Inkasso stellt alles doppelt in Rechnung

7. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mark1212
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso stellt alles doppelt in Rechnung

Guten Morgen zusammen,
Ich habe gestern Post von einem Inkassobüro erhalten. Ich habe drei Rechnungen bei einem Online Shop nicht gezahlt. Jetzt habe ich mal auf die Auflistung geschaut und sehe, alle drei Rechnungsnummern wurden mir doppelt in Rechnung gestellt. Das Inkasso war natürlich wie so oft telefonisch nicht erreichbar, auf Mails auch noch keine Reaktion. Die Forderung insgesamt lautet 518 Euro, tatsächlich hatte ich aber nur 220 Euro an offenen Rechnungen. Plus Inkassokosten habe ich denen nun 275 Euro angeboten. Ich sehe natürlich nicht ein, jede meiner Rechnungen zweimal zu zahlen, das wird doch rechtlich auch komplett wasserdicht sein, oder?

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Nein, natürlich nicht. Für jede einzelne Rechnung kann getrennt Schadensersatz verlangen. Schließlich könnte man auch für jede Rechnung einzeln Klage erheben. Wenn du allerdings auf "erstes Anfordern" zahlst, reduziert sich die Vergütung des Inkassos auf den 0,5 fachen Satz.

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#2
 Von 
Mark1212
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Tut mir Leid, aber ich verstehe deine Antwort nicht so ganz. Es soll also okay sein, wenn ich jede Rechnung doppelt bezahlen soll? Es geht um eine 151, eine 38 und eine 48 Euro Rechnung die beide jeweils doppelt in der Forderung auftreten als Hauptforderung gegenüber dem Gläubiger. Da geht es nicht um Zusatzkosten des Inkassos. Das kann ja wohl nicht korrekt sein.
Was sollte ich denn nun am Besten tun?

-- Editiert von Mark1212 am 07.01.2022 09:03

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Bitte nicht mit dem Inkasso telefonieren!

Zahle die offene Hauptforderung (EUR 220) zweckgebunden ("NUR Hauptforderung") so schnell an den Gläubiger.
Dem Inkasso stehen sicherlich keine EUR 275 zu. Das zahlst Du bitte nicht.

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#4
 Von 
Mark1212
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann leider die ganze Summe nicht zahlen..ich könnte bzw müsste es in zwei Raten machen. Wäre das möglich? Dann würde ich heute und am Monatsende jeweils 120 überweisen mit Verwendungszweck "1.Rate Hauptforderung" bzw. 2.Rate.
Ach Mensch, wieso muss das Jahr wieder so stressig losgehen. Verstehe einfach nicht wie man auf die Idee kommt, jede Rechnungen doppelt zu veranschlagen...

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Mark1212):
..ich könnte bzw müsste es in zwei Raten machen. Wäre das möglich?


Theoretisch ja.

Zitat (von Mark1212):
Ach Mensch, wieso muss das Jahr wieder so stressig losgehen.


Weil du deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen bist. :wink:
Aus der Vergangenheit nichts gelernt?

Zitat (von Mark1212):
Verstehe einfach nicht wie man auf die Idee kommt, jede Rechnungen doppelt zu veranschlagen...


Im Prinzip ja erst mal egal, denn wenn die Rechnung korrekt wäre könntest du sie ja auch nicht bezahlen.

Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Nein, Du schreibst einfach "NUR VERRECHNUNG HAUPTFORDERUNG" in den Verwendungszweck.

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