Inkasso schreiben nach 14 Jahren

7. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb429969-65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso schreiben nach 14 Jahren

Hallo, ich habe ein schreiben vom Inkasso bekommen, mir war nicht klar um was es da geht, weil ich bei der Firma nix bestellt hatte und der Brief auch an die Adresse von meinen Ex Mann ging. Ich hatte nun angerufen und nachgefragt da hieß es das die Forderung aus dem Jahr 2001 ist und sie mich wegen umzugs ja nicht erreichen konnten und deswegen der Brief jetzt kommt weil sie eine Adress Ermittlung getätigt hätten. ( wieder falsche Adresse )
Sie wollen mir nun eine Aufstellung zu schicken, weil ich mich nicht erinnern kann was ich 2001mal bestellt haben soll.ich denke ein Titel besteht nicht, zumal steht im schreiben nix und am tel. Hat die Dame auch nix gesagt.
Ist das ganze jetzt nicht verjährt ?

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6 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn kein Titel besteht ist das zu 99,999999 Prozent verjährt

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)


Angesichts der Tatsache, dass 2001 die Regelverjährungsfrist nicht (wie jetzt) 3 Jahre,sondern damals noch 30 Jahre betrug, und es Übergangsregelungen gibt für Forderungen, die vor dem 1.1.2002 entstanden sind - KANN es theoretisch sein, dass eine Forderung aus 2001 auch ohne Titel noch nicht verjährt ist.

Aber so lange Sie nicht wissen, ob es überhaupt einen Titel gibt, ist ohnehin alles Stochern im Nebel.

Finden Sie erstmal heraus, worum es überhaupt geht - dann kann man weiter sehen.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
fb429969-65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, einen Titel gibt es nicht, sie schreiben ja ," auch wenn wir bereits beauftragt wurden, möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, das anstehende gerichtliche Mahnverfahren abzuwenden."
Wie gesagt eine Aufstellung gibt es bisher auch nicht, es steht nur die Summe im schreiben und von welcher Handelsgesellschaft.

Meines Wissens habe ich nix von den in den letzten Jahren was gehört, weil ich mich sonst drum gekümmert hätte.

Das heisst auch wenn kein Titel vorhanden ist, wäre die Forderung rechtens ?


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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
KANN es theoretisch sein, dass eine Forderung aus 2001 auch ohne Titel noch nicht verjährt ist.

Mittlerweile wurde das doch hinreichend klar gestellt.
Zur Überleitung gilt im Zweifel die Höchstverjährungsfrist gemäß §199 BGB , beginnend ab 1.1.2002 mit 10 Jahren. Zumindest ergibt sich hier keine längere Höchstfrist von 30 Jahren aus der Schilderung des TE.

siehe auch http://www.bartsch-rechtsanwaelte.de/media/docs/rm/verjahrungaltansprwm.pdf

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)


Nicht ganz.

Im Extremfall kann es zu einer fast 14-jährigen Frist ab 1.1.2002 kommen.

Nämlich dann, wenn die Forderung nach altem Recht am 31.12.2001 noch nicht verjährt war und es sich um ein Verbraucherdarlehen (Kredit, Ratenkauf usw.) nach den Kriterien des §497(3) BGB handelt. Dann beginnt die 10-jährige Hemmung des §497(3) BGB am 1.1.2002. Daran schließt sich ab 1.1.2012 die Regelverjährung von 3 Jahren zum Jahresende an. Verjährung würde in diesem - in der Praxis wohl selten auftretenden - Fall also erst am 31.12.2015, 23:59 Uhr eintreten.

Hatten wir aber schon mal:
http://www.123recht.net/Zahlungsaufforderung-nach-ca-15-Jahren-__f486843.html
(Antwort #2 enthält Link zu BGH-Urteil)

Ob der Fall des Fragestellers genau so gelagert ist, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.
Ob der Fall tatsächlich verjährt ist, dazu müsste man sich die Unterlagen anschauen. Sehr wahrscheinlich liegt Verjährung vor.
Aber es sind halt andere Konstellationen möglich. Es ist zwar unwahrscheinlich, aber nicht völlig unmöglich, dass die Forderung noch unverjährt ist.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Dann beginnt die 10-jährige Hemmung des §497(3) BGB am 1.1.2002

Aber auch hier nur dann, wenn man in Verzug war. Dass die TE korrekt in Verzug gesetzt wurde, dafür ist das Unternehmen in der Beweispflicht. Sie wird ein Problem damit haben, wenn die Adresse jetzt erst ermittelt wurde (und dann auch eine völlig veraltete).

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