Hallo liebe Forumsmitglieder!
Ich habe bei einem Bücherhändler ein Buch bestellt, dieses habe ich leider zu spät bezahlt. Die Überweisung ging am 12.11. per Echtzeit-Überweisung an den Bücherhändler raus, inklusive Mahngebühr und 50ct Überbezahlung weg. Eventueller Zinsen.
Am 17.11. hat mir die Firma Paigo ein Inkassoschreiben geschickt, das auf den 11.11. rückdatiert war.
Heute morgen (19.11.) folgte ein weiteres Schreiben, in dem ich darauf hingewiesen werde, dass die Zahlung vom 12.11. nach § 367 BGB verbucht werde und noch 70€ der Hauptforderung offen wären.
Ich habe dem Inkasso heute Mittag direkt per Einschreiben mitgeteilt, dass ich der Forderung widerspreche, da die Hauptforderung am 12.11. bereits an den Bücherhändler überwiesen worden ist. Außerdem habe ich dem Inkasso mitgeteilt, dass ich der Verbuchung nach § 367 BGB widerspreche, da ich die Hauptforderung am 12.11. zweckgebunden an den Bücherhändler überwiesen habe und dieser die Zahlung angenommen hat.
Habe ich die Inkassokosten trotzdem zu tragen? Darf das Inkasso nach § 367 BGB verbuchen oder liege ich mit meiner Annahme richtig? Soll ich weitere Schreiben des Inkassounternehmens ignorieren...?
Vielen Dank für eure Hilfe!