Wo steht das denn das ich den Schaden hab, wenn PayPal Nachrichten von dem Verkäufer Ignoriert? Ich habe Versandnachweis und Zeugen das ich diese Nachweise PayPal gelieferte habe. Alles wurde Ignoriert, und das kanns ja nicht sein.

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#8
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Achja!? :-)
Dann lesen Sie doch bitte die AGB:
# Sie haften für berechtigte Anträge auf Käuferschutz und Käuferbeschwerden. Wenn PayPal aufgrund eines Antrags auf Käuferschutz oder einer Käuferbeschwerde zugunsten des Käufers entscheidet, sind sie verpflichtet, PayPal den Kaufpreis sowie die ursprünglichen Versandkosten (auch wenn Sie in manchen Fällen den Artikel nicht zurückerhalten) zu ersetzen. Detaillierte Angaben dazu, welche Auswirkungen der PayPal Käuferschutz auf Sie als Verkäufer haben kann, finden Sie unter nachstehender Ziffer 13.2 sowie in der PayPal-Käuferschutzrichtlinie.

Da Sie Ihr Geld vom Logistik Dienstleister zurück erhalten, hätten Sie PayPal durch Kontodeckung von der Haftung frei stellen müssen.
Herr lass Hirn regnen - PayPal ist der falsche Ansprechpartner in der Sache. PayPal garantiert nicht für verlorene Ware. PayPal garantiert die ordentliche Abwicklung des Geld-Geschäfts ...

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#9
 Von 
bestcannn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstens besitzt der Käufer ausserhalb ebay kein Käuferschutz, zweitest ist der Käuferschutz in dem Sinne nicht berechtigt?

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#10
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Erstens besitzt der Käufer ausserhalb ebay kein Käuferschutz, zweitest ist der Käuferschutz in dem Sinne nicht berechtigt?
Der Käufer hatte (offensichtlich) Käuferschutz ! :-)
Was Sie meinen ist der Verkäuferschutz .
Auf den hätten Sie auch Anspruch, wenn die Ware beim Kunden angenommen worden wäre. Voraussetzung für die Korrekte Abwicklung des Geldgeschäfts ist die korrekte Abwicklung des Kaufgeschäfts. Wie Sie den AGB leicht entnehmen können, haftet der Verkäufer gegenüber PayPal in bestimmten Fällen:
Ihre Haftung.
1. Sie haften für:
* Rücklastschriften
* Kreditkartenrückbuchungen
* Gebühren, Vertragsstrafen und Bußgelder
* Sonstigen Schaden, der PayPal, einem Nutzer von PayPal oder einem Dritten durch Ihre Nutzung von PayPal und/oder einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen entsteht.
Will sagen - das Leben ist kein wünsch Dir was und an Ihrer Stelle würde ich sehr gut überlegen, bevor ich damit vor Gericht ginge ... :-)


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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#11
 Von 
guest-12328.11.2010 19:59:49
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Noch einmal:

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Paypal/KSP das Geld einklagen werden.
Die mahnen und verschicken Mahnbescheide (denen man dann eben widersprechen muss), aber von Klagen habe ich noch nichts gehört.

Sie müssten ja ihre Klage mit den eigenen AGBs begründen. Es besteht dabei aber die ernsthafte Gefahr, dass ein Gericht die AGBs z.T. für unwirksam erklärt. Das wird Paypal nicht riskieren.

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" "

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#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Von tatsächlich durchgezogenen Klagen habe ich ebenfalls in den Foren noch nichts gehört - allerdings schreibst Du in einem anderen Forum das das Paket als unversichertes Päckchen nach Italien verschickt wurde !!
Ist es nicht so gem paypal Agbs das der verkäufer ausschließlich die Ware versichert zu verschicken hat ?

lg

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