Inkasso titulierte Forderung läuft auf Namen meiner Mutter

29. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
MiniMaus234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso titulierte Forderung läuft auf Namen meiner Mutter

Hallo zusammen.


Nun verzweifle :-((

Ich habe Post von Inkasso Becker Wuppertal bekommen.
Diese fordern einen Betrag von über 800€ aus einem Vertragsverhältnis eines Fitnessstudios.
Diesen Vertrag hat meine Mutter damals für mich abgeschlossen, da ich erst 14 war.
Scheinbar wurde dieser nicht mehr bezahlt, möglicherweise auch nicht rechtzeitig gekündigt, und es sind wohl Schulden aufgelaufen.

Nun habe ich Post des benannten Inkasso Unternehmens bekommen.

Das Unternehmen beruft sich auf eine titulierte Forderung beim Amtsgericht in Hagen.

Ein kürzlicher Anruf bei Gericht ergab, das der Mahnbescheid im Jahre 2018 auf den Namen meiner Mutter ausgestellt wurde. ( Da war ich 16 Jahre alt).

Ich habe damals von all dem nichts mitbekommen.

Nun bin ich 20, wohne mit meiner 2 jährigen Tocher allein, und bin ( leider) auf die Unterstützung der Arge angewiesen, weil es keine freien Kindergartenplätze gibt.

Nun hat das Inkasso Unternehmen Kontakt zu mir ausgenommen.

Laut Gericht ist der Mahnbescheid seit 2018 bis jetzt noch immer auf den Namen meiner Mutter. Darf das Inkasso unternehmen die Schulden dennoch bei mir eintreiben?

Mein Gerechtigkeitssinn sagt mir nein, dennoch habe ich bereits überlegt nach einer Ratenzahlung zu bitten, denn Inkasso Becker schrieb, das ab dem 20.09 diesen Jahres Zinsen anfallen.

Da eine Forderung, sollte Sie berechtigt sein, 30 Jahre gültig ist habe ich Angst, das die Zinsen alles noch stärker verteuern.

Das eine Ratenzahlungsvereinbahrung auch ein Schuldanerkenntnis ist, weiß ich bereits.

Ich möchte irgendwann eine Ausbildung beginnen, und nicht mein Leben mit Schulden beginnen.

Ich würde mich freuen wenn jemand hier den einen oder anderen Rat hätte .

Vielen Dank

Post vom Inkassobüro?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2404 Beiträge, 714x hilfreich)

Ich würde als erstes schriftlich eine Titelkopie und eine um verjährte Zinsen bereinigte Forderungsaufstellung beim IB anfordern. Dann prüfst du wer den VB nun erhalten hat. Der MB ist übrigens irrelevant.

Dann bei Fragen gerne wieder melden.

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#2
 Von 
MiniMaus234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort..
Nur kann ich leider mit den Abkürzungen nix anfangen.
MB = Mahnbescheid.
Der Rest ist mir leider nicht bekannt...
Sobald Licht im Dunkeln werde ich versuchen, alles anzufordern..
Danke nochmal.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2284 Beiträge, 360x hilfreich)

Auch wenn das jetzt etwas makaber klingt, die Frage ist relevant:
Ist Deine Mutter noch am Leben?

Falls nein, könntest Du die Schulden nämlich (zusammen mit Deinen Geschwistern) geerbt haben. Der Titel müsste dann zwar umgeschrieben werden, aber das ist nur eine Formalie.

Falls ja, würde ich sagen, dass rein formell Du bisher noch gar nicht in Verzug gesetzt wurdest und der Mahnbescheid für Dich keine Bedeutung hat und gegen Dich gar kein Titel vorliegt.

Wohl aber kann es sein, dass Du Vertragspartner*in des Fitnessstudios warst und möglicherweise immer noch bist. Dazu müsste geklärt werden wie der Vertrag damals genau geschlossen wurde und ob und wie dieser beendet wurde.
Komisch finde ich hier aber, dass erst ab 20.9. Zinsen anfallen sollen. Das ist für mich ein Indiz, das das Inkasso selbst gar nicht so richtig weiss, ob der Schuldner korrekt in Verzug gesetzt wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

§ 1629a BGB Beschränkung der Minderjährigenhaftung

(1) Die Haftung für Verbindlichkeiten, die die Eltern im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht oder sonstige vertretungsberechtigte Personen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht durch Rechtsgeschäft oder eine sonstige Handlung mit Wirkung für das Kind begründet haben, oder die auf Grund eines während der Minderjährigkeit erfolgten Erwerbs von Todes wegen entstanden sind, beschränkt sich auf den Bestand des bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens des Kindes; dasselbe gilt für Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften, die der Minderjährige gemäß §§ 107, 108 oder § 111 mit Zustimmung seiner Eltern vorgenommen hat oder für Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften, zu denen die Eltern die Genehmigung des Familiengerichts erhalten haben. Beruft sich der volljährig Gewordene auf die Beschränkung der Haftung, so finden die für die Haftung des Erben geltenden Vorschriften der §§ 1990, 1991 entsprechende Anwendung.

(2) Absatz 1 gilt nicht für Verbindlichkeiten aus dem selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, soweit der Minderjährige hierzu nach § 112 ermächtigt war, und für Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften, die allein der Befriedigung seiner persönlichen Bedürfnisse dienten.

(3) Die Rechte der Gläubiger gegen Mitschuldner und Mithaftende sowie deren Rechte aus einer für die Forderung bestellten Sicherheit oder aus einer deren Bestellung sichernden Vormerkung werden von Absatz 1 nicht berührt.

(4) Hat das volljährig gewordene Mitglied einer Erbengemeinschaft oder Gesellschaft nicht binnen drei Monaten nach Eintritt der Volljährigkeit die Auseinandersetzung des Nachlasses verlangt oder die Kündigung der Gesellschaft erklärt, ist im Zweifel anzunehmen, dass die aus einem solchen Verhältnis herrührende Verbindlichkeit nach dem Eintritt der Volljährigkeit entstanden ist; Entsprechendes gilt für den volljährig gewordenen Inhaber eines Handelsgeschäfts, der dieses nicht binnen drei Monaten nach Eintritt der Volljährigkeit einstellt. Unter den in Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen wird ferner vermutet, dass das gegenwärtige Vermögen des volljährig Gewordenen bereits bei Eintritt der Volljährigkeit vorhanden war.

Wie hoch war das Vermögen bei Eintritt der Volljährigkeit?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MiniMaus234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Vielen lieben Dank für die Antworten, die ich gerade erst entdeckt habe.

@Kallandok...
Meine Mutter lebt noch, der Titel lautet noch auf ihren Namen, wurde nicht umgeschrieben.

@eh1960..
Ich lebte zu meinem 18tem Geburtstag in einem Mutter Kind Heim.
Ein Sparbuch oder sonstiges Vermögen hatte ich da nicht.
Das ich mit dem Vermögen mit welchem ich zum Zeitpunkt des. 18ten Geburtstages besitze evtl. haften könnte hatte ich bereits gelesen.
War aber nicht sicher ob es in meinem Fall Anwendung finden kann.


Das Inkasso Unternehmen hatte bereits im Frühling diesen Jahres versucht mein Konto zu pfänden, daher hat die Sparkasse mein Konto in ein P-Konto umgewandelt. War die Kontopfändung so in Ordnung?

Viele Grüße

Minimaus234

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#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2284 Beiträge, 360x hilfreich)

Es gibt meiner Meinung nach gegen Dich keinen Titel aus dem hätte gepfändet werden könnte.
Der Titel (aus dem unwidersprochenen Mahnbescheid) lautet auf Deine Mutter und nicht auf Dich.
Du bist meiner Meinung nach noch gar nicht in Verzug gesetzt worden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Das Inkasso Unternehmen hatte bereits im Frühling diesen Jahres versucht mein Konto zu pfänden, daher hat die Sparkasse mein Konto in ein P-Konto umgewandelt. War die Kontopfändung so in Ordnung?


Da hat Deine Sparkasse aber Bockmist getrieben. Die Umwandlung war absolut nicht notwendig. Deine Schufa leidet daduch. Ich würde Dir empfehlen, Deine Sparkasse schriftlich aufzufordern, die Umwandlung wieder zurückzunehmen, da kein PfÜB gegen Dich vorliegt.

Zitat:
Meine Mutter lebt noch, der Titel lautet noch auf ihren Namen, wurde nicht umgeschrieben.


Liegt Dir der PfÜB vor?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2404 Beiträge, 714x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Es gibt meiner Meinung nach gegen Dich keinen Titel aus dem hätte gepfändet werden könnte.

Woher weißt du das? Das weiß doch noch nicht mal die TE. Vielleicht wurde der Titel nur an die Mutter, als gesetzliche Vertreterin, zugestellt.

Zitat (von Kalanndok):
Du bist meiner Meinung nach noch gar nicht in Verzug gesetzt worden.

Viel Meinung so ohne Ahnung.

Zitat (von vundaal76):
Ich würde Dir empfehlen, Deine Sparkasse schriftlich aufzufordern, die Umwandlung wieder zurückzunehmen, da kein PfÜB gegen Dich vorliegt.

Auch das lese ich nirgends. Viel mehr lese ich
Zitat (von MiniMaus234):
Das Inkasso Unternehmen hatte bereits im Frühling diesen Jahres versucht mein Konto zu pfänden, daher hat die Sparkasse mein Konto in ein P-Konto umgewandelt


Das hätte die SPK doch nicht gemacht wenn es keinen PfüB gegen die TE gäbe und ein PfüB wird ohne Vorlage eines Titels nicht erlassen.

@TE liegt dir der Schuldtitel mittlerweile vor. Was steht oben links als Empfänger?

-- Editiert von User am 7. Oktober 2022 18:53

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2284 Beiträge, 360x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Woher weißt du das? Das weiß doch noch nicht mal die TE.

Die TE weissoffenbar, dass der Titel auf den Namen der Mutter läuft und damit nicht auf ihren eigenen Namen.

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