Inkasso - sind Kontoführungsgebühren rechtens ?

10. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
pulheimer
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso - sind Kontoführungsgebühren rechtens ?

Hallo

Ich hab mal eine Frage ist es richtig das man bei einen Inkassobüro Kontoführungsgebühren bezahlen muss.

Oder ist es nur Geld macher rei.

Falls nein gibt es da ein Urteil darüber.

Wäre sehr dankbar über eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Pulheimer

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Die gesamten Inkassokosten sind Geldmacherei....

Hauptforderung an Gläubiger zahlen und Inkassokosten ablehnen.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Besonders beliebt sind die sog. Kontoführungsgebühren. Hierbei geht es nicht etwa um die Kosten für das Girokonto des Inkassobüros oder des Gläubigers, sondern um ein innerhalb der eigenen Buchhaltung buchungstechnisch eingerichtetes Forderungskonto für den Schuldner. Dafür kann aber keine Extra-Gebühr verlangt werden. Die Überwachung der Forderung und die Buchung eingehender Zahlungen gehört zur allgemeinen Geschäftstätigkeit des Inakassounternehmens und ist bereits durch die Inkassogebühr abgedeckt
--------------------------------
Inkassokosten gelten vor Gericht als nicht erstattungsfähig :


Quelle: FinanzTest Nr. 4/2006

Mahnen gleich mit Anwalt
Braucht ein Gläubiger beim Eintreiben einer Zahlung professionelle Hilfe, sollte er statt eines Inkassobüros lieber gleich einen Anwalt beauftragen. Denn der kann auch die Rechtsvertretung übernehmen, falls das Mahnverfahren später vor Gericht geht. Der Gläubiger läuft sonst Gefahr, selbst auf den Kosten für das Inkassobüro sitzen zu bleiben, wenn er vor Gericht gewinnt.
Das hat der BGH entschieden (Az. VII ZB 53/05 ).
Zwar muss ein Schuldner, der im Zahlungsprozess verliert, dem Gläubiger alle notwendigen Kosten ersetzen. Nicht zahlen muss er aber für vermeidbare Kosten, wie sie bei der Rechtsvertretung durch zwei verschiedene Berater - erst Inkassobüro, dann Anwalt - entstehen.
Arbeitet durchgehend ein und derselbe Anwalt, wird es billiger: Er muss seine Gebühren für das Mahnverfahren nach dem Gebührenrecht auf seine Prozessgebühren anrechnen.
[...]

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